Die Debatte um die sogenannte Zwangsverrentung dürfte in den kommenden Monaten erneut an Schärfe gewinnen. Der Hintergrund ist eine Regelung im Bürgergeld-Recht, die nur befristet ausgesetzt wurde. Nach derzeitiger Gesetzeslage endet diese Ausnahme mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-zwangsverrentung-kommt-zurueck-ab-2027-wieder-mit-vorgezogener-altersrente
Ich denke, wir sollen eher länger schuften (bis 70, oder so) !?
DAS gilt dann aber wohl interessanter weise nicht für Bürgergeld-/Grundsicherungsbezieher !?!? :scratch: :scratch:
Zitat von: Vollloser am 10. April 2026, 12:21:21DAS gilt dann aber wohl interessanter weise nicht für Bürgergeld-/Grundsicherungsbezieher !?!?
Doch das gilt genau für die: KI/ Google...
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Die Zwangsverrentung von Bürgergeld-Empfängern (früher Hartz IV) ab 63 Jahren ist aktuell bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Wiedereinführung geplant, wodurch Jobcenter Leistungsbezieher
wieder auffordern können, vorzeitig eine Altersrente mit lebenslangen Abschlägen zu beantragen. *
Kurz die sollen mit 63 und bis zu abschlägen in rente und nicht bis 67 Sozi.Leistungen beziehen!
Abschlägen (0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze).
Zitat von: Vollloser am 10. April 2026, 12:21:21DAS gilt dann aber wohl interessanter weise nicht für Bürgergeld-/Grundsicherungsbezieher !?!?
Selbst, wenn man nur die Überschrift des Artikels liest, kann man erkennen, dass DAS genau die Zielgruppe ist.
Nö das ist eben nicht die Zielgruppe. Um vorzeitig (also vor der Regelaltersgrenze, meist mit 67 Jahren) in Rente gehen zu können, ist die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit die absolute Grundvoraussetzung.
Wer diese 35 Jahre nicht voll hat, hat gesetzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente.
Da das Jobcenter einen nur dazu verpflichten darf, eine Leistung zu beantragen, auf die man auch einen tatsächlichen Anspruch hat, läuft die Aufforderung zur Zwangsverrentung ins Leere.
Also dürfen sich LE die eh schon nicht viel gearbeitet haben freuen.
Dann wäre da noch die Unbilligkeitsverordnung. Auch wenn die Zwangsverrentung zurückkehrt, darf das Jobcenter niemanden "wahllos" in die Rente schicken. Es greift die sogenannte Unbilligkeitsverordnung. Eine Zwangsverrentung ist unzulässig, wenn Wenn die Rente so niedrig ist, dass man sofort wieder auf Grundsicherung im Alter angewiesen wäre, Wenn man nachweisen kann, dass man in Kürze eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt oder Wenn man nahe Angehörige pflegt oder noch Kinder erzieht.
Zitat von: Dwight Manfredi am 10. April 2026, 13:46:40Nö das ist eben nicht die Zielgruppe.
Ach, und für wen sonst soll diese Zwangsverrentung in Frage kommen, wenn nicht für Bürgergeld-/Grundsicherungsbezieher (mit erfüllten Wartezeiten)? Ich wüsste nicht, wie man Menschen ausserhalb des Sozialleistungsbezuges in eine vorzeitige Rente mit Abschlägen ZWINGEN kann.
Zitat von: Sheherazade am 10. April 2026, 14:21:51mit erfüllten Wartezeiten
Ja das ist das Zauberwort. Vorausgesetzt man bekommt dann soviel Rente das man nicht in die Grundsicherung fällt.
Vorzeitige Rente mit Abschlägen hin oder her. Als "Aufschlag" kommt dann gegebenenfalls also sowieso wieder die ergänzende Altersgrundsicherung dann wieder rauf !
Zitat von: Dwight Manfredi am 10. April 2026, 13:46:40Also dürfen sich LE die eh schon nicht viel gearbeitet haben freuen.
Finde ich fair von dieser Regierung :ironie: , gearscht ist wieder einmal mehr der Fleißige.
Zitat von: Dwight Manfredi am 10. April 2026, 14:43:48man bekommt dann soviel Rente das man nicht in die Grundsicherung fällt
Abwarten, könnte dennoch passieren, je nachdem, was die wieder mal ausbrüten.