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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schnee_Huhn am 11. April 2026, 18:34:04

Titel: Frage nach der gleichen höheren Miete bei einem neuen Mietvertrag
Beitrag von: Schnee_Huhn am 11. April 2026, 18:34:04
Hallo Guten Tag:
Schönes WE:
Eine Frage: mal angenommen, eine Wohnung kostet etwas mehr als die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters. Diese etwas höhere Miete wurde wegen Obdachlosigkeit und Krankheiten bewilligt.
Diese Wohnung wurde aus Not gemietet, damit die Obdachlosigkeit beendet wird.
Die Wohnung ist aber wegen der anderen Gründe, nämlich Krankheiten, nicht bewohnbar.
Daher muss eine neue Wohnung gefunden werden und es sieht hier gut aus, dass eine neue Wohnung gefunden werden könnte.
Die Frage ist, würde die gleiche etwas höhere Miete für die neue Wohnung auch gelten? Würde der Grund Krankheit hier eine Rolle spielen und etwas höhere Miete übernommen werden?
Oder gelten für die neue Wohnung die normalen Obergrenzen der Miete vom Jobcenter?

Titel: Aw: Frage nach der gleichen höheren Miete bei einem neuen Mietvertrag
Beitrag von: Sheherazade am 11. April 2026, 18:47:41
Das wirst du beim Jobcenter erfragen müssen. Wenn beim ersten Mal eine höhere Miete wegen Obdachlosigkeit und daraus resultierender Krankheit genehmigt wurde, sieht es bei einem Wohnungswechsel eher schlecht aus für eine Miete oberhalb der Angemessenheit. War die Krankheit ein eigenständiger Faktor für die Bewilligung der höheren Miete, musst du wieder einen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen.
Titel: Aw: Frage nach der gleichen höheren Miete bei einem neuen Mietvertrag
Beitrag von: Schnee_Huhn am 11. April 2026, 18:49:56
Zitat von: Sheherazade am 11. April 2026, 18:47:41War die Krankheit ein eigenständiger Faktor für die Bewilligung der höheren Miete

Ja
Titel: Aw: Frage nach der gleichen höheren Miete bei einem neuen Mietvertrag
Beitrag von: Dwight Manfredi am 11. April 2026, 19:20:17
Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch darauf, dass eine höhere Mietobergrenze einfach von einer Wohnung auf die nächste übertragen wird. Ob die höhere Miete auch für die neue Wohnung übernommen wird, hängt von einer erneuten Einzelfallprüfung durch das Jobcenter ab.

Das Jobcenter legt für jeden Wohnort sogenannte ,,Angemessenheitsgrenzen" für die Bruttokaltmiete fest. Wenn du umziehst, ist der Grundsatz erst einmal, dass die neue Wohnung innerhalb dieser Grenzen liegen muss.
Wenn du aufgrund einer Krankheit besonderen Wohnraumbedarf hast (z. B. Barrierefreiheit, bestimmte räumliche Ausstattung oder besondere Lage), kann das Jobcenter im Einzelfall eine höhere Miete als ,,angemessen" anerkennen, selbst wenn sie über der regulären Obergrenze liegt.

Der Nachweis ist entscheidend damit das Jobcenter diese höheren Kosten akzeptiert, benötigst du eine ärztliche Bescheinigung (Attest). Dieses Attest sollte nicht nur die Diagnose nennen, sondern konkret beschreiben, welche Anforderungen die Wohnung aufgrund der Krankheit zwingend erfüllen muss und warum eine ,,normale" (günstigere) Wohnung nicht in Frage kommt.