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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Schnee_Huhn am 12. April 2026, 10:13:11

Titel: Ferienwohnung über Arbeitsamt
Beitrag von: Schnee_Huhn am 12. April 2026, 10:13:11
Hallo:
Zuerst danke für Hilfe auf meine andere Frage da drüben.
Jetzt habe ich leider eine andere Frage wegen Wohnung:
Soweit ich mich informiert habe, kann man eine Ferienwohnung über das Arbeitsamt und Bürgergeld mieten, wenn, ja, wenn die Unterbringung auf 12 Monate befristet ist und dann kann die Unterbringung immer wieder je 12 Monate verlängert werden.
Die Frage ist, dass dies dann eine Ferienwohnung ist und keine klassische Wohnung in dem Sinne, also kann eine solche Ferienwohnung auch viel größer sein als die zugelassene Grenze für z.B. eine Person, also kann die Ferienwohnung über 50 qm auch sein, wie z.B. 60 oder 70 oder 80 qm, richtig?
Titel: Aw: Ferienwohnung über Arbeitsamt
Beitrag von: Dwight Manfredi am 12. April 2026, 12:05:05
Es gibt Rechtsprechung (wie vom LSG Baden-Württemberg), die besagt, dass das Jobcenter eine Ferienwohnung als Unterkunft akzeptieren kann, wenn sie tatsächlich als dauerhafter Wohnsitz genutzt wird und die mietvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch kein Automatismus. Das Jobcenter prüft im Einzelfall.

Ist die Wohnung dauerhaft bewohnbar (z. B. ganzjährig beheizbar, melderechtlich als Wohnsitz anmeldbar)?
Ist der Mietvertrag rechtssicher und auf Dauer angelegt? Eine bloße Aneinanderreihung von befristeten Verträgen kann vom Jobcenter kritisch hinterfragt werden, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich um eine Umgehung oder eine unsichere Wohnsituation handelt.

Das Jobcenter richtet sich bei der Bewertung der ,,Angemessenheit" primär nach den Kosten (Mietobergrenzen) und nicht primär nach der Quadratmeterzahl.

Kosten sind entscheidend. Die wichtigste Kennzahl für das Jobcenter ist die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Nebenkosten) in Ihrem spezifischen Wohnort. Wenn eine 80 qm große Wohnung preislich unter der Mietobergrenze für eine 50 qm Wohnung in Ihrem Ort liegt, ist sie in der Regel angemessen.

Wohnflächengrenzen als Orientierung. Die oft zitierten 45–50 qm für eine Person sind lediglich Richtwerte zur Berechnung der Mietobergrenzen durch die Kommunen. Wenn eine Wohnung deutlich größer ist, als die Richtwerte vorsehen, kann das Jobcenter die Kostenübernahme verweigern oder nur anteilig übernehmen, selbst wenn der Mietpreis absolut gesehen niedrig ist.

Selbst wenn du eine Ferienwohnung findest, die pro Quadratmeter günstig ist, gibt es zwei große Hürden
Die "Angemessenheit": Wenn das Jobcenter entscheidet, dass 80 qm für eine Person "unangemessen groß" sind, kann es fordern, dass du die Kosten nur bis zur Höhe einer angemessenen kleineren Wohnung erstattet bekommst. Die Differenz müsstest du dann selbst tragen, was bei Bürgergeldbezug kaum möglich ist.

Die Zweckbestimmung: Ferienwohnungen sind baurechtlich oft nicht als dauerhafter Wohnraum zugelassen. Wenn die Kommune oder das Bauamt eine dauerhafte Nutzung untersagt, wird das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnen, da die Wohnung rechtlich gar nicht als Wohnsitz genutzt werden darf.
Titel: Aw: Ferienwohnung über Arbeitsamt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. April 2026, 12:34:39
Schnee_Huhn

Zitat von: Schnee_Huhn am 12. April 2026, 10:13:11also kann eine solche Ferienwohnung auch viel größer sein als die zugelassene Grenze für z.B. eine Person, also kann die Ferienwohnung über 50 qm auch sein, wie z.B. 60 oder 70 oder 80 qm, richtig?
Richtig!
Noch gilt die Gesamtangemessenheit, heißt KM+BK+HK dürfen nicht höher sein als die Angemessenheitskriterien deines JC.

Also noch. Mit Änderung von Bürgergeld auf Grundsicherung kann sich das aber ändern.
https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Zitat von: Dwight Manfredi am 12. April 2026, 12:05:05Die "Angemessenheit": Wenn das Jobcenter entscheidet, dass 80 qm für eine Person "unangemessen groß" sind, kann es fordern, dass du die Kosten nur bis zur Höhe einer angemessenen kleineren Wohnung erstattet bekommst. Die Differenz müsstest du dann selbst tragen, was bei Bürgergeldbezug kaum möglich ist.
Das ist so falsch. Was gemacht wird ist wenn BK zu hoch sind das diese Kosten nur im Verhältnis zu den qm erstattet werden.
Bei den Gesamtkosten hat das JC keinen Spielraum solange diese unter den Angemessenheitskriterien liegen. Bei JC die so agieren wie von Dwight Manfredi beschrieben muss man vor das SG wenn ein Widerspruch kein Erfolg hat.

MfG FN
Titel: Aw: Ferienwohnung über Arbeitsamt
Beitrag von: Schnee_Huhn am 12. April 2026, 16:46:46
Dankeschön an Beide!