Guten Tag
ich wollte eigentlich im Forum eine Frage stellen wusste aber nicht wie das geht ich habe nichts gefunden.
Meine Frage wäre
Es geht um folgendes
ich pflege meinen Mann rund um die Uhr Eintrag der Pflegekasse ist 140 Stunden 7 Tage die Woche
mit Pflegestufe 4 .
Ich bekomme dadurch durch die Unzumutbarkeit der Vermittlung plötzlich für mich einen Gesundheitsfragebogen für den mediz. Dienst?
Ich bin ja nicht arbeitslos sondern in Pflegezeit und dürfen die Jobcenter mich einfach dort hinschicken ohne Grund?
Ich weiß nicht was das soll können sie mir da einen Rat geben?
Was dort passiert ist gerade unglaublich.
Ich bedanke mich im Vorraus für ihre Unterstützung und liebe Grüße D. Kandler
Denise
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
MfG FN
Da dein Mann PG 4 hat, ist für dich als Pflegeperson ein Job nicht mehr zumutbar (Weisung der BA zu § 10 SGB II). Diese Unvermittelbarkeit hat keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch.
Wenn das JC Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat, muss es den äD der AfA beauftragen, diese festzustellen, da deine Erwerbsfähigkeit Einfluss auf deinen Leistungsanspruch hat. Genau das ist hier offenbar passiert. Alternativ hätte dich das JC auch auffordern können, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV zu stellen.
Auch wenn du nicht vermittelbar bist, musst du bei der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitwirken, ebenso unterliegst du auch weiterhin der Meldepflicht.
Einen großen Dank das hat mir schon sehr weitergeholfen.
Ich vermute die wollen mich loswerden.
Was ich nicht verstehe was ich da soll wenn ich gar nicht krank bin?
Ich würde die Pflegearbeit von früh bis spät in die Nacht doch gar nicht bewältigen wenn ich
erwerbsunfähig sein sollte das widerspricht sich doch und müsste dem klaren menschenverstand doch aufrütteln.
Zudem gibt es ja vieteljährlich den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI der auch indirekt überprüft mich überprüft ob Sie als pflegender Angehöriger die Situation bewältigen kann.
Im Gegenteil bin ich topfit und von daher verstehe ich diese Logik dahinter nicht.
Ich kann also selbst die rentenversicherung informieren das ich keinerlei Einschränkungen habe ohne zu diesemmedizinischen Dienst zu müssen habe ich das richtig verstanden?
Verstehe einer dieses Gängelsystem ich wurde von der Rentenversicherung schon zwei mal abgelehnt brauchen die Jobcenter das wirklich noch ein drittes mal?
Muss ich das noch ein drittes mal über mich ergehen lassen oder kann man sich darauf berufen oder dagegen eventuell vorgehen?
Einen lieben Dank für diese Unterstützung und viele liebe Grüße Denise Kandler-H.
Zitat von: Denise am 15. April 2026, 15:31:38Ich kann also selbst die rentenversicherung informieren das ich keinerlei Einschränkungen habe ohne zu diesemmedizinischen Dienst zu müssen habe ich das richtig verstanden?
Nein, das geht nicht.
Wie ich bereits schrieb, unterliegst du der Pflicht, bei der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken, selbst wenn das JC diese Prüfung jährlich durchführt.
Ob du die Prüfung deiner Erwerbsfähigkeit für berechtigt oder unberechtigt hältst, spielt dabei keine Rolle.
Wirkst du dabei nicht mit, kann das JC dir die Leistung komplett versagen (§ 66 SGB I).
Sollte die Prüfung willkürlich erfolgen, d.h. ohne dass das JC diese hinreichend begründet, insbesondere wenn sich seit der letzten Prüfung nichts geändert hat, was eine erneute Prüfung rechtfertigt, hast du die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.