Guten Tag und schon einmal danke fürs lesen.
Ich schildere kurz:
Ich habe heute versucht 2,50 (2,50 is auch nur auf meinem konto gewesen) auf das konto meines sohnes zu überweisen damit er einen glatten betrag zur verfügung hat.
ich habe versehentlich auf seine alten kontodaten überwiesen. Geld ging raus aber ich bekam sofort eine nachricht das das konto nicht erreichbar ist und das geld stand wieder auf meim konto. ich habe dann versucht es ihm aufs richtige konto zu überweisen. Dann wurde mir angezeigt Auftrag nicht möglich, bitte kontaktieren sie ihren SB. Das habe ich getan und mir wurde versichert an der hotline das mich heute noch jemand anruft. passierte natürlich nicht. also hab ich hinterhertelefoniert. die dame an der hotline sagte mir ja es scheint so als wäre ihr konto gesperrt weil ich über dem pfändungsfreibetrag liege. das kann nicht sein denn ich bin alleinerziehend und bekomme nur bürgergeld und kindergeld also zusammen 1100,46€...die dame gab mir dir schuld und unterstellte mir den überblick verloren zu haben. nun zu meinem problem, ich bekomme morgen kindergeld und darauf bin ivh angewiesen für lebensmittel etc den rest des monats. meine frage: kann das wirklich sein? was tu ich morgen wenn das geld wirklich gespeert ist. Achja ich habe ein pkonto, bin alleinerziehend (kind 15) und keinerlei andere geldeingänge.
Ich danke für eure zeit.
lg
Besorg dir erstmal alle Kontoauszüge der letzten Wochen und setzt dich in Ruhe mit einer Tasse Tee an den Tisch!!
Dann Schau und notier dir mal alles Ein Und Ausgänge und versuch Dir einen (groben) Überblick zu verschaffen was los ist...... Erst dann zur Bank!
Liebe Dagmar, vielen dank für deine Antwort. Der Blick auf die Kontoauszüge kann ich mir sparen dann seit bürgergeldeinführung beziehe ich nur bürgergeld und kindergeld und nichts anderes
@ Anullu, ein Pkonto darf man nicht pfänden ist aber sicherlich der Bank egal .
Wer das Konto gepfändet hat ist dir nicht bekannt ? Die Bank so wie di drauf sind werden sicherlich nichts ausbezahlen .
Ich würde zwar trotzdem bei der Bank hingehen und den Fragen stellen was da los ist ? Dann würde ich gleichzeitig einen Antrag auf pkh mit nachweis des Kontoauszug und den S achverhalt schildern und beim Amtsgericht stellen auf freigabe des pkonto und denen mitteilen das es dringend ist ...
Ich dachte bzw war ich im Glauben das Kindergeld und Bürgergeld nicht gepfändet werden dürfen?!
Zitat von: Anullu am 14. April 2026, 21:48:01Ich dachte bzw war ich im Glauben das Kindergeld und Bürgergeld nicht gepfändet werden dürfen?!
Richtig interessiert die Banken aber nicht .§42 Abs 4 SGb2 der Bank unter der Nase halten und wenn du nicht über die pfändungsfreigrenze kommst ,ist es eindeutig vorsatz .Beschwerde bei der Bafin und gegebenfalls strafanzeige
Vielen Dank euch allen. Ich werde morgen berichten. Danke!!
ist der der Betrag auf dem Konto über der Grenze von 1560€ gewesen?
Daher den Geldeingang und Ausgang genau prüfen.
Und dann geht man mal zur Bank! Meist klärt sich das dann.
Und bei Klagen, Anwalt und Co sind wir noch nicht! Vorher eher mal zu einer Betragtungsstelle und hören was die davon halten!
@ Dagmar, ich bin alleinerziehend und habe einen freibetrag von ca 1900€.
Darüber bin ich noch nie gekommen...ende des monats bekomme ich 841€ Bürgergeld überwiesen davon bezahle ich rechnungen und den ersten einkauf und zur mitte des monats eben 259€ Kindergeld welches ich für die 2te hälfte des monats nehme
Um das mal klarzustellen:
Bürgergeld ist nicht vor Pfändungen geschützt.
Einen Pfändungsfreibetrag gibt es NUR beim P-Konto.
Ein "normales" Girokonto kann faktisch auf Null gepfändet werden, egal woher das Geld stammt, was da als Gutschrift drauf geht.
Allerdings wird ein Girokonto nicht eben mal gepfändet, da bekommt man als Betroffener erst mal einen Pfändungsbeschluss zugestellt. Und dann kann man von der Bank verlangen, dass das Girokonto sofort in ein P-Konto umgewandelt wird, womit die Bank das Guthaben i.H. des Pfändungsfreibetrages wieder freigeben muss.