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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Barba_ra am 14. April 2026, 21:58:29

Titel: Einsicht in Akten durch Anwalt
Beitrag von: Barba_ra am 14. April 2026, 21:58:29
Hallo:
Eine Frage:
Kann ein Anwalt das Schreiben eines behandelnden Arztes an den Ärztlichen Dienst beim Ärztlichen Dienst zur Einsicht einfordern?
Ist das möglich? besonders wenn es Verdacht gibt, dass ein Arzt dem Betroffenen etwas anderes erzählt als er es in seinem Bericht dem Ärztlichen Dienst mitteilt.
Ist so etwas nicht verboten?
Titel: Aw: Einsicht in Akten durch Anwalt
Beitrag von: Ottokar am 15. April 2026, 09:10:22
Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte und eine kostenlose erste Kopie davon.
Auch der äD der AfA unterliegt diesen rechtlichen Bestimmungen.

Sofern der behandelnde Arzt eine Kopie dieses Schreibens hat, muss es sich in der Patientenakte befinden, womit der Patient über sein Recht auf Einsicht in seine dortige Patientenakte dieses Schreiben ebenfalls erhält. Hier würde ich eine komplette Kopie der Patientenakte anfordern, um den Arzt nicht aufmerksam zu machen, worauf man aus ist.

Ein Patient kann einen Anwalt mit der Warnehmung seiner Rechte beauftragen, auch dem auf Akteneinsicht.

Lügen ist nicht per se verboten. Kann aber dann strafbar werden, wenn damit jemandem ein Schaden zugefügt wird, insbesondere wenn dies vorsätzlich geschieht.
Titel: Aw: Einsicht in Akten durch Anwalt
Beitrag von: Barba_ra am 15. April 2026, 10:23:51
Zitat von: Ottokar am 15. April 2026, 09:10:22Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte und eine kostenlose erste Kopie davon.
Auch der äD der AfA unterliegt diesen rechtlichen Bestimmungen.

Sofern der behandelnde Arzt eine Kopie dieses Schreibens hat, muss es sich in der Patientenakte befinden, womit der Patient über sein Recht auf Einsicht in seine dortige Patientenakte dieses Schreiben ebenfalls erhält. Hier würde ich eine komplette Kopie der Patientenakte anfordern, um den Arzt nicht aufmerksam zu machen, worauf man aus ist.

Ein Patient kann einen Anwalt mit der Warnehmung seiner Rechte beauftragen, auch dem auf Akteneinsicht.

Lügen ist nicht per se verboten. Kann aber dann strafbar werden, wenn damit jemandem ein Schaden zugefügt wird, insbesondere wenn dies vorsätzlich geschieht.
Dankeschön, genauso machen wir das.