Hallo,
mein Jobcenter will meine Kontoauszüge ungeschwärzt haben.
Ich bin selbstständig und schwärze lediglich die Daten von Kunden und Lieferanten. Einnahmen und Ausgaben bleiben vollständig zu sehen.
Nach meinem Wissen muß ich Daten von Kunden und Lieferanten schwärzen, weil ich sonst gegen die DSGVO verstoße.
Zudem sind diese Daten nicht relevant für die Leistungsberechnung.
Des Weiteren unterliegen diese Daten den Betriebsgeheimnissen.
Welche Paragrafen unterstützen dies?
Hat es in diesen Bereichen Veränderungen gegeben, sodaß ich jetzt diese Daten offenlegen muß?
Ich bitte um Unterstützung, da ich von meinem Jobcenter auf 0 gesetzt wurde.
Herzlichen Dank
Sally