Hallo:
Ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen.
Die Einladung ist über das Jobcenter Digital
So etwas wie Rechtsfolgebelehrung ist nicht dabei, dann ist DAS mit der Rechtsfolgebelehrung über das Jobcenter Digital automatisch irgendwie dabei, ICH WEISS ES NICHT.
Ich würde gerne wissen, das macht mir große Angst, wenn ich so Behörden gegenüber stehe und um das Ganze zu verstehen:
Welche Sanktion würde hier eintreten bei der ersten Einladung, wenn man nicht hingehen würde und keine Gründe vorlegen würde?
Gelten jetzt die Sanktion von der neuen Grundsicherung?
Diese Einladung ist ja noch im Bürgergeld.
Welche Sanktion käme bei einer 2. Einladung? wäre dann das die 2. Sanktion?
Vom Jobcenter digital bekommt man eine E-Mail, dass man Mitteilungen hat, ich habe diese Mitteilung heute morgen um 6 Uhr bekommen, Samstag.
Danke jetzt für Hilfe!!!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Welche Sanktion würde hier eintreten bei der ersten Einladung, wenn man nicht hingehen würde und keine Gründe vorlegen würde?
beim ersten Versäumnis nichts
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Gelten jetzt die Sanktion von der neuen Grundsicherung?
Nein
die ist ja noch nicht in Kraft getreten.
https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen.
mit rechtlicher Grundlage? Inhalt bzw. Zweck der Einladung?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. April 2026, 14:07:09mit rechtlicher Grundlage? Inhalt bzw. Zweck der Einladung?
also Rechtsfolgebelehrung ist nicht dabei, ist über diese Seite vom Jobcenter
Da steht: Vermittlungsgespräch vor Ort
>>> die ist ja noch nicht in Kraft getreten.
aber in 5 Wochen!
Barba_ra
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 14:11:59Vermittlungsgespräch vor Ort
Dass ist keine rechtskonforme Begründung für eine Einladung und daher auch nicht für eine Sanktion. Macht aber trotzdem überflüssige Probleme / Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015893.pdf
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
Das sind die Seiten vom Jobcenter Digital, das ist alles, es gibt keine Anhänge oder Ähnliches.
Das ist die ganze Einladung.
Genau diese Meinungen/Einstellungen und Handlungen sind Grund für die Sanktionsverschärfungen.
Was für einen Grund gibt es hier nicht hinzugehen? Weil keine RFB dabei ist?
Das Wetter so schön ist? Was fürn wichtigen Grund?
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43ich habe diese Mitteilung heute morgen um 6 Uhr bekommen, Samstag.
Dann hat die Jobcenterfachkraft das wahrscheinlich irgendwann am gestrigen Nachmittag abgeschickt.
Die digitale Kommunikation in so ein Amt (rein und raus) unterliegt da einem hohen Sicherheitsaufwand. Die Mails durchlaufen da immer so einem Sicherheitscheck, sowohl rein als auch raus. Und der dauert bis zu 12 Stunden, oder sowas (in etwa, glaub ich).
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 15:02:55Genau diese Meinungen/Einstellungen und Handlungen sind Grund für die Sanktionsverschärfungen.
Ich war letzten Herbst im Jobcenter mal bei so einer Gruppenveranstalltung (nach so einer Einladung). Da ging es um so Sachen wie Förderleistungen "Ganzheitliche Betreuung", Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein, Einstiegsgeld, Förderung beruflicher Weiterbildung...
Diese Dinge wurden da uns "Besuchern" (ca. so 25 Leutchen) vorgestellt und erklärt.
Danach hatten wir "Besucher" dann die Gelegenheit zu den Themen Fragen zu stellen.
Es wurden von mehreren "Besuchern" Fragen gestellt. Und diese Fragen waren ALLE immer irgendwie von der Angst vor möglichen Sanktionen "geschwängert" !
Mit diesen Sanktionen herrscht ein Regime der Angst. Das fiel mir da deutlich auf.
Und Angst ist immer ein schlechter Berater - sagt man jedenfalls immer !!
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 15:59:42Mit diesen Sanktionen herrscht ein Regime der Angst. Das fiel mir da deutlich auf.
Und Angst ist immer ein schlechter Berater - sagt man jedenfalls immer !!
Werdet Ihr dort geschlagen oder was ... Völliger Blödsinn!
Dann sucht euch selbst Arbeit. Es ist nie so einfach wie heute im Internet.
Dann habt Ihr Ruhe vor so was..
na soll das JC einfach nix machen und nur für pünktliche Knete & Bude sorgen?
(Ich Weis .. einigen würde das gefallen)
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:07:05Werdet Ihr dort geschlagen oder was ... Völliger Blödsinn!
Dann sucht euch selbst Arbeit. Es ist nie so einfach wie heute im Internet.
Dann habt Ihr Ruhe vor so was..
:sleep:
Danke Kopfbahnhof und FN und Vollloser: danke für das. ich habe keine Kraft für diese Leute
Es gibt Gründe, das sind schwere medizinische Gründe, mein Arzt ist nicht da, daher frage ich das.
Ich kann nicht zum Jobcenter, das ist ausgeschlossen.
Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Jetzt nach wenigen Wochen nach dieser Zeit durch den ärztlichen Dienst laden sie mich wieder vor.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Jetzt nach wenigen Wochen nach dieser Zeit durch den ärztlichen Dienst laden sie mich wieder vor.
Ich hoffe, du bist wenigstens seit Mitte Februar von deinem behandelnden Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden?
Krankschreibung ist wäre und war möglich, aber ich muss aufgrund schwerer Vorfälle die Behörden meiden, die Behörden sind Grund für Krankheiten geworden, deswegen so das Gefühl weg mit ihnen weg von mir, denn dann kommt das Erlittene hoch.
Also nein.
eine Rechtsfolgebelehrung bei der Einladung gibt es nicht, nur dieser Satz was da zu sehen ist
Wenns so übel ist..
Dann braucht du vieleicht einen Betreuer und solltest in einen entsprechende Einrichtung!
Die nächte Einladung kommt warscheinlich mit RFB...
Und ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
Nix tun - keine Lösung
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 19:14:13Und ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
was heißt das? weißt jemand im Forum genaues?
Schaffst du es evtl. mit einer Begleitung, jemanden dem du vertraust oder so?
Du musst ja nicht allein in gehen, Beistand kann dir keiner verbieten.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 19:23:23ZitatUnd ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
was heißt das? weißt jemand im Forum genaues?
Naja nun - ab 1. Juli soll diese "neue Grundsicherung" gelten - mit diesen Sanktionsverschärfungen - unter anderem Sanktionen bis Regelsatz-Totalstreichung nach dem 3. mal "Einladungen" nicht angenommen ("Terminversäumnisse").
Immer wenn sie eine Sanktion "feststellen" wollen, wollen sie vorher den/die zu sanktionierenden zu Hause aufsuchen, und klären, ob er/sie aus irgendwelchen psychisch/psychiatrischen Gründen die Termine nicht wahrnehmen konnte (
also Hausbesuche !).
Wenn sie feststellen, das das so der Fall war/ist, soll in dem Fall von Sanktionen abgesehen werden.
So etwa Sinn gemäß hat Frau Bärbel Bas (Arbeitsministerin/SPD) das jedenfalls mal bei einer Pressekonferenz erklärt.
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 19:14:13Wenns so übel ist..
Dann braucht du vieleicht einen Betreuer und solltest in einen entsprechende Einrichtung!
In eine Eiiinrichtung - und Betreuer !?!?
O o o, is aber auch sehr teuer für den Staat (Steuerzahler) !
Und so viele "Einrichtungsplätze" und "Betreuer" gibt´s in Deutschland inzwischen auch nicht mehr.
Auch hier inzwischen großer Personalmangel.
Aber vielleicht wäre sowas ja was für DICH ??
Bewirb Dich da doch mal ! Da könntest Du diese solche Leute "auf Vordermann bringen". Beruf aus Leidenschaft sozusagen ! :yes:
Es gibt Caritas und Lebenshilfe (WfbM) ... Platze gibts da genug.
nee - Jobmäßig wäre das nix für meine Nerven :flag:
Und es wird sogar in die rentenkasse eingezahlt und nach 20Jahren gibts glaube ich EM Rente.
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 21:06:30Naja nun - ab 1. Juli soll diese "neue Grundsicherung" gelten - mit diesen Sanktionsverschärfungen - unter anderem Sanktionen bis Regelsatz-Totalstreichung nach dem 3. mal "Einladungen" nicht angenommen ("Terminversäumnisse").
Immer wenn sie eine Sanktion "feststellen" wollen, wollen sie vorher den/die zu sanktionierenden zu Hause aufsuchen, und klären, ob er/sie aus irgendwelchen psychisch/psychiatrischen Gründen die Termine nicht wahrnehmen konnte (also Hausbesuche !).
Wenn sie feststellen, das das so der Fall war/ist, soll in dem Fall von Sanktionen abgesehen werden.
So etwa Sinn gemäß hat Frau Bärbel Bas (Arbeitsministerin/SPD) das jedenfalls mal bei einer Pressekonferenz erklärt.
Danke!
Die Hausbeuche werden nur dann gemacht, wenn man sich nicht beim Jobcenter melden würde und diese Gründe erklären und vor allem nicht nachweisen würde,
richtig?Ich gehe nicht in eine Anstalt oder Sonstiges.
Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Der JC Mitarbeiter hat dich geschlagen? oder wie soll man das verstehen?
Hast du die angezeigt?... :weisnich:
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 21:30:32Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Der JC Mitarbeiter hat dich geschlagen? oder wie soll man das verstehen?
Hast du die angezeigt?... :weisnich:
Diese Fragen in diesem Brett sind nicht an Sie gerichtet. Gehen Sie!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:32:01Diese Fragen in diesem Brett sind nicht an Sie gerichtet. Gehen Sie!
Brett Der ist gut! :grins: das ist ein Thread = Faden!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Die Hausbeuche werden nur dann gemacht, wenn man sich nicht beim Jobcenter melden würde und diese Gründe erklären und vor allem nicht nachweisen würde, richtig?
So habe ich´s verstanden - und auch gewisse sog. "rechte Journalisten".
Voilá: https://youtu.be/xnLP6AIPwOE
Großer Aufreger und auch Amüsemang bei diesen Journalisten !
Ja und DAS war im Dezember letztes Jahr. Ob es so wirklich dann praktiziert wird, würde ich allerdings auch nicht all zu sehr drauf vertrauen, zumal die Jobcenter ja auch mitunter unterschiedliche "Arbeitsweisen" haben - glaub ich.
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:07:05Werdet Ihr dort geschlagen oder was
"Schlagen" ist sog. "schwarze Folter/Strafe". Gibts in der sog. "westlichen Welt" (u. Deutschland) in aller Regel nicht.
WAS es in dieser "westlichen Welt" allerdings gibt, ist sog. "weiße Folter/Strafe". Wird allgemein "Sanktion" oder auch "Maßregelung" genannt (z. B. Maßregelvollzug (
Stichwort "Gustl Mollath" mal googeln was da so "möglich" ist)).
Diese "Maßnahmen" von/bei den Jobcentern z. B. lassen sich mitunter durchaus auch in diese Kategorie einordnen.
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 22:22:10Voilá: https://youtu.be/xnLP6AIPwOE
Die 322 Kommentare sind interessant...
die Rechtsfolgebelehrung ist über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Und wie glaubst du soll es weitergehen?
Du machst nix und die sollen einfach weiterzahlen?
Vergleich:
wenn ich meinen Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!