Hallo:
Ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen.
Die Einladung ist über das Jobcenter Digital
So etwas wie Rechtsfolgebelehrung ist nicht dabei, dann ist DAS mit der Rechtsfolgebelehrung über das Jobcenter Digital automatisch irgendwie dabei, ICH WEISS ES NICHT.
Ich würde gerne wissen, das macht mir große Angst, wenn ich so Behörden gegenüber stehe und um das Ganze zu verstehen:
Welche Sanktion würde hier eintreten bei der ersten Einladung, wenn man nicht hingehen würde und keine Gründe vorlegen würde?
Gelten jetzt die Sanktion von der neuen Grundsicherung?
Diese Einladung ist ja noch im Bürgergeld.
Welche Sanktion käme bei einer 2. Einladung? wäre dann das die 2. Sanktion?
Vom Jobcenter digital bekommt man eine E-Mail, dass man Mitteilungen hat, ich habe diese Mitteilung heute morgen um 6 Uhr bekommen, Samstag.
Danke jetzt für Hilfe!!!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Welche Sanktion würde hier eintreten bei der ersten Einladung, wenn man nicht hingehen würde und keine Gründe vorlegen würde?
beim ersten Versäumnis nichts
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Gelten jetzt die Sanktion von der neuen Grundsicherung?
Nein
die ist ja noch nicht in Kraft getreten.
https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43Ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen.
mit rechtlicher Grundlage? Inhalt bzw. Zweck der Einladung?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. April 2026, 14:07:09mit rechtlicher Grundlage? Inhalt bzw. Zweck der Einladung?
also Rechtsfolgebelehrung ist nicht dabei, ist über diese Seite vom Jobcenter
Da steht: Vermittlungsgespräch vor Ort
>>> die ist ja noch nicht in Kraft getreten.
aber in 5 Wochen!
Barba_ra
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 14:11:59Vermittlungsgespräch vor Ort
Dass ist keine rechtskonforme Begründung für eine Einladung und daher auch nicht für eine Sanktion. Macht aber trotzdem überflüssige Probleme / Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015893.pdf
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
Das sind die Seiten vom Jobcenter Digital, das ist alles, es gibt keine Anhänge oder Ähnliches.
Das ist die ganze Einladung.
Genau diese Meinungen/Einstellungen und Handlungen sind Grund für die Sanktionsverschärfungen.
Was für einen Grund gibt es hier nicht hinzugehen? Weil keine RFB dabei ist?
Das Wetter so schön ist? Was fürn wichtigen Grund?
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 13:30:43ich habe diese Mitteilung heute morgen um 6 Uhr bekommen, Samstag.
Dann hat die Jobcenterfachkraft das wahrscheinlich irgendwann am gestrigen Nachmittag abgeschickt.
Die digitale Kommunikation in so ein Amt (rein und raus) unterliegt da einem hohen Sicherheitsaufwand. Die Mails durchlaufen da immer so einem Sicherheitscheck, sowohl rein als auch raus. Und der dauert bis zu 12 Stunden, oder sowas (in etwa, glaub ich).
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 15:02:55Genau diese Meinungen/Einstellungen und Handlungen sind Grund für die Sanktionsverschärfungen.
Ich war letzten Herbst im Jobcenter mal bei so einer Gruppenveranstalltung (nach so einer Einladung). Da ging es um so Sachen wie Förderleistungen "Ganzheitliche Betreuung", Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein, Einstiegsgeld, Förderung beruflicher Weiterbildung...
Diese Dinge wurden da uns "Besuchern" (ca. so 25 Leutchen) vorgestellt und erklärt.
Danach hatten wir "Besucher" dann die Gelegenheit zu den Themen Fragen zu stellen.
Es wurden von mehreren "Besuchern" Fragen gestellt. Und diese Fragen waren ALLE immer irgendwie von der Angst vor möglichen Sanktionen "geschwängert" !
Mit diesen Sanktionen herrscht ein Regime der Angst. Das fiel mir da deutlich auf.
Und Angst ist immer ein schlechter Berater - sagt man jedenfalls immer !!
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 15:59:42Mit diesen Sanktionen herrscht ein Regime der Angst. Das fiel mir da deutlich auf.
Und Angst ist immer ein schlechter Berater - sagt man jedenfalls immer !!
Werdet Ihr dort geschlagen oder was ... Völliger Blödsinn!
Dann sucht euch selbst Arbeit. Es ist nie so einfach wie heute im Internet.
Dann habt Ihr Ruhe vor so was..
na soll das JC einfach nix machen und nur für pünktliche Knete & Bude sorgen?
(Ich Weis .. einigen würde das gefallen)
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:07:05Werdet Ihr dort geschlagen oder was ... Völliger Blödsinn!
Dann sucht euch selbst Arbeit. Es ist nie so einfach wie heute im Internet.
Dann habt Ihr Ruhe vor so was..
:sleep:
Danke Kopfbahnhof und FN und Vollloser: danke für das. ich habe keine Kraft für diese Leute
Es gibt Gründe, das sind schwere medizinische Gründe, mein Arzt ist nicht da, daher frage ich das.
Ich kann nicht zum Jobcenter, das ist ausgeschlossen.
Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Jetzt nach wenigen Wochen nach dieser Zeit durch den ärztlichen Dienst laden sie mich wieder vor.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Jetzt nach wenigen Wochen nach dieser Zeit durch den ärztlichen Dienst laden sie mich wieder vor.
Ich hoffe, du bist wenigstens seit Mitte Februar von deinem behandelnden Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden?
Krankschreibung ist wäre und war möglich, aber ich muss aufgrund schwerer Vorfälle die Behörden meiden, die Behörden sind Grund für Krankheiten geworden, deswegen so das Gefühl weg mit ihnen weg von mir, denn dann kommt das Erlittene hoch.
Also nein.
eine Rechtsfolgebelehrung bei der Einladung gibt es nicht, nur dieser Satz was da zu sehen ist
Wenns so übel ist..
Dann braucht du vieleicht einen Betreuer und solltest in einen entsprechende Einrichtung!
Die nächte Einladung kommt warscheinlich mit RFB...
Und ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
Nix tun - keine Lösung
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 19:14:13Und ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
was heißt das? weißt jemand im Forum genaues?
Schaffst du es evtl. mit einer Begleitung, jemanden dem du vertraust oder so?
Du musst ja nicht allein in gehen, Beistand kann dir keiner verbieten.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 19:23:23ZitatUnd ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
was heißt das? weißt jemand im Forum genaues?
Naja nun - ab 1. Juli soll diese "neue Grundsicherung" gelten - mit diesen Sanktionsverschärfungen - unter anderem Sanktionen bis Regelsatz-Totalstreichung nach dem 3. mal "Einladungen" nicht angenommen ("Terminversäumnisse").
Immer wenn sie eine Sanktion "feststellen" wollen, wollen sie vorher den/die zu sanktionierenden zu Hause aufsuchen, und klären, ob er/sie aus irgendwelchen psychisch/psychiatrischen Gründen die Termine nicht wahrnehmen konnte (
also Hausbesuche !).
Wenn sie feststellen, das das so der Fall war/ist, soll in dem Fall von Sanktionen abgesehen werden.
So etwa Sinn gemäß hat Frau Bärbel Bas (Arbeitsministerin/SPD) das jedenfalls mal bei einer Pressekonferenz erklärt.
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 19:14:13Wenns so übel ist..
Dann braucht du vieleicht einen Betreuer und solltest in einen entsprechende Einrichtung!
In eine Eiiinrichtung - und Betreuer !?!?
O o o, is aber auch sehr teuer für den Staat (Steuerzahler) !
Und so viele "Einrichtungsplätze" und "Betreuer" gibt´s in Deutschland inzwischen auch nicht mehr.
Auch hier inzwischen großer Personalmangel.
Aber vielleicht wäre sowas ja was für DICH ??
Bewirb Dich da doch mal ! Da könntest Du diese solche Leute "auf Vordermann bringen". Beruf aus Leidenschaft sozusagen ! :yes:
Es gibt Caritas und Lebenshilfe (WfbM) ... Platze gibts da genug.
nee - Jobmäßig wäre das nix für meine Nerven :flag:
Und es wird sogar in die rentenkasse eingezahlt und nach 20Jahren gibts glaube ich EM Rente.
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 21:06:30Naja nun - ab 1. Juli soll diese "neue Grundsicherung" gelten - mit diesen Sanktionsverschärfungen - unter anderem Sanktionen bis Regelsatz-Totalstreichung nach dem 3. mal "Einladungen" nicht angenommen ("Terminversäumnisse").
Immer wenn sie eine Sanktion "feststellen" wollen, wollen sie vorher den/die zu sanktionierenden zu Hause aufsuchen, und klären, ob er/sie aus irgendwelchen psychisch/psychiatrischen Gründen die Termine nicht wahrnehmen konnte (also Hausbesuche !).
Wenn sie feststellen, das das so der Fall war/ist, soll in dem Fall von Sanktionen abgesehen werden.
So etwa Sinn gemäß hat Frau Bärbel Bas (Arbeitsministerin/SPD) das jedenfalls mal bei einer Pressekonferenz erklärt.
Danke!
Die Hausbeuche werden nur dann gemacht, wenn man sich nicht beim Jobcenter melden würde und diese Gründe erklären und vor allem nicht nachweisen würde,
richtig?Ich gehe nicht in eine Anstalt oder Sonstiges.
Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Der JC Mitarbeiter hat dich geschlagen? oder wie soll man das verstehen?
Hast du die angezeigt?... :weisnich:
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 21:30:32Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Der JC Mitarbeiter hat dich geschlagen? oder wie soll man das verstehen?
Hast du die angezeigt?... :weisnich:
Diese Fragen in diesem Brett sind nicht an Sie gerichtet. Gehen Sie!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:32:01Diese Fragen in diesem Brett sind nicht an Sie gerichtet. Gehen Sie!
Brett Der ist gut! :grins: das ist ein Thread = Faden!
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Die Hausbeuche werden nur dann gemacht, wenn man sich nicht beim Jobcenter melden würde und diese Gründe erklären und vor allem nicht nachweisen würde, richtig?
So habe ich´s verstanden - und auch gewisse sog. "rechte Journalisten".
Voilá: https://youtu.be/xnLP6AIPwOE
Großer Aufreger und auch Amüsemang bei diesen Journalisten !
Ja und DAS war im Dezember letztes Jahr. Ob es so wirklich dann praktiziert wird, würde ich allerdings auch nicht all zu sehr drauf vertrauen, zumal die Jobcenter ja auch mitunter unterschiedliche "Arbeitsweisen" haben - glaub ich.
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:07:05Werdet Ihr dort geschlagen oder was
"Schlagen" ist sog. "schwarze Folter/Strafe". Gibts in der sog. "westlichen Welt" (u. Deutschland) in aller Regel nicht.
WAS es in dieser "westlichen Welt" allerdings gibt, ist sog. "weiße Folter/Strafe". Wird allgemein "Sanktion" oder auch "Maßregelung" genannt (z. B. Maßregelvollzug (
Stichwort "Gustl Mollath" mal googeln was da so "möglich" ist)).
Diese "Maßnahmen" von/bei den Jobcentern z. B. lassen sich mitunter durchaus auch in diese Kategorie einordnen.
Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 22:22:10Voilá: https://youtu.be/xnLP6AIPwOE
Die 322 Kommentare sind interessant...
die Rechtsfolgebelehrung ist über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Und wie glaubst du soll es weitergehen?
Du machst nix und die sollen einfach weiterzahlen?
Vergleich:
wenn ich meinen Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!
Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 21:19:21Es gibt Caritas und Lebenshilfe (WfbM)
Solche Hilfsorganisationen sind auch alle staatsfinanziert - und von Spendern. Also letztlich insgesamt auch von "Steuerzahlern" !
Und auch da drohen mittlerweile hier und da Streichungen.
Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13Und wie glaubst du soll es weitergehen?
Genau diese solche Frage habe ich auch schon mal von so einem Arbeitsagentur-Mitarbeiter zu hören bekommen ! :mocking:
Barba_ra
Mit dem JC Digital habe ich 0 Erfahrung daher
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 14:43:57Das sind die Seiten vom Jobcenter Digital, das ist alles,
was steht denn da im zweiten jpg hat das was mit deiner Anfrage zu tun?
Zum Vermittlungsgespräch
das könnte man als Meldegrund interpretieren allerdings müsste es dann auch im JC stattfinden. Das ist geschwärzt daher die Frage beim JC oder wo anders?
Das unten ist m.M.n. ausschlaggebend und sollte wieder erreicht werden.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Jetzt nach wenigen Wochen nach dieser Zeit durch den ärztlichen Dienst laden sie mich wieder vor.
Stand da etwas dabei das eine erneute Begutachtung erfolgen soll das wäre nämlich normal?
Hast du vllt. eine/n neuen SB?
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 19:05:25Krankschreibung ist wäre und war möglich, aber ich muss aufgrund schwerer Vorfälle die Behörden meiden, die Behörden sind Grund für Krankheiten geworden, deswegen so das Gefühl weg mit ihnen weg von mir, denn dann kommt das Erlittene hoch.
Dann solltest du das schnellstens nachholen! Dei Arzt ist ja keine Behörde das solltest du theoretisch schaffen. Theoretisch weil du mit nein geantwortet hast.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:32:01Diese Fragen in diesem Brett sind nicht an Sie gerichtet. Gehen Sie!
Die Beiträge dieses Mitgliedes solltest du ignorieren besonders im Hinblick auf deine Gesundheit! das kann sich schließlich negativ für dich auswirken.
MfG FN
Hallo FN:
Herzlichen Dank!!! Du bist großartig!
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58was steht denn da im zweiten jpg hat das was mit deiner Anfrage zu tun?
im 2. JPG steht da nichts, das sind nur die Namen der Arbeitsagentur und Jobcenter sowie ihre Symbole mit Ortsangabe, sonst nichts.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Zum Vermittlungsgespräch
das könnte man als Meldegrund interpretieren allerdings müsste es dann auch im JC stattfinden. Das ist geschwärzt daher die Frage beim JC oder wo anders?
Ist im Jobcenter! Auch mit Zimmernummer und Angabe der Adresse und der Neuen Sachbearbeiterin. Nach dem Umzug ist jetzt im neuen Stadtteil ein neues Jobcenter und neue Sachbearbeiterin zuständig. im alten Jobcenter war es so, dass man mit einer Begutachtung durch Ärztlichen Dienst von mehr als 6 Monaten dann mehr als ein Jahr Ruhe hatte, das ist wohl hier im neuen Jobcenter nicht so.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Das unten ist m.M.n. ausschlaggebend und sollte wieder erreicht werden.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Stand da etwas dabei das eine erneute Begutachtung erfolgen soll das wäre nämlich normal?
Hast du vllt. eine/n neuen SB?
Nein, steht nichts in der Einladung, aber wenn ich der Sachbearbeiterin Gründe schicke, Arztunterlagen, dann könnte sie wieder die Begutachtung beim Ärztlichen Dienst im Auftrag geben,
wäre das richtig? Wäre das Wichtig?Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Dann solltest du das schnellstens nachholen! Dei Arzt ist ja keine Behörde das solltest du theoretisch schaffen. Theoretisch weil du mit nein geantwortet hast.
Ja, mache ich!
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Die Beiträge dieses Mitgliedes solltest du ignorieren besonders im Hinblick auf deine Gesundheit! das kann sich schließlich negativ für dich auswirken.
Dankeschön! und die Verantwortlichen im Forum könnten das auch wissen, dass es hier solche Leute gibt.
FN: Herzlichen Dank!!! Das vergesse ich dir niemals! und das ist großartig
Zitat von: Barba_ra am 19. April 2026, 14:39:41Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Stand da etwas dabei das eine erneute Begutachtung erfolgen soll das wäre nämlich normal?
Hast du vllt. eine/n neuen SB?
Nein, steht nichts in der Einladung
FN meint nicht in der Einladung sondern im ersten Gutachten, das bis Februar 2026 gültig war.
Es stand weder in dem Gutachten vom 20.08.2025 gültig bis Ende 02 noch stand es in dieser Einladung etwas davon.
Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13Und wie glaubst du soll es weitergehen?
Du machst nix und die sollen einfach weiterzahlen?
Politik mit Kopf.- lässt Kranke in Ruhe oder verlagert die in die Sozialhilfe.
Spart Gelder für den ganzen Jobcenter Zwangsbetreuungsapparat.
Etwas tun muss auch sinnvoll sein.
Nicht als reiner Selbstzweck !
Und wo ist jetzt geholfen? ... er muss zur Einladung
Oder er geht zum Arzt und holt sich eine AU. damit sit die Sache nur etwas verschoben.
Die neue Einladung erfolgt dann auf dem Fuß.
Das alte Gutachten war nur bis Frebruar gültig. Also war klar das da eine Enladung vom JC kommt.
Warme Worte ändern gar nichts an der Fall.
>>>- lässt Kranke in Ruhe oder verlagert die in die Sozialhilfe.
Ja das wäre dein Wunsch: Bindungsslose Einkommen. für alle
Sorry Träum wieter
Zitat von: Barba_ra am 19. April 2026, 17:45:42Leute wie Sie
Sowas wie der/die Dagmar81 einfach nicht mehr beachten.
Ist es gar nicht wert.
Wenn man die ganzen Beiträge so sieht, ist das alles nur Sperrmüll von irgendeinem :troll:
Oh Kopfbahnhof....
das der TO dringend Hilfe braucht ist doch wohl nicht zu leugnen. Auch wenn du oder der TO das nicht gerne hören.
Wenn der TO so auf dem JC so kommuniziert... na wohin für das?
und vermutlich deswegen war er auch mal 6 Monate raus.. und nun fängst wieder von vorne an.
Und hört nicht auf bis das "Problem gelöst ist"
Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 18:58:37das der TO dringend Hilfe braucht ist doch wohl nicht zu leugnen.
Wohl aber eben nicht mehr von Amtsträgern, weil
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich gehe nicht in eine Anstalt oder Sonstiges.
Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Ihre vielleicht letzte Möglichkeit vielleicht noch klar zu kommen, sind möglicherweise wir hier in diesem Forum !?
Damit ist übrigens das Diskussionsfazit vor einiger Zeit hier in diesem Forum, dass so ein Amt wie z. B. ein "Jobcenter" nicht krank machen würde, widerlegt !
Wie "Amtsträger" mit "Hilfsbedürftigen" in Deutschland mitunter umgehen, sehen wir z. B. an diesem Beispiel hier.
Voilá: https://youtu.be/FqCIrxNysVk?t=1094
Thema "Einrichtung".
@Barba_ra, bitte nicht ansehen. Triggergefahr ! Es geht da um eine sog. "Inobhutnahme".
Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Eine Terminerinnerung kann eine Meldeaufforderung nicht ersetzen.
Eine Meldeaufforderung kann allerdings separat über das Postfach von Jobcenter Digital elektronisch zugestellt werden, wenn man dem zugestimmt hat.
Also mal dort nachsehen.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 23:16:17die Rechtsfolgebelehrung ist über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Das ist nicht der Fall.
Selbst wenn ein Verwaltungsakt oder Schreiben elektronisch über das Postfach von Jobcenter Digital zugestellt wird, muss dieses eine eigene Rechtsfolgenbelehrung bzw. Rechtsmittelbelehrung beinhalten.
Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13wenn ich meinen Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!
Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?
Vielleicht ist sie im Home-Office :grins:
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Eine Terminerinnerung kann eine Meldeaufforderung nicht ersetzen.
Eine Meldeaufforderung kann allerdings separat über das Postfach von Jobcenter Digital elektronisch zugestellt werden, wenn man dem zugestimmt hat.
Also mal dort nachsehen.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 23:16:17die Rechtsfolgebelehrung ist über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Das ist nicht der Fall.
Selbst wenn ein Verwaltungsakt oder Schreiben elektronisch über das Postfach von Jobcenter Digital zugestellt wird, muss dieses eine eigene Rechtsfolgenbelehrung bzw. Rechtsmittelbelehrung beinhalten.
Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13wenn ich meinen Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!
Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?
Vielen Dank!
Im Postfach vom Jobcenter Digital ist NICHTS, das Einzige, was dort ist, ist sehr alt vom alten Jobcenter.
Das mit dem Sozialamt:
Ich würde der neuen Sachbearbeiterin schreiben, dass ich krank bin und dass sie vielleicht wieder eine neue Begutachtung machen soll oder sie meinen Fall an das Sozialamt weiterleitet.
Melden werde ich mich auf jeden Fall.
Barba_ra
Danke für das Lob, höre ich auch gerne. Ich mach es aber auch gerne denn ich wurde von denen auch vera...ht.
Zitat von: Barba_ra am 19. April 2026, 14:39:41Nein, steht nichts in der Einladung, aber wenn ich der Sachbearbeiterin Gründe schicke, Arztunterlagen, dann könnte sie wieder die Begutachtung beim Ärztlichen Dienst im Auftrag geben, wäre das richtig? Wäre das Wichtig?
Das rote geht die SB nichts an und könnte je nach Hybris der SB nach hinten losgehen.
Da Ottokar mitliest/schreibt leihe ich mir sein vorformuliertes aus.
Wenn dann ein kurzes Schreiben in dem du darauf hinweist
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
dass eine erneute Begutachtung vorgenommen werden muss da das JC dazu verpflichtet ist. Es keine Änderung bei dir gegeben hat, außer es hat sich verschlechtert.
Wenn du willst kannst du im Schreiben auch beantragen dass die erneute Untersuchung auch von Dir verlangt wird.
(Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0))
Dann abwarten was vom JC kommt.
Sanktionssorgen musst du dir keine machen denn
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Das
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.
würde ich als "Munition" für später, also falls nötig, aufheben.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. April 2026, 14:18:21Barba_ra
Danke für das Lob, höre ich auch gerne. Ich mach es aber auch gerne denn ich wurde von denen auch vera...ht.
Zitat von: Barba_ra am 19. April 2026, 14:39:41Nein, steht nichts in der Einladung, aber wenn ich der Sachbearbeiterin Gründe schicke, Arztunterlagen, dann könnte sie wieder die Begutachtung beim Ärztlichen Dienst im Auftrag geben, wäre das richtig? Wäre das Wichtig?
Das rote geht die SB nichts an und könnte je nach Hybris der SB nach hinten losgehen.
Da Ottokar mitliest/schreibt leihe ich mir sein vorformuliertes aus.
Wenn dann ein kurzes Schreiben in dem du darauf hinweist
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
dass eine erneute Begutachtung vorgenommen werden muss da das JC dazu verpflichtet ist. Es keine Änderung bei dir gegeben hat, außer es hat sich verschlechtert.
Wenn du willst kannst du im Schreiben auch beantragen dass die erneute Untersuchung auch von Dir verlangt wird.
(Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0))
Dann abwarten was vom JC kommt.
Sanktionssorgen musst du dir keine machen denn
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Das
Zitat von: Ottokar am 20. April 2026, 09:27:02Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.
würde ich als "Munition" für später, also falls nötig, aufheben.
MfG FN
Dankeschön FN, sehr gut!
Genauso wie du und Ottokar es schreiben, mache ich das und werde
hier berichten.
Die Meldung des Jobcenters lasse ich nicht unbeantwortet.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Zitat von: Vollloser am 18. April 2026, 21:06:30Naja nun - ab 1. Juli soll diese "neue Grundsicherung" gelten - mit diesen Sanktionsverschärfungen - unter anderem Sanktionen bis Regelsatz-Totalstreichung nach dem 3. mal "Einladungen" nicht angenommen ("Terminversäumnisse").
Immer wenn sie eine Sanktion "feststellen" wollen, wollen sie vorher den/die zu sanktionierenden zu Hause aufsuchen, und klären, ob er/sie aus irgendwelchen psychisch/psychiatrischen Gründen die Termine nicht wahrnehmen konnte (also Hausbesuche !).
Wenn sie feststellen, das das so der Fall war/ist, soll in dem Fall von Sanktionen abgesehen werden.
So etwa Sinn gemäß hat Frau Bärbel Bas (Arbeitsministerin/SPD) das jedenfalls mal bei einer Pressekonferenz erklärt.
Danke!
Die Hausbeuche werden nur dann gemacht, wenn man sich nicht beim Jobcenter melden würde und diese Gründe erklären und vor allem nicht nachweisen würde, richtig?
Ich gehe nicht in eine Anstalt oder Sonstiges.
Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.
Liebe Barba_ra :scratch: das tut mir so leid was ich hier lese ich weiß was sie durchmachen müssen und die Hilflosigkeit mit anzusehen macht mich immer ganz traurig. Kranke Menschen so zu drangsalieren ich finde keine Worte dafür. Ich wünsche ihnen viel Kraft das sie das durchstehen das ist so furchtbar. liebe Grüße Denise
na wenigsten mal in ärztliche Hände... :sehrgut:
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 19:23:23Zitat von: Dagmar81 am 18. April 2026, 19:14:13Und ab 01.07 soll ja für solche Fälle extra berücksichtigt werden...
was heißt das? weißt jemand im Forum genaues?
:yes: an Dagmar81 Wer von außen versucht, ein ruhiges Forum in Aufruhr zu versetzen, stärkt es von innen noch.
Was er anderen angetan hat, wird ihm angetan werden. Im Umkehrschluss heißt es für dich: Du musst aufpassen, dass es dich nicht demnächst trifft, dann wirst du sehen, wie hart das Leben mit denen umgeht, die anderen großen Schaden zufügen wollten. Niemand wird ungestraft bleiben, das ist meine Erfahrung, die ich mit ungehobelten Menschen gemacht habe. :yes:
ist Barba_ra = Denise = Frau Wohnungslos= 1,2,3, gerhard.... ???? :ok:
[/quote] Liebe Barba_ra :scratch: das tut mir so leid was ich hier lese ich weiß was sie durchmachen müssen und die Hilflosigkeit mit anzusehen macht mich immer ganz traurig. Kranke Menschen so zu drangsalieren ich finde keine Worte dafür. Ich wünsche ihnen viel Kraft das sie das durchstehen das ist so furchtbar. liebe Grüße Denise
[/quote]
Danke!
Danke allen, die geholfen haben und helfen.
Hier eine kurze Seite von einer Bescheinigung meines Arztes.
Tipp:
wenn du so was selbst schnell schreibst und uns verarschen willst dann lass wenigsten die Rechtschreibprüfung drüber laufen... :lachen:
Liebe Barba_ra :scratch: das tut mir so leid was ich hier lese ich weiß was sie durchmachen müssen und die Hilflosigkeit mit anzusehen macht mich immer ganz traurig. Kranke Menschen so zu drangsalieren ich finde keine Worte dafür. Ich wünsche ihnen viel Kraft das sie das durchstehen das ist so furchtbar. liebe Grüße Denise
[/quote]
Danke!
Danke allen, die geholfen haben und helfen.
Hier eine kurze Seite von einer Bescheinigung meines Arztes.
[/quote]
Das Original davon gibt es und das können FN und Ottokar haben. Dann können sie heir darüber berichten.
:offtopic:
Zitat von: Dagmar81 am 20. April 2026, 19:10:35ist Barba_ra = Denise = Frau Wohnungslos= 1,2,3, gerhard.... ???? :ok:
Na da habe ich mir über dich auch schon was in der Richtung gedacht wie z.B.:
HHH für dich (ist mir auch in den Sinn gekommen), aber der hat wenigstens noch sinnvoll geholfen und das als SB eines JC!
Geh doch in das Sozialhilfeforum mit der 24 am Ende da bist du wenigstens unter Gleichgesinnten und kannst Frageteller runter putzen. Vllt lobt dich da ja jemand.
Hier bist du mit deinen Meinungsäusserungen definitiv fehl am Platz und offensichtlich nicht nur von mir unerwünscht.
Aber was will man von jemand erwarten der nicht mal den Sinn eines Forums erkennt der eindeutig schon im Namen steht.
Gegen Hartz und nicht Für meine Meinung.
:offtopic: (
Ende)
Barba_ra
Zitat von: Barba_ra am 20. April 2026, 21:34:49Das Original davon gibt es und das können FN und Ottokar haben.
denk daran:
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Die Beiträge dieses Mitgliedes solltest du ignorieren besonders im Hinblick auf deine Gesundheit! das kann sich schließlich negativ für dich auswirken.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2026, 13:54:14:offtopic:
Zitat von: Dagmar81 am 20. April 2026, 19:10:35ist Barba_ra = Denise = Frau Wohnungslos= 1,2,3, gerhard.... ???? :ok:
Na da habe ich mir über dich auch schon was in der Richtung gedacht wie z.B.:
HHH für dich (ist mir auch in den Sinn gekommen), aber der hat wenigstens noch sinnvoll geholfen und das als SB eines JC!
Geh doch in das Sozialhilfeforum mit der 24 am Ende da bist du wenigstens unter Gleichgesinnten und kannst Frageteller runter putzen. Vllt lobt dich da ja jemand.
Hier bist du mit deinen Meinungsäusserungen definitiv fehl am Platz und offensichtlich nicht nur von mir unerwünscht.
Aber was will man von jemand erwarten der nicht mal den Sinn eines Forums erkennt der eindeutig schon im Namen steht.
Gegen Hartz und nicht Für meine Meinung.
:offtopic: (Ende)
Barba_ra
Zitat von: Barba_ra am 20. April 2026, 21:34:49Das Original davon gibt es und das können FN und Ottokar haben.
denk daran:
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. April 2026, 14:10:58Die Beiträge dieses Mitgliedes solltest du ignorieren besonders im Hinblick auf deine Gesundheit! das kann sich schließlich negativ für dich auswirken.
MfG FN
Danke FN!
Jetzt ist die Einladung auch per Post angekommen, allerdings ist diese Einladung per Post auch OHNE Rechtsfolgebelehrung.
Dann geht es wohl darum, was in dem Beitrag #36 steht.
Was hätte den sonst kommen sollen? Das JC ließst hier nicht mit (Und ich bin keine Spionin ... :nea: )
Also kommt die Vermittlungseinladung für den 28.04 nun noch sicherheithalber per Post.
Zitat von: Barba_ra am 21. April 2026, 19:35:57allerdings ist diese Einladung per Post auch OHNE Rechtsfolgebelehrung
Sicher? Keine RFB und keine RMB?
Was steht als Meldegrund drin?
Zitat von: Ottokar am 23. April 2026, 10:49:40Zitat von: Barba_ra am 21. April 2026, 19:35:57allerdings ist diese Einladung per Post auch OHNE Rechtsfolgebelehrung
Sicher? Keine RFB und keine RMB?
Was steht als Meldegrund drin?
Wirklich keine RFB!
Es ist ein Schreiben mit nur einer Seite.
Dann ist nur ein anderes Blatt dabei, das ich an das Jobcenter schicken könnte, das ist ein Formular, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen würde, soll dann der Grund gekreuzt werden. DAS IST ALLES!
Der Grund für Einladung:
"Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."Das ist alles.
Der Einladungsgrund ist wegen dem vorliegenden Gutachten des äD nicht zulässig. Ohne RFB ist eine Sanktion nicht möglich.
Die fehlende RMB bewirkt lediglich eine Fristverlängerung für Rechtsmittel.
Da und solange du nicht erwerbsfähig bist, sind die Meldegründe
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und
- Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
nicht zulässig.
Möglich wären in dieser spezifischen Situation nur
- Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.
D.h. das JC kann dich z.B. einladen um zu prüfen, ob bzw. wann eine erneute Begutachtung durch den äD erforderlich ist.
Es würde hier imho Sinn machen, gegen die Einladung schriftlich Widerspruch einzulegen (eine Einladung ist ein Verwaltungsakt, die fehlenden RFB und RMB ändert daran nichts).
Begründung:
Wegen dem vorliegenden Gutachten des äD vom ... sind die Meldegründe
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und
- Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
derzeit nicht zulässig.
Der genannte Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist damit derzeit nicht zulässig, was die Einladung rechtswidrig macht.
Zitat von: Dagmar81 am 21. April 2026, 20:30:26Das JC ließst hier nicht mit (Und ich bin keine Spionin ... :nea: )
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Der war Gut !!! Es waren hier schon des Öfteren Mitarbeiter vom Jobcenter unterwegs
Glaubt ihr wirklich eine JC Mitarbeiter beschäftigt sich nach getaner Arbeit noch weiter mit "Patienten" :smile:
Zitat von: Ottokar am 24. April 2026, 09:34:35Der Einladungsgrund ist wegen dem vorliegenden Gutachten des äD nicht zulässig
Es ist nur die Frage ob das tatsächlich noch zutrifft.
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 09:50:55Glaubt ihr wirklich eine JC Mitarbeiter beschäftigt sich nach getaner Arbeit noch weiter mit "Patienten" :smile:
neee, die haben das ganz Kackfrech, während der Arbeit gemacht ! :lachen:
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 09:50:55Glaubt ihr wirklich eine JC Mitarbeiter beschäftigt sich nach getaner Arbeit noch weiter mit "Patienten" :smile:
Also doch CDU- oder FDP-Mitarbeiterin, oder sowas !?!
Zitat von: Ottokar am 24. April 2026, 09:34:35Der Einladungsgrund ist wegen dem vorliegenden Gutachten des äD nicht zulässig. Ohne RFB ist eine Sanktion nicht möglich.
Die fehlende RMB bewirkt lediglich eine Fristverlängerung für Rechtsmittel.
Da und solange du nicht erwerbsfähig bist, sind die Meldegründe
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und
- Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
nicht zulässig.
Möglich wären in dieser spezifischen Situation nur
- Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.
D.h. das JC kann dich z.B. einladen um zu prüfen, ob bzw. wann eine erneute Begutachtung durch den äD erforderlich ist.
Es würde hier imho Sinn machen, gegen die Einladung schriftlich Widerspruch einzulegen (eine Einladung ist ein Verwaltungsakt, die fehlenden RFB und RMB ändert daran nichts).
Begründung:
Wegen dem vorliegenden Gutachten des äD vom ... sind die Meldegründe
- Berufsberatung,
- Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und
- Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen
derzeit nicht zulässig.
Der genannte Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist damit derzeit nicht zulässig, was die Einladung rechtswidrig macht.
Vielen Dank, das ist sehr gut!
Ich habe der Sachbearbeiterin geschrieben, dass ich aus Krankheitsgründen keine Termine wahrnehmen kann und dass der ärztliche Dienst das auch festgestellt hat und in dem Gutachten geschrieben hat.
Wenn die Frau dann von Sanktionen sprechen sollte, schreibe ich das von deiner Antwort an sie, das ist sehr gut.
Icu berichte dir und FN, Herzlichen Dank für die Begleitung!
Oh Barba_ra VERSTEHTS ES NICHT
das Gutachten ist seit 2 Monaten ungültig. Du hast keine aktuelle gültige AU etc.
Also bist du in den Augen des Amtes zunächst mal gesund! VERSTANDEN!!! Daher die JC Einladung zur Klärung.
Glaubst du wenn du eine Email Schreibst " Ich bin krank- komme nicht.. " interessiert die JC Mitarbeiter? NEIN
Besorg eine AU oder geh hin und lass dich duch den ärztlichen neu Begutachten.
Du kannst aber auch eine Mail schreiben und nicht hingehen. Dann kommt in kürze eine Einladung mit RFB und ggfls schon mit Sanktionshinweis/Androhung.
Man könnte es durchaus netter bzw. sachlicher formulieren, aber grundsätzlich gebe ich @Dagmar81 hier Recht.
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2026, 12:26:14Man könnte es durchaus netter bzw. sachlicher formulieren, aber grundsätzlich gebe ich @Dagmar81 hier Recht.
ja - aber wenn man nicht verstehen kann oder will oder sonst was. Wir sind jetzt bei #61
Oder sich aus den Antworten nur die Teile holt die für einen passen und die anderen Sätze ignorieren.
.... "und täglich grüßt das murmeltier"
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 12:42:48Wir sind jetzt bei #61
Wenn man deine geistigen Ergüsse und die darauf folgenden Antworten weglassen würde, wären wir wahrscheinlich noch bei Seite 2.
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 12:23:45das Gutachten ist seit 2 Monaten ungültig.
UNSINN!
Das Gutachten vom äD hat kein Ablauf- oder Verfallsdatum.
Ob und wann eine erneute Begutachtung durch den äD erforderlich ist, richtet sich nach dem zeitlichen Umfang im Leistungsbild.
Wenn da steht "voraussichtlich bis zu 6 Monate" muss das JC die Person nach Ablauf von 6 Monaten einladen um zu prüfen, ob die Einschränkungen fortbestehen. Ist das der Fall, muss eine erneute Begutachtung durch den äD erfolgen.
Wenn da steht "voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer" kann das JC die Person nach Ablauf 6 Monaten oder später einladen um zu erfragen, ob die Einschränkungen fortbestehen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den äD veranlassen. Oder dazu auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Wenn da steht "voraussichtlich auf Dauer" wars das, dann wird das JC die Person i.d.R. sofort dazu auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
In jedem dieser 3 Fälle muss das JC vor allem Anderen prüfen, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen (fort)bestehen, bevor es vermittlerisch tätig werden darf, da es nur anhand dieser Kenntnis die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit beurteilen und gegebene gesundheitliche Einschränkungen beachten kann.
Das fällt unter "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" bzw. "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren".
Der Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist somit erst dann zulässig, wenn die gesundheitliche Seite geklärt ist.
Zitat von: Ottokar am 24. April 2026, 13:01:47"voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer"
Genau das steht drin, genauso.
Dankeschön.
Zitat von: Barba_ra am 24. April 2026, 13:10:20Genau das steht drin, genauso.
Und warum schreibst du dann zu Anfang des Threads das hier mit der Befristung?
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
weil ich mich mit Gutachten nicht auskenne, ich dachte, nach 6 Monaten ist es dann mit dem Gutachten vorbei.
Deswegen ist die Hilfe von Ottokar sehr gut, soetwas von Ottokar und das von FN vergißt man nicht so schnell, eigentlich gar nicht.
@ Barba_ra : was hat Ottokar geschrieben:
Wenn da steht "voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer" kann das JC die Person nach Ablauf 6 Monaten oder später einladen um zu erfragen, ob die Einschränkungen fortbestehen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den äD veranlassen.
Und das steht doch so bei dir drin und die 6 Monate sind schon rum - 2 Monate drüber..
Also keinen Schritt weiter... NICHT einen Millimeter!
Einladung für ist kommenden Dienstag. Der JC weis eben nicht mehr von dir..
Keine AU - also hingehen oder neue Einladung mit RFB&Co.
Es wird nicht anders laufen
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 13:55:03Der JC weis eben nicht mehr von dir..
Und deshalb hätte ihr Jobcenter die Einladung nicht mit "
ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" begründen dürfen, sondern vielleicht mit "
ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle gesundheitliche Situation besprechen", oder so.
So jedenfalls verstehe ich die Info von @ottokar
Zitat von: Ottokar am 24. April 2026, 13:01:47In jedem dieser 3 Fälle muss das JC vor allem Anderen prüfen, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen (fort)bestehen, bevor es vermittlerisch tätig werden darf, da es nur anhand dieser Kenntnis die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit beurteilen und gegebene gesundheitliche Einschränkungen beachten kann.
Das fällt unter "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" bzw. "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren".
Der Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist somit erst dann zulässig, wenn die gesundheitliche Seite geklärt ist.
Deshalb ist diese Einladung SO eben nicht zulässig !
Junge junge...
Weil für das JC den nun als gesund ansieht und diesen Textbaustein nunmal verwendet. Also gut. Beruft euch darauf ...und macht nix.
Nächte Einladung - dasselbe - ... Spätests wenn weniger "Kohle" kommt ......kommt auch Bewegung (Sprichwortlich!) in die Sache.
Mit diesen tollen "Spitzfindigkeiten" erledigt sich GAR NICHTS! Tut nicht so als wüsstet Ihr das nicht!
Es geht nunmal ums Prinzip. :weisnich: Muss man nicht verstehen, aber das darf jeder selbst entscheiden.
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2026, 14:57:59Es geht nunmal ums Prinzip. :weisnich: Muss man nicht verstehen, aber das darf jeder selbst entscheiden.
... das es die Sache nicht löst sondern nur etwas rauszögert denke ich stimmst du mir wahrscheinlich zu...
So was würde in der Privaten Wirtschaft nicht zweimal passieren. Da wäre der Textbaustein im NullKommenNix angespasst und diese Spitzfindigkeiten erledigt.
na vieleicht wird es mit der in wenigenen Wochen kommenden Änderung anders.
Die JC Spionin übermittelt die vieleicht... :smile:
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 15:00:10.. das es die Sache nicht löst sondern nur etwas rauszögert
Du wirst es aber durch Gemaule und Nörgeln nicht ändern können, dass manche Leute dermaßen auf ihre Rechte fixiert sind, dass der gesunde Menschenverstand für die Selbstfürsorge auf der Strecke bleibt.
Ich lass mir bestimmt auch von keiner Behörde die Butter vom Brot nehmen, ich denke aber zumindest erst über eine Lösung nach, die mich an mein Ziel bringt und nicht blockiert.
Zitat von: Dagmar81 am 24. April 2026, 14:53:29Weil für das JC den nun als gesund ansieht und diesen Textbaustein nunmal verwendet.
Ja mit diesem "Textbaustein" signalisiert das Amt aber, dass es die Gesundheitssituation von Barba_ra hier einfach eigenmächtig definiert !
Und DAS geht eben offensichtlich nicht.
Ja der Staat regelt mit Gesetzen. Und die wollen und sollen möglichst trefflich ausformuliert sein.
DAS ist ja auch überhaupt DIE große Kunst der Juristerei !
Und Arbeitgeber übrigens machen das ja auch. Da haben wir es dann mit sog. "Arbeitsverträgen" zu tun.
Und das sind ebenfalls auch sehr fein ausformulierte juristische Texte !
Auch da werden bestimmte "Regeln" ausformuliert, was man als Bewerber da zu erwarten hat, wie, und in welcher Art und Umfang, man da seine Lebenszeit u. Arbeitskraft u. Kompetenz für die Belange dieses Unternehmens da zur Verfügung zu stellen hat dann.
Tja DAS ist "Rechtsstaat" !
Wir sind also nicht nur ein Sozialstaat, sondern auch noch ein Rechtsstaat.
Zitat von: Vollloser am 24. April 2026, 17:50:41Wir sind also nicht nur ein Sozialstaat, sondern auch noch ein Rechtsstaat.
Nicht zu vergessen: Kann sich jeder selbst aussuchen, von welcher Form er profitieren möchte.
Zitat von: Sheherazade am 24. April 2026, 18:03:54Kann sich jeder selbst aussuchen, von welcher Form er profitieren möchte.
@Barba_ra ja sogar von beidem !
Wobei ich sagen würde, dass beides sowieso auch sehr aneinander bedingt.
Die Fragestellung drehte sich um den rechtlichen Aspekt, ob Barba_ra den Termin warnimmt oder nicht, ist allein ihre Entscheidung.
Natürlich kann man ihr dazu raten, aber sich darüber zu ereifern weil sie es nicht tut, ist ziemlich anmaßend und ganz sicher nicht hilfreich.
Ich vermute, die neue SB hat einfach eine übliche Einladung rausgehauen ohne den Fall anzusehen.
Das wird sie nun hoffentlich tun und danach das weitere Vorgehen (neue Begutachtung oder damit noch abwarten, oder Rentenantrag) vielleicht sogar direkt telefonisch mit Barba_ra absprechen.