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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dirk am 18. April 2026, 16:00:33

Titel: Das leidige Thema Maßnahme
Beitrag von: Dirk am 18. April 2026, 16:00:33
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Thema Maßnahmen und Mitwirkungspflichten im Bürgergeld-Bezug:

Nichtunterschrift beim Träger:

Wenn ich eine Zuweisung zu einer Maßnahme erhalte, dort pünktlich erscheine, aber die Verträge beim Maßnahmeträger (Datenschutzerklärung, Hausordnung etc.) zur Prüfung mitnehme und vor Ort nicht sofort unterschreibe – mit welchen Konsequenzen muss ich seitens des Jobcenters rechnen? Wird das aktuell noch als Vereitelung der Maßnahme gewertet und sanktioniert?

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein):

Wenn mir ein AVGS ausgehändigt wird, ich diesen aber nicht einlöse (also keinen Träger suche/kontaktiere), drohen mir dann Sanktionen? Soweit ich weiß, ist die Einlösefrist freiwillig, aber ich möchte sichergehen, ob das Jobcenter hier Druck ausüben kann.

Wie sind eure aktuellen Erfahrungen mit der Rechtslage seit 2024/2025?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Aw: Das leidige Thema Maßnahme
Beitrag von: Dagmar81 am 18. April 2026, 16:11:02
Frage vorab: Warum willste denn nicht dahin?
Titel: Aw: Das leidige Thema Maßnahme
Beitrag von: Penny am 18. April 2026, 17:43:59
Weil der Müll zu 90% Schwachsinn ist und Steuergeld Verschwendung
Titel: Aw: Das leidige Thema Maßnahme
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2026, 18:01:59
Zitat von: Dirk am 18. April 2026, 16:00:33Wenn mir ein AVGS ausgehändigt wird, ich diesen aber nicht einlöse (also keinen Träger suche/kontaktiere), drohen mir dann Sanktionen?

Im Normalfall nicht, außer es steht irgendetwas dazu in deinem Kooperationsplan, falls es einen gibt.

Zitat von: Dirk am 18. April 2026, 16:00:33Nichtunterschrift beim Träger:
Wenn man es genau nimmt, muss man dort gar nichts unterschreiben.

Vertrag mitnehmen und prüfen muss dir gewährt werden.
Stehen dort kritische Forderungen wie Datenweitergabe an Dritte oder Hausbesuche und Zugriff auf dein Konto vom JC muss man definitiv nichts unterschreiben.

Ein Träger kann dich ohne weiteres auch ohne Unterschriften an der Maßnahme teilnehmen lassen.
Denn er hat einen Vertrag mit dem JC und nicht du mit dem Träger.