Hallo zusammen,
ich brauche Euren Rat. Nach einer sehr hohen Nebenkostenabrechnung für 2024 in Höhe von fast 900,--€ erhöhte mein Vermieter ab 01.01.2026 die Abschläge um 65,-- € unter ,,Betriebskostenvorauszahlung" auf insgesamt 220,-- Euro (Heizung incl. 70,--).
Das Jobcenter schickte mir vergangene Woche die ,,Aufforderung zur Kostensenkung". Ich sei 86,-- € über der KdU, mein Vermieter erhöht allerdings auch ab 01.06.2026 die Kaltmiete um 0,17 €/m2 auf 5,44 €/m2 monatlich, weil es gesetzlich erlaubt ist. Die Heizkosten seien hiervon nicht betroffen. (Da liege ich 10 € monatlich unter der Grenze, lt. Tabelle).
Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?
Heizkosten bleiben von dieser Kostensenkungsaufforderung noch unberührt (Original Wortlaut des Schreibens).
Ich wohne in dieser Wohnung seit 2007. Zuerst mit meinen 2 Kindern, jetzt allein. Sie überschreitet die erlaubte Größe für einen Single um 30m2 laut KdU ....aber mit 5,44 €/m2 (Mietspiegel dieser Stadt ca. 9,50 €/m2) liegt sie ja wohl im untersten Bereich. Wir wohnen hier nicht in Pusemuckel, sondern 30 km von Köln entfernt, mit direkter Anbindung an die A1. Quasi Speckgürtel von Köln...
Untervermietung kommt für mich nicht in Frage und hier eine bezahlbare Wohnung ,,lt. KdU ,, zu finden, schier unmöglich.
Danke fürs Lesen und weitere Erkenntnisse und Tipps...