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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23

Titel: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23
Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat. Nach einer sehr hohen Nebenkostenabrechnung für 2024 in Höhe von fast 900,--€ erhöhte mein Vermieter ab 01.01.2026 die Abschläge um 65,-- € unter ,,Betriebskostenvorauszahlung" auf insgesamt 220,-- Euro (Heizung incl. 70,--).

Das Jobcenter schickte mir vergangene Woche die ,,Aufforderung zur Kostensenkung". Ich sei 86,-- € über der KdU, mein Vermieter erhöht allerdings auch ab 01.06.2026 die Kaltmiete um 0,17 €/m2 auf 5,44 €/m2 monatlich, weil es gesetzlich erlaubt ist. Die Heizkosten seien hiervon nicht betroffen. (Da liege ich 10 € monatlich unter der Grenze, lt. Tabelle).

Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?

Heizkosten bleiben von dieser Kostensenkungsaufforderung noch unberührt (Original Wortlaut des Schreibens).

Ich wohne in dieser Wohnung seit 2007. Zuerst mit meinen 2 Kindern, jetzt allein. Sie überschreitet die erlaubte Größe für einen Single um 30m2 laut KdU ....aber mit 5,44 €/m2 (Mietspiegel dieser Stadt ca. 9,50 €/m2) liegt sie ja wohl im untersten Bereich. Wir wohnen hier nicht in Pusemuckel, sondern 30 km von Köln entfernt, mit direkter Anbindung an die A1. Quasi Speckgürtel von Köln...
Untervermietung kommt für mich nicht in Frage und hier eine bezahlbare Wohnung ,,lt. KdU ,, zu finden, schier unmöglich.
Danke fürs Lesen und weitere Erkenntnisse und Tipps...
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Birgit63 am 20. April 2026, 06:43:52
Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe ist, ein ärztliches Attest, das dir bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kannst. Ansonsten musst du nach günstigerem Wohnraum suchen. Ihr hab vorher zu dritt in dieser Wohnung gewohnt. Sie ist 30 qm zu groß. Das ist schon eine Hausnummer. Solltest du keinen günstigeren Wohnraum finden (musst du aber schriftlich nachweisen), dann muss das Jobcenter weiterhin die Kosten übernehmen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Annabell2810 am 20. April 2026, 08:16:49
Danke für die Antwort. :smile:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Annabell2810 am 20. April 2026, 18:19:37
"Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?"

Eine Antwort auf diese Frage wäre sehr hilfreich. Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Sheherazade am 20. April 2026, 18:22:59
Zitat von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?

Dann ist das auch so.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Sophiagirl am 20. April 2026, 18:31:13
Wie hoch sind die grenzen, wie ist die gesamtmiete dann insgesamt?
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Dagmar81 am 20. April 2026, 18:34:13
Wenn man unbedingt "drin" bleiben will so sollte mal die Option Zuverdienen auch überdenken.
Die Kinder sind ja raus! nen huni verdienen geht doch recht fix

>> Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.
Aber immmer wieder. Nicht nur einmal und dann ist für immer gehalten...
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Annabell2810 am 20. April 2026, 19:35:20
ok...ich dachte, es wird anteilig übernommen, da ich knapp 10 % drüber bin, über der KdU, von Heizkosten ist da keine Rede. Ich habe das Gefühl, aufgrund gestiegener Energiekosten, übernimmt das JC diese horrenden Nachzahlungen. Erhöht der Vermieter aufgrund dieser fetten Nachzahlung die Vorauszahlungen, dazu hat er das Recht, 1/12 der Nachzahlung als neue Forderung zu stellen, und zack, liegt man drüber...
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. April 2026, 14:25:05
Annabell2810

Zitat von: Annabell2810 am 20. April 2026, 18:19:37Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.
"Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf)
Da ist die zweite Seite für dich am informativsten!

Wenn dann alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind/wurden.
Dann kommt noch dazu das es um einen Umzug zu fordern auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Das allerdings muss von Dir verlangt werden, natürlich schriftlich und nachweisbar.

Zitat von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23Heizkosten bleiben von dieser Kostensenkungsaufforderung noch unberührt (Original Wortlaut des Schreibens).
Das deutet für mich darauf hin dass das JC nicht nach der Gesamtangemessenheit berechnet, vllt. täusche ich mich auch das ist so aus deinen Beiträgen nicht ersichtlich.

Was auch noch interessant ist/wäre:
Wann wurde das letzte Mal von deinem JC eine Anpassung der Angemessenheit vorgenommen?

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung
Beitrag von: Annabell2810 am 22. April 2026, 08:43:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2026, 14:25:05Annabell2810

Zitat von: Annabell2810 am 20. April 2026, 18:19:37Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.
"Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf)
Da ist die zweite Seite für dich am informativsten!

Wenn dann alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind/wurden.
Dann kommt noch dazu das es um einen Umzug zu fordern auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Das allerdings muss von Dir verlangt werden, natürlich schriftlich und nachweisbar.

Zitat von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23Heizkosten bleiben von dieser Kostensenkungsaufforderung noch unberührt (Original Wortlaut des Schreibens).
Das deutet für mich darauf hin dass das JC nicht nach der Gesamtangemessenheit berechnet, vllt. täusche ich mich auch das ist so aus deinen Beiträgen nicht ersichtlich.

Was auch noch interessant ist/wäre:
Wann wurde das letzte Mal von deinem JC eine Anpassung der Angemessenheit vorgenommen?

MfG FN

Danke für die Rückmeldung. Das mit der Wirtschaftlichkeit, das hatte ich bereits schon einmal. Wurde dann wegen 20,-- Differenz eingestellt. Aber Heizkosten und "kalte" Kosten dürfen ja nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Andersherum gibt es ja nur eine gesamte Nebenkostenabrechnung...Die letzte Aufforderung zur Kostensenkung war vor 7 Jahren. Bereits damals war es sehr eng auf dem Wohnungsmarkt. Und jetzt, mittlerweile unmöglich...Ich liege mit meiner Kaltmiete 44% unter dem Mietspiegel unserer Stadt. Wie bereits vermutet, horrende Nachforderungen werden übernommen, solange man nicht Hof und Straße mitheizt. Passt der Vermieter  die Vorauszahlungen an, liegt man drüber. Vielleicht sollten diese KdU Grenzen mal der Realität angepasst werden, die wir haben.