Können Sie mir kurz beantworten ob eine Berechnung beim Jobcenter rechtens ist:
Ich erhalte Kindergeld als erwachsene Behinderte Person auf mein Konto. Laut Berechnung des Jobcenters kann ich davon 30 Euro behalten. Von anderen Klienten/Patienten habe ich erfahren, das diese einen Selbstbehalt von 100 Euro haben.
Ist die Höhe des Selbstbehaltes abhängig davon, ob man Grundsicherung von Jobcenter oder KSV bzw. Sozialamt bezieht?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dieses Kindergeld eine Ersatzleistung dafür, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin. Sollte es dann nicht als ,,Einkommen" angerechnet werden? Oder liege ich da komplett falsch?
Falls Sie mir einen Paragrafen nennen könnten (bisher habe ich keinen passenden gefunden), wäre dies für einen eventuellen Widerspruch sehr hilfreich.
Besten Dank im Voraus
Zitat von: MacGyvi am 21. April 2026, 19:03:27Ich erhalte Kindergeld als erwachsene Behinderte Person auf mein Konto. Laut Berechnung des Jobcenters kann ich davon 30 Euro behalten. Von anderen Klienten/Patienten habe ich erfahren, das diese einen Selbstbehalt von 100 Euro haben.
Die 30€ gibt es als Versicherungspauschale auf sonstige Einkommen (wie Kindergeld), die 100€ sind der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen.