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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34

Titel: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34
Hallo zusammen  :flag:

Ein Bekannter von mir hat mich um etwas Hilfestellung gebeten bzgl. seiner Eingliederungsvereinbarung und ich würde mich über Euren Input dazu freuen.
Er (Anfang 30, Grafikdesigner) ist seit Januar -und zum 1.Mal- arbeitslos und bezieht seither ALG1. Es gab im Januar ein Gespräch mit seinem Vermittler bei der BA, das aus seiner Sicht angenehm, freundlich und stressfrei lief. Mündlich hieß es dabei, dass ,,so um die 8 Bewerbungen im Monat ganz gut" wären und er sie einfach tabellarisch auflisten soll. Alles andere, was wichtig wäre und für ihn gilt, könnte er dem Merkblatt 1 entnehmen. - Er hat dann jeweils zum Monatsende seine Tabelle in sein Online-Konto hochgeladen (immer weitaus mehr als 8 Bewerbungen), ab und zu kam auch von der BA eine Adresse zum Bewerben (aber fast alles Angebote aus der BA-Jobbörse, auf die er sich bereits vorher schon selber beworben hatte) – und das war bisher alles.
Jetzt im April/ drei Monate später gab es das zweite Gespräch; aus seiner Sicht wieder alles locker und angenehm, beiderseits keine Fragen, nichts Neues. Eher reines ,,Plaudern" über die Branche, über KI in der Werbung, über den Arbeitsmarkt allgemein, und wie unterschiedlich (un-)höflich Firmen mit Bewerbungen umgehen usw. In dem Zusammenhang kam nebenbei auch zur Sprache, dass er bei seinen früheren Arbeitgebern diesbezüglich nur gute Erfahrungen gemacht hatte (mehrere Erstgespräche, dann ,,Schnuppertag" vor Ort für Betriebsrundgang, Kennenlernen und Leute-Vorstellen, Mittagessen usw., und danach weiteres Chef-Gespräch über die vertraglichen Details.)
Mehr wurde da mit dem Vermittler beim 2.Gespräch nicht besprochen - ,,Machen Sie weiter so wie bisher, und einfach melden, falls was sein sollte". Und fertig.

Ein paar Tage später hatte er dann (ohne vorheriges Gespräch, ohne Ankündigung, ohne Begleitnachricht) diese Eingliederungsvereinbarung im Postfach; ich lade sie hier mal hoch.
Mit diesem Punkt ist er -als vertraglich vereinbarte Verpflichtung (!)- nicht einverstanden: >,,Ich werde, um meine Integrationschancen zu verbessern, Arbeitgebern eine kostenlose Probearbeit anbieten."<
Davon war im Gespräch mit dem Vermittler gar keine Rede gewesen. Mit bezahlter(!) Probearbeit hätte er kein Problem. Aber er möchte jetzt auch nicht riskieren, dass der Vermittler ihn seinerseits bei Arbeitgebern als ,,kostenlosen" Bewerber anpreist und er dann womöglich von der BA Angebote erhält, wo er ,,erst hier eine Woche, dann dort zwei Wochen" ohne jede Vergütung Projekte bearbeiten soll (und die Werbeagenturen/ Unternehmen sich dadurch kostenlos ihre Urlaubs-und Krankenstände mit ihm überbrücken, und ohne dass es am Ende zu einem Vertrag für ihn führt.)

Lange Rede, kurzer Sinn: Was sagt Ihr insgesamt zu der Eingliederungsvereinbarung, und insbesondere zu dem Punkt ,,kostenlose Probearbeit" ? Ist er dazu überhaupt verpflichtet?
Und wie formuliert man nun am besten die Antwort an den Vermittler? Da es bisher mit ihm gut lief, will der ,,Kunde" jetzt kein Fass aufmachen, wenn sich's vermeiden lässt – aber SO will er das Ding halt auch nicht unterschreiben. 
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!  :bye:   
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Dwight Manfredi am 22. April 2026, 21:19:37
Zitat von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34Was sagt Ihr insgesamt zu der Eingliederungsvereinbarung, und insbesondere zu dem Punkt ,,kostenlose Probearbeit" ? Ist er dazu überhaupt verpflichtet?
Nein, eine Verpflichtung zu kostenloser Probearbeit gibt es in Deutschland nicht. Die rechtliche Lage ist jedoch differenziert, da es darauf ankommt, wie der Tag gestaltet ist.
1. Das ,,Einfühlungsverhältnis" (unbezahlt)
Dies ist die rechtlich anerkannte Form des ,,Schnupperns". Hierbei steht das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund. Wenn dieser Rahmen eingehalten wird, muss der Arbeitgeber keine Vergütung zahlen.
Keine Arbeitspflicht: Du musst nicht produktiv mitarbeiten oder betriebliche Aufgaben erledigen.
Beobachtung: Du schaust anderen Mitarbeitern über die Schulter oder wirst unverbindlich an Aufgaben herangeführt.
Dauer: Es sollte sich nur um wenige Stunden oder maximal ein bis zwei Tage handeln.
Weisungsfreiheit: Du darfst nicht in feste Arbeitsabläufe eingebunden werden (keine festen Pausenzeiten, keine Dienstkleidungspflicht, keine Erledigung von Aufträgen für Kunden).

2. Die echte Probearbeit (bezahlt)
Sobald du "richtig" mitarbeitest, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber von deiner Arbeit profitiert, muss er dich auch bezahlen (mindestens den Mindestlohn).
Warnsignale für ein bezahltes Arbeitsverhältnis.
Du erledigst produktive Aufgaben, die sonst ein fester Mitarbeiter übernehmen würde.
Du unterliegst dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (z. B. feste Arbeitszeiten, Vorgaben zur Arbeitsweise).
Du wirst in die Betriebsabläufe eingegliedert (z. B. Arbeit an einem eigenen PC mit Zugriff auf Firmendaten, Tragen von Dienstkleidung).
Die Tätigkeit dauert über mehrere Tage an.

Wenn du zu einem Probearbeitstag eingeladen wirst, ist es ratsam, vorab kurz zu klären, was genau geplant ist.
Frage konkret nach: ,,Ist der Tag als reines Kennenlernen/Hospitation geplant oder soll ich bereits bei Aufgaben mitwirken?"
Dokumentiere: Falls du doch produktiv arbeiten sollst, halte dies (am besten schriftlich) fest. Solltest du ohne Vertrag aktiv mitarbeiten, entsteht im Zweifel durch schlüssiges Verhalten ein Arbeitsverhältnis, das dir einen Lohnanspruch sichert – das lässt sich aber im Nachhinein ohne Nachweise schwer beweisen.
Vorsicht bei Arbeitslosengeld: Wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, musst du Probearbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden. Tust du das nicht, kann dies als Arbeitsaufnahme gewertet werden und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld könnte gefährdet sein.
Zusammenfassend: Lass dich nicht als kostenlose Arbeitskraft einspannen. Wenn man von dir verlangt, dass du ,,anpackst", hast du ein Anrecht auf Bezahlung.
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Dagmar81 am 22. April 2026, 21:27:04
Ja manche vermuten bei sowas immmer schlimmste Ausbeuterrei, Sklavenhandel, usw.
Völliger Quatsch.
In etwas anspruchsvolleren Jobs schaut man einfach 1-3 Tage in den Betrieb. Der Chef hat davon keinen Nutzen- im gegenteil eher muss er noch jemand abstellen der dich "betreut" und alles zeigt.

Also lass des Satz stehen wie er da steht und konzentrier dich darauf einen Job zu bekommen. Ab ALG2 ist die Luft raus und der Stempel " Langzeitarbeitslos"
Wenn dich jemand zum Probearbeiten einläd ist das schon ein großer Schritt zum Job!
Und bei 8 bewerbungen im Monat ist auch noch Luft nach oben!
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Dwight Manfredi am 22. April 2026, 22:25:01
Zitat von: Dagmar81 am 22. April 2026, 21:27:04Ja manche vermuten bei sowas immmer schlimmste Ausbeuterrei, Sklavenhandel, usw.
Völliger Quatsch.

Aha Quatsch nennst du das? Wenn du produktive Arbeit leistest, der Arbeitgeber diese nicht bezahlt und folglich auch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuern abführt, dann handelt es sich um Schwarzarbeit. Der Arbeitgeber macht sich in diesem Fall strafbar (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstoß gegen das Mindestlohngesetz).

Dann wäre noch die Wettbewerbsverzerrung. In einer sozialen Marktwirtschaft basiert Wettbewerb darauf, dass alle Teilnehmer nach denselben Regeln spielen (z. B. Mindestlohn, Sozialabgaben, Arbeitsschutz). Wenn ein Unternehmen diese Regeln bricht, verschafft es sich einen künstlichen Vorteil.

Ich würde in so einem Fall den Zoll / Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) informieren. Der nimmt dann die Bude auseinander.
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Bundspecht am 23. April 2026, 06:55:04
Zitat von: Dagmar81 am 22. April 2026, 21:27:04Wenn dich jemand zum Probearbeiten einläd ist das schon ein großer Schritt zum Job!

Es geht hier aber um das UNBEZAHLTE arbeiten Du Hirni !!!!  Kannst Du eigentlich nur rumstänkern , oder kommt auch mal was sinnvollen dabei rüber !!!?

Zitat von: Dagmar81 am 22. April 2026, 21:27:04Und bei 8 bewerbungen im Monat ist auch noch Luft nach oben!

Ja ne, is klar !!!
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Lara am 23. April 2026, 19:28:26
Zitat von: Dwight Manfredi am 22. April 2026, 21:19:37Die rechtliche Lage ist jedoch differenziert, da es darauf ankommt, wie der Tag gestaltet ist.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. :bye:  Ja, so kenne ich das auch. Bei ein, zwei ,,Schnuppertagen" (bzw." Einfühlungs"tagen) gibt's auf beiden Seiten keine Rechte und Pflichten, keine Arbeitspflicht, kein Weisungsrecht des Arbeitgebers etc.... man lernt einander kennen, schaut sich den Betrieb, die Abläufe, die Ausstattung etc. an, und am Ende klärt man miteinander ggf. die Voraussetzungen für eine mögliche vertragliche Zusammenarbeit. Eine ganz andere Geschichte ist es aber, wenn man für das Unternehmen nach Vorgabe/ Anweisung eine konkrete unterstützende bzw. ,,verwertbare" Arbeitsleistung erbringt. Dafür hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung - so kenne ich das auch.
Deshalb ... wenn mein Bekannter (ich bin nicht selbst betroffen) diesen Abschnitt der Eingliederungsvereinbarung nun ablehnt, wäre eben die Frage, ob dann die Arbeitsagentur das Anbieten einer kostenlosen Arbeitsleistung von ihm per Verwaltungsakt verlangen dürfte (also basierend auf irgendeiner Rechtsgrundlage, gemäß Paragraf drölfzehn XY...  und bei Nichterfüllung ggf. sanktionierbar..?)

Ich kann's mir zwar eigentlich nicht vorstellen...aber ich konnte leider bis jetzt auch nichts Konkretes dazu finden.

( @Dagmar81: Deine Ansichten stehen dir natürlich frei und sind dir auch unbenommen. Ich bin allerdings nicht sicher, dass du richtig verstanden hast, worum es bei meiner Frage überhaupt ging..:zwinker:) 



Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Sheherazade am 23. April 2026, 20:02:00
Mich würde mal interessieren, was ein Grafikdesigner an einem oder zwei Probe(schnupper)arbeitstagen so produktives und gewinnbringendes leisten kann ohne Einarbeitung und Einweisung in die Projekte. In der Regel binden Bewerber bei diesen Probetagen nur eine Vollzeitkraft, die wiederum weniger produktiv und gewinnbringend arbeiten kann in der Zeit. Ich vermute doch mal, es er sich nicht als Reinigungskraft auf Bahnhofstoiletten bewirbt oder als Burgerbrater bei BK oder McD.
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Dagmar81 am 23. April 2026, 20:25:03
@Sheherazade: Ja viele hier sind sehr lange nicht mehr in der realen Arbeitwelt gewesen...

Zitat von: Bundspecht am 23. April 2026, 06:55:04Es geht hier aber um das UNBEZAHLTE arbeiten Du Hirni !!!! 

Ich weis nicht recht wer ist der H.. ist. Wenn man schon das AfD Logo vor sich trägt. Na wiei heißt es
"Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber." angeblich Bertolt Brecht

Ich weis ja nicht in welchen tollen Bundspecht-Jobs der so proberarbeit gesteckt worden ist.
Es geht hier nicht um einen "Vollpfosten Jobs". Im Lager brauche ich nicht 2 Tage Probearbeiten um Kisten von A=>B zu stellen. **

Nun gut- manche wollen ja keinen Job! 

Und 8 bewerbungen. Klar wenn man keinen Job will und vor der Glotze abhängen will ist das viel.

jemand der einen Job sucht und will hat den GANZEN Tag Zeit! Der lacht über 8 Bewerbungen.

** bei machen bin ich mir nicht so sicher :-)

und liebe Lara: >>  Dafür hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung - so kenne ich das auch.
Willste du/bekannter ersthaft den Job? I Und lass doch das JC /Arbeitsamt raus. Scheiß drauf was da steht!

Und noch bezieht er ALG1. Beilt euch ....Bei ALG2 biste auf der Resterampe. Jeder Tag zählt

Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Vollloser am 23. April 2026, 23:04:39
Zitat von: Dagmar81 am 22. April 2026, 21:27:04Und bei 8 bewerbungen im Monat ist auch noch Luft nach oben!

Zitat von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34Er hat dann jeweils zum Monatsende seine Tabelle in sein Online-Konto hochgeladen (immer weitaus mehr als 8 Bewerbungen),
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Rotti am 24. April 2026, 00:08:50
Zitat von: Dagmar81 am 23. April 2026, 20:25:03@Sheherazade: Ja viele hier sind sehr lange nicht mehr in der realen Arbeitwelt gewesen...
Babbel Babbel  :grins:
Titel: Aw: ALG1- Eingliederungsvereinbarung: "Kostenloses Probearbeiten anbieten"
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. April 2026, 14:53:30
Lara

Zitat von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34Was sagt Ihr insgesamt zu der Eingliederungsvereinbarung, und insbesondere zu dem Punkt ,,kostenlose Probearbeit" ? Ist er dazu überhaupt verpflichtet?
Die EinV als Entwurf ist harmlos. Die Punkte vom Arbeitsamt gehören nicht rein da es sowieso eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Da sie nicht mit dem Freund zusammen erarbeitet wurde ist sie nicht rechtskonform und er kann ohne Sorgen die Verbesserung sprich Streichung des Probearbeitens herausnehmen lassen.
Ob es dann vom SB gemacht wird ist eine andere Frage
wenn nicht kann es passieren das er die EinV als VA bekommt.

Das Argument die Probearbeit vorher dem SB mitzuteilen hat zwei Gründe
erstens kann man daraus eine Maßnahme machen was für einen SB immer gut ausschaut und
zweitens ist damit das Thema der Schwarzarbeit erledigt, insofern der SB das in der Akte einträgt.

Ich selber würde das mit dem Probearbeiten ignorieren. Allerdings würden die von der AfA von mir auch keine Bewerbungen zu lesen bekommen.

Sollte es ihm aber nicht passen muss er schriftlich darauf antworten. Und natürlich nichts unterschreiben.
Als Anfang bedanken für die Muster EinV und dann den Verbesserungsvorschlag entweder das kostenlos streichen oder ganz rausnehmen.
Zitat von: Lara am 22. April 2026, 19:00:34Mit diesem Punkt ist er -als vertraglich vereinbarte Verpflichtung (!)- nicht einverstanden: >,,Ich werde, um meine Integrationschancen zu verbessern, Arbeitgebern eine kostenlose Probearbeit anbieten."<
das dann halt entsprechend formulieren.

Was das mit der Jobbörse angeht:
ZitatBewerberprofil in Arbeitsagentur. de ( Jobbörse )

Da ich hierzu keine administrative Berechtigungen besitze und nie den dort aufgeführten AGB´s zugestimmt habe, stellt Ihre eigenmächtige Eröffnung und Pflege dieses Account einen eindeutigen Verstoß gegen mein informationelles Selbst-
bestimmungsrechtes, gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes dar.
Dieses greift auch bei einer hausinternen, anonymisierten Aufnahme.
> Auf Grund dessen bedarf mein angelegter Account der sofortigen Löschung und
   einer schriftlichen Rückmeldung, dass dem entsprochen worden ist.
> Einer Übermittlung meiner Bewerberdaten – auch an Arbeitgeber oder andere Dritte – ohne meine ausdrückliche Einwilligung stimme ich keinesfalls zu
.   

MfG FN