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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: lizabeth am 25. April 2026, 19:16:00

Titel: sehr kurzer Mietvertrag
Beitrag von: lizabeth am 25. April 2026, 19:16:00
Hallo:
Ich habe eine Frage wegen eines sehr kurzen Mietvertrags und anderseits muss ich dringend aus meiner Wohnung raus:
Der Mietvertrag wäre: ab:27.04.2026 bis:15.07.2026
Würde das Jobcenter hier die Mietkosten für so einen kurzen Mietvertrag übernehmen? Der Mietvertrag ist  kurz.
Die Miete ist für Jobcenter passend.
Titel: Aw: sehr kurzer Mietvertrag
Beitrag von: Verycold am 26. April 2026, 00:05:39
Ohne nähere Informationen, ist da wohl keine Antwort möglich.
Wieso musst Du raus?
Wieso keine längere Anmietung möglich?
Entstehen Umzugskosten und auch eine Kaution?
Warst Du in der Wohnung vorher alleine?
Gemeinsamer Mietvertrag mit dritten?
Wo glaubst Du ab dem 16.07.2026 zu wohnen?
Wer zahlt den nächsten Umzug und auch eine Kaution?

Da habe ich sicherlich noch Fragen vergessen.... aber das wohl die dringendsten.....

PS: Erhälst Du (und der eventuelle zweite Mieter) aktuell Bürgergeld?

Very
Titel: Aw: sehr kurzer Mietvertrag
Beitrag von: Ottokar am 26. April 2026, 09:04:57
Der Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung ist nicht von der Dauer eines befristeten Mietvertrages abhängig.
Wenn die Kosten angemessen sind, muss das JC sie anerkennen.