Wer drei Meldetermine beim Jobcenter verpasst, verliert seinen kompletten Leistungsanspruch – auch dann, wenn dahinter eine Krankenhauseinweisung steckt, eine psychische Krise oder schlicht ein Brief, der nie ankam.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-meldet-eltern-ans-jugendamt-weil-sie-drei-termine-verpasst-haben
ZitatDas 13. SGB-II-Änderungsgesetz führt bei Meldeversäumnissen eine dreistufige Sanktionslogik ein. Wer einen Meldetermin unentschuldigt verpasst, bekommt den Regelbedarf im laufenden Monat um 10 Prozent gekürzt. Beim zweiten Versäumnis in Folge steigt die Kürzung auf 30 Prozent. Beim dritten aufeinanderfolgenden Termin greift § 7b Abs. 4 SGB II n.F. – die sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion.
Ab diesem Punkt läuft eine Monatsfrist: Die betroffene Person muss sich innerhalb von vier Wochen persönlich beim Jobcenter melden. Tut sie das nicht, gilt sie rechtlich als ,,nicht erreichbar" – unabhängig davon, ob sie tatsächlich unter ihrer Anschrift lebt und faktisch erreichbar wäre.
Die Fiktion ist eine juristische Unterstellung, kein Tatsachenbefund. Die Folgen sind vollständig: Es entfallen nicht nur der Regelbedarf, sondern auch die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung.
Regt mich jetzt nicht so auf, wenn Arbeitnehmer sich so verhalten, sind die ihren Job und demnach ihr Einkommen noch schneller los - völlig ohne Härtefallprüfung.