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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 28. April 2026, 07:13:39

Titel: Sozialamt darf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht stoppen, nur weil jemand keine...
Beitrag von: selbiger am 28. April 2026, 07:13:39
Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält, bekommt sie nicht automatisch nur deshalb gestrichen, weil das Sozialamt lieber Grundsicherung zahlen würde und dafür eine Gesundheitsprüfung über die Rentenversicherung anstoßen will.


https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialamt-darf-hilfe-zum-lebensunterhalt-nicht-stoppen-nur-weil-jemand-keine-grundsicherung-will