Wer Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält, bekommt sie nicht automatisch nur deshalb gestrichen, weil das Sozialamt lieber Grundsicherung zahlen würde und dafür eine Gesundheitsprüfung über die Rentenversicherung anstoßen will.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialamt-darf-hilfe-zum-lebensunterhalt-nicht-stoppen-nur-weil-jemand-keine-grundsicherung-will