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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 28. April 2026, 16:37:15

Titel: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 16:37:15
Hallo,

ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, der Arbeitsort ist in einer anderen Stadt, ca. 90 km von meinem Wohnort entfernt.

Eine ÖPNV - Verbindung ist vorhanden, man ist pro Strecke eine gute Stunde unterwegs. Führerschein, etc. ist nicht vorhanden.

Sehr gerne würde ich auch in die andere Stadt umziehen wollen zwecks Arbeitsaufnahme und schlichtweg kürzerer Arbeitswege, jetzt wären es 3 Stunden pro Tag insgesamt.

Frage: Kann das Jobcenter diese Umzugskosten verweigern und sagen, dass die 90 km Strecke ja noch im Tagespendelbereich sind und keine Umzugskosten übernommen werden? Wie gesagt, ich würde sofort dorthin ziehen wollen, deshalb auch meine zielgerichtete Bewerbung.

Wie sieht die Rechtslage aus? Gibt es da Grenzen oder Mindestentfernungen, ab wann der Umzug zum neuen "Vollzeit-Arbeitsort" bezahlt wird?

Danke.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. April 2026, 17:50:02
Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 16:37:15Gibt es da Grenzen oder Mindestentfernungen
Nein, die gibt es nicht.

Allerdings eine bei der täglichen Pendelzeit.

Zumutbar gelten bis 2,5 Stunden ab Wohnung und wieder zurück in die Wohnung.

90 km sind schon nicht wenig, das sollte ein Umzugsgrund sein.
Erst recht, wenn es sich um einen unbefristeten AV in Vollzeit handeln sollte.

Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 17:52:52
Wenn ich mich nicht irre, liegen die 3 Stunden noch im Pendelbereich (seit 2024) bei einem Job über 6 Stunden Arbeitszeit am Tag. Die 90 KM sind zwar viel, aber hierbei ist die Zeit der entscheidende Faktor.

Wenn du die Zusage hast, stell einfach einen Antrag und warte ab. Ohne Jobzusage wird das ohnehin nichts mit den Umzugskosten. Du kannst allerdings jederzeit umziehen, wenn dem Jobcenter dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05
Zitat von: Sheherazade am 28. April 2026, 17:52:52Wenn ich mich nicht irre, liegen die 3 Stunden noch im Pendelbereich (seit 2024) bei einem Job über 6 Stunden Arbeitszeit am Tag. Die 90 KM sind zwar viel, aber hierbei ist die Zeit der entscheidende Faktor.

Wenn du die Zusage hast, stell einfach einen Antrag und warte ab. Ohne Jobzusage wird das ohnehin nichts mit den Umzugskosten. Du kannst allerdings jederzeit umziehen, wenn dem Jobcenter dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Wird halt dann etwas doof, wenn ich die Jobzusage erhalte und dann vielleicht doch wieder absagen muss, weil keine Umzugskosten übernommen werden. Es ist ein Job im kulturellen Bereich, also vormittags arbeiten und abends zu den Veranstaltungen. Das kann dann schon bedeuten mit dem letzten Zug nach Hause und morgens dann schon wieder zurück zum Arbeitsort mit vielleicht 4 Stunden Schlaf auf der Uhr, inklusive Wochenende.

Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen, dass die Arbeitszeiten halt sehr unregelmäßig sind und die Züge nur stündlich fahren und auch nur bis zu begrenzten Zeiten.

Im Vorstellungsgespräch selbst werde ich die Problematik wohl eher nicht ansprechen, weil die mich dann gleich gar nicht nehmen würden, sondern sofort aussortieren.

Oder übernimmt das Jobcenter eine Zweitwohnung oder ein möbliertes Zimmer zusätzlich für eine gewisse Zeit, bis man vor Ort was gefunden hat? Also meine alte Wohnung, die jetzt das JC bezahlt, bezahle ich dann von meinem Gehalt und das möblierte Zimmer vor Ort am neuen Ort das JC als Übergang, damit ich die Stelle antreten kann? Ich denke nicht, oder?
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 18:09:22
Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen, dass die Arbeitszeiten halt sehr unregelmäßig sind und die Züge nur stündlich fahren und auch nur bis zu begrenzten Zeiten.

Versuche es halt. Geht trotzdem nur mit Jobzusage. Und da die Arbeitsstelle innerhalb der Pendelzeiten erreichbar ist, bekommst du noch einen zwischen die Hörner vom Jobcenter, wenn du den Job ablehnst.

Und Nein, wegen 3 Stunden Pendelzeit bzw. 90 KM Entfernung zahlt dir das Jobcenter keine Zweitwohnung, erst recht nicht, wenn du Single bist.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:10:55
Gut, dann danke für die Infos
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 18:13:15
Da nicht für, das meiste steht schon in deinem Beitrag von Januar. (https://hartz.info/index.php/topic,137910.msg1644324.html#msg1644324)
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. April 2026, 18:35:41
Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen
Das sind ganz sicher welche.

Bei solchen Arbeitszeiten kann man nicht pendeln.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Dagmar81 am 28. April 2026, 18:48:12
Millionen sind 2h und mehr am Tag unterwegs!

Bekomm erstmal den Job und dann schau das du die Probezeit "überlebst".

oder glaubst du die finanzieren einen Umzug und in 3 Wochen wars vieleicht das mit dem Job?

...Wenn ja schon so gedacht wird geb ich nicht viel drauf.

Und wenn du den Job behälst kannst du dich ja finanziell selbst drum kümmern.
Ich würd dir die Umzugskosten höchsten als Darlehen geben.


Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05Oder übernimmt das Jobcenter eine Zweitwohnung oder ein möbliertes Zimmer zusätzlich für eine gewisse Zeit, bis man vor Ort was gefunden hat? Also meine alte Wohnung, die jetzt das JC bezahlt, bezahle ich dann von meinem Gehalt und das möblierte Zimmer vor Ort am neuen Ort das JC als Übergang, damit ich die Stelle antreten kann? Ich denke nicht, oder?

ja sicher- mit Formular A38A    .... Sorry - mache Leute haben träume  :sleep:
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Rocket am 29. April 2026, 13:12:04
Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05Oder übernimmt das Jobcenter eine Zweitwohnung oder ein möbliertes Zimmer zusätzlich für eine gewisse Zeit, bis man vor Ort was gefunden hat? Ich denke nicht, oder?

Wenn doch- dann über 16g SGB II- Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit.

Die Jobcenter haben dazu jeweils eigene Weisungen, mit leicht unterschiedlichen Förderungen dazu im Detail.

Was allerdings generell gilt - Die Förderung kann nach Arbeitsaufnahme bis zu 6 Monate erfolgen.

Manchmal findet man diese Weisungen von manchen Jobcenter auch im Internet.

Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Denise am 29. April 2026, 21:27:21
Zitat von: Dagmar81 am 28. April 2026, 18:48:12Millionen sind 2h und mehr am Tag unterwegs!

Bekomm erstmal den Job und dann schau das du die Probezeit "überlebst".

oder glaubst du die finanzieren einen Umzug und in 3 Wochen wars vieleicht das mit dem Job?

...Wenn ja schon so gedacht wird geb ich nicht viel drauf.

Und wenn du den Job behälst kannst du dich ja finanziell selbst drum kümmern.
Ich würd dir die Umzugskosten höchsten als Darlehen geben.


Zitat von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05Oder übernimmt das Jobcenter eine Zweitwohnung oder ein möbliertes Zimmer zusätzlich für eine gewisse Zeit, bis man vor Ort was gefunden hat? Also meine alte Wohnung, die jetzt das JC bezahlt, bezahle ich dann von meinem Gehalt und das möblierte Zimmer vor Ort am neuen Ort das JC als Übergang, damit ich die Stelle antreten kann? Ich denke nicht, oder?

ja sicher- mit Formular A38A    .... Sorry - mache Leute haben träume  :sleep:

Höre ich da etwa Sozialneid heraus?  :grins:
Ich würde mich an deiner Stelle auch grämen wenn ich in so einer Filiale arbeiten würde
wo mangelnde Anerkennung vom Chef an der Tagesordnung ist und der Teamleiter mich
diue ganze Zeit durch die Gegend schubst.
Eigentlich tust du mir leid. :heul:
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Dagmar81 am 29. April 2026, 21:43:15
Zitat von: Denise am 29. April 2026, 21:27:21ch würde mich an deiner Stelle auch grämen wenn ich in so einer Filiale arbeiten würde


Ich welcher Filiale arbeite ich? Bist du Betrunken oder sonst was?
Merkwürdige Aussagen... oder bist du der/die meint ich bin JC Spinonin?
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Denise am 29. April 2026, 22:10:35
irgendwie mag ich dich auch deinen trockenen Humor
den haben nicht viele im Jobcenter. :lachen:
Wenn du jetzt noch ein bisschen an deinem Charakter pfeilst
und wenn du nettere Aussagen im Forum triffst, wirst du ganz bestimmt auch die Sympathie der anderen erlangen.  :flag:
Hab einen schönen Abend Denise
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Dagmar81 am 29. April 2026, 22:43:43
Glaubst du ehrlich jemand der im JC arbeitet hier noch aktiv unterwegs ist?
Der hat genug mit seinen "Patienten" live. Der ist froh wenn er Ruhe  hat.

PS:
Und die bist doch FrauWohnungslos, gerhard-1 bis 3 und und und ...
Das Muster der Aussagen etc. passen zusammen.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Schnuffel01 am 29. April 2026, 23:41:39
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 22:43:43Glaubst du ehrlich jemand der im JC arbeitet hier noch aktiv unterwegs ist?
Aber klar gibt es die. Die versuchen tatsächlich, Menschen hier zu helfen.  :yes:
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Eichhörnchen am 30. April 2026, 10:33:53
Ich tippe bei der @Dagmar81 auch eher auf Büro-Angestellte bei einem CDU-Abgeordneten oder Staatssekretär, oder sowas; die den Auftrag hat (oder sogar ziemlich eigeninitiativ) in diesem Forum hier die Bedürftigen auf die "Neue Grundsicherung" ab 1. Juli hier schon mal "einzustimmen" !
Man kann schon gespannt sein, wie sie sich hier im Juli/August/September... dann so gibt !?!
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 10:54:31
Nein ich bin bei der Naturgesetz Partei: Jogi Flieger
https://www.youtube.com/watch?v=AOpbZC9Gk-U

Warum sollte ich euch einstimmen- neue Dinge kommen - und es werden vermutlich nicht die letzten sein...
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. April 2026, 14:07:17
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 21:43:15Ich welcher Filiale arbeite ich? Bist du Betrunken oder sonst was?
Typische Gegenargumente für jemand auf den dein Profil/Verhalten zutrifft.
Mich hast ja auch schon gefragt ob Bier und Kippen ausgegangen sind, weil es immer so läuft wenn man durchschaut und darauf angesprochen wird.
Hat eigentlich nur der 65 Zoll Flatscreen und die Filzpantoffel gefehlt dann wäre SB sicher gewesen
oder nachgeplapper von der Blödzeitung.
Naja Stammtischbruder/schwester würde auch noch hinkommen die haben auch keine Ahnung sondern nur eine fast schon asoziale Meinung.

Ob Troll oder Staatsdiener/in
aber solche Fehler sind Leichtsinnsfehler und
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 22:43:43PS:
Und die bist doch FrauWohnungslos, gerhard-1 bis 3 und und und ...
Das Muster der Aussagen etc. passen zusammen.
fallen halt auf.

Wie waren denn deine Nicks im Laufe der Zeit die genannten sind ja mMn alle nicht mehr angemeldet. Zumindest liest man schon ewig nichts mehr von denen.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Eichhörnchen am 01. Mai 2026, 09:55:14
Zitat von: Dagmar81 am 30. April 2026, 10:54:31Nein ich bin bei der Naturgesetz Partei: Jogi Flieger
https://www.youtube.com/watch?v=AOpbZC9Gk-U

Sowas hab ich ja noch nie gesehen !!  :lachen:
Das sieht doch aber nach einer typischen Jobcenter-Maßnahme aus - oder nich !?!  :lol:
Aber man sieht - selbst bei so einem Yoga-Fliegen geht nichts ohne weichen Untergrund !  :yes:
Scheint aber nur was für Männer zu sein !?  :scratch:

Und ICH bin Übrigens in der "Vertikal-Krabbelyoga-Partei": https://youtu.be/67TR9U-aEWU (https://youtu.be/67TR9U-aEWU)  :cool:
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 11:22:46
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2026, 14:07:17Ob Troll oder Staatsdiener/in
aber solche Fehler sind Leichtsinnsfehler und
ZitatPS:
Und die bist doch FrauWohnungslos, gerhard-1 bis 3 und und und ...
Das Muster der Aussagen etc. passen zusammen.
fallen halt auf.


Was fällt auf?  FrauWohnungslos, gerhard-1 bis 3   und wie der sonst noch heißt
Was und wie geschrieben wird ist doch schon recht abstrus und merkwürdig..?

Und ansonsten beruhig dich mal heute ist "Tag der Arbeit" - auch für euch :grins: