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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 28. April 2026, 16:37:15

Titel: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 16:37:15
Hallo,

ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, der Arbeitsort ist in einer anderen Stadt, ca. 90 km von meinem Wohnort entfernt.

Eine ÖPNV - Verbindung ist vorhanden, man ist pro Strecke eine gute Stunde unterwegs. Führerschein, etc. ist nicht vorhanden.

Sehr gerne würde ich auch in die andere Stadt umziehen wollen zwecks Arbeitsaufnahme und schlichtweg kürzerer Arbeitswege, jetzt wären es 3 Stunden pro Tag insgesamt.

Frage: Kann das Jobcenter diese Umzugskosten verweigern und sagen, dass die 90 km Strecke ja noch im Tagespendelbereich sind und keine Umzugskosten übernommen werden? Wie gesagt, ich würde sofort dorthin ziehen wollen, deshalb auch meine zielgerichtete Bewerbung.

Wie sieht die Rechtslage aus? Gibt es da Grenzen oder Mindestentfernungen, ab wann der Umzug zum neuen "Vollzeit-Arbeitsort" bezahlt wird?

Danke.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. April 2026, 17:50:02
Zitat von: ReGa741 am Heute um 16:37:15Gibt es da Grenzen oder Mindestentfernungen
Nein, die gibt es nicht.

Allerdings eine bei der täglichen Pendelzeit.

Zumutbar gelten bis 2,5 Stunden ab Wohnung und wieder zurück in die Wohnung.

90 km sind schon nicht wenig, das sollte ein Umzugsgrund sein.
Erst recht, wenn es sich um einen unbefristeten AV in Vollzeit handeln sollte.

Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 17:52:52
Wenn ich mich nicht irre, liegen die 3 Stunden noch im Pendelbereich (seit 2024) bei einem Job über 6 Stunden Arbeitszeit am Tag. Die 90 KM sind zwar viel, aber hierbei ist die Zeit der entscheidende Faktor.

Wenn du die Zusage hast, stell einfach einen Antrag und warte ab. Ohne Jobzusage wird das ohnehin nichts mit den Umzugskosten. Du kannst allerdings jederzeit umziehen, wenn dem Jobcenter dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:00:05
Zitat von: Sheherazade am Heute um 17:52:52Wenn ich mich nicht irre, liegen die 3 Stunden noch im Pendelbereich (seit 2024) bei einem Job über 6 Stunden Arbeitszeit am Tag. Die 90 KM sind zwar viel, aber hierbei ist die Zeit der entscheidende Faktor.

Wenn du die Zusage hast, stell einfach einen Antrag und warte ab. Ohne Jobzusage wird das ohnehin nichts mit den Umzugskosten. Du kannst allerdings jederzeit umziehen, wenn dem Jobcenter dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Wird halt dann etwas doof, wenn ich die Jobzusage erhalte und dann vielleicht doch wieder absagen muss, weil keine Umzugskosten übernommen werden. Es ist ein Job im kulturellen Bereich, also vormittags arbeiten und abends zu den Veranstaltungen. Das kann dann schon bedeuten mit dem letzten Zug nach Hause und morgens dann schon wieder zurück zum Arbeitsort mit vielleicht 4 Stunden Schlaf auf der Uhr, inklusive Wochenende.

Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen, dass die Arbeitszeiten halt sehr unregelmäßig sind und die Züge nur stündlich fahren und auch nur bis zu begrenzten Zeiten.

Im Vorstellungsgespräch selbst werde ich die Problematik wohl eher nicht ansprechen, weil die mich dann gleich gar nicht nehmen würden, sondern sofort aussortieren.

Oder übernimmt das Jobcenter eine Zweitwohnung oder ein möbliertes Zimmer zusätzlich für eine gewisse Zeit, bis man vor Ort was gefunden hat? Also meine alte Wohnung, die jetzt das JC bezahlt, bezahle ich dann von meinem Gehalt und das möblierte Zimmer vor Ort am neuen Ort das JC als Übergang, damit ich die Stelle antreten kann? Ich denke nicht, oder?
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 18:09:22
Zitat von: ReGa741 am Heute um 18:00:05Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen, dass die Arbeitszeiten halt sehr unregelmäßig sind und die Züge nur stündlich fahren und auch nur bis zu begrenzten Zeiten.

Versuche es halt. Geht trotzdem nur mit Jobzusage. Und da die Arbeitsstelle innerhalb der Pendelzeiten erreichbar ist, bekommst du noch einen zwischen die Hörner vom Jobcenter, wenn du den Job ablehnst.

Und Nein, wegen 3 Stunden Pendelzeit bzw. 90 KM Entfernung zahlt dir das Jobcenter keine Zweitwohnung, erst recht nicht, wenn du Single bist.
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: ReGa741 am 28. April 2026, 18:10:55
Gut, dann danke für die Infos
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Sheherazade am 28. April 2026, 18:13:15
Da nicht für, das meiste steht schon in deinem Beitrag von Januar. (https://hartz.info/index.php/topic,137910.msg1644324.html#msg1644324)
Titel: Aw: neue Arbeitsstelle: Anspruch auf Übernahme Umzugskosten bei geringer Entfernung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. April 2026, 18:35:41
Zitat von: ReGa741 am Heute um 18:00:05Vielleicht wären das ja Argumente, die für einen Umzug sprechen
Das sind ganz sicher welche.

Bei solchen Arbeitszeiten kann man nicht pendeln.