Wie siehts aus ?
Das bekam ich nach zig Jahren.
Keine Rechtsfolgebelehrung dabei
(https://i.ibb.co/rfKm0Znj/1111.jpg) (https://ibb.co/k6VxBhY7)
NRWMaster
Zitat von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:08:08Wie siehts aus ?
Wenn du wissen willst ob das Verbindlich ist dann JA.
MfG FN
@NRWMaster: Was denkst du?
Zitat§ 59 Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.
§59 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__59.html)
Zitat(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
§309 Abs. 1 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)
ZitatIst die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
§309 Abs.3 S.3 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)
RA sagt auch
leider ist dort kein Widerspruch möglich, da es sich um eine persönliche Einladung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 18:07:12ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...
und genau das wird den Amtsträgern zur Falle jetzt begehen sie große Fehler und wer nicht die Wahrheit spricht gar lügt wird dort nicht lange verweilen.
Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich. Tja am Ende zieht wer den kürzeren? Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen. Wer sich wehrt gewinnt. :grins:
Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.
Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren Aussagen
>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?
>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 20:25:30Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.
Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren Aussagen
>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?
>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
:sehrgut: :sehrgut: :sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Liebe Denise..
Schön das du das ganze Haus voller Krimminellen angezeigt hast und sogar schriftlich hast.
Dann bsit du ja mit der Polizei in Kontakt... das ist schon positiv an dem Ganzen.
Es ist nur eine Einladung zu einer Messe hierzu ist zu Unterscheiden zwischen einer sog. Kann oder Muss Bestimmung.
Ich habe dir die im Einladungsschreiben genannten §en als Text oben zitiert. Hast du nach Durchlesen der entsprechenden Textpassagen den Eindruck, dass es sich um eine KANN-Bestimmung handelt?
Na wenn " Das bekam ich nach zig Jahren. " kann du mal interessant werden zu sehen was es alles neues gibt!
Also ich steige da auch nicht wirklich durch...
Es wäre sicher angemessen, der Einladung zu folgen aber
kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?
..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.
Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !
Zitat von: anne am 30. April 2026, 14:50:26kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?
Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung. Einladungen zu Veranstaltungen wie dem ,,Markt der Möglichkeiten" vom Jobcenter sind in der Regel verpflichtende Meldetermine nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III und genauso steht es auch in dem Schreiben.
Ist aber nur meine Meinung, @NRWMaster darf die Risikoabwägung ganz alleine treffen.
Zitat von: Dagmar81 am 30. April 2026, 14:57:40..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.
Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !
Ja das habe ich schon registriert
Zitat von: Sheherazade am 30. April 2026, 15:03:31Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung
dann würde die Zahlung evtl. wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden?
Die § wurden in der Einladung genannt.
Also hingehen und vorher noch eine Knolle Knoblauch genießen.
Denn dies dient der Gesunderhaltung.
Zitat von: GoetzB am 30. April 2026, 15:49:07Denn dies dient der Gesunderhaltung
jawoll - gesunde stramme Burschen. ...vieleicht ideal für den dann anschließenden geruchsfreien 1€ Job im freien.
Zitat von: anne am 30. April 2026, 15:22:37dann würde die Zahlung evtl. wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden?
Ich kann auch nur raten: Vermutlich eher eine Sanktion wegen unentschuldigtem Nichterscheinen.
Wiviel sinds denn aktuell noch ? 10 % für 3 Monate ?
ja noch ... und wann kommt die nächste Einladung?
Fehlende Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Letzteres ist bei mir der Fall. Ich wäre über 1 Stunde weg (PKW) mit öffentichen Verkehrsmittel nochwesentlich länger
>> pflegebedürftige Angehörige.
das wirst du dann ja auch nachweisen können das da gar kein Zeitfenster mehr frei ist...
Wie soll ich das denn nachweisen
Andersrum: sagst "komme nicht - Pflege Angehörige " und gut is? wie soll das gehen...?
oder entschuldige dich (schriftlich, mündlich) und fragst nach einen Nachholtermin... Das könnte klappen.
Das JC kann mich vor Ort einladen ohne Anreise
Das wäre kein Problem aber die veranstaltzng hier ist ganz wo anders
Der Teamleiter weiss von der Pflegfebedürtifkeit aber das wurde hier wohl nicht berücksichtigt
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:03:21Das wäre kein Problem aber die veranstaltzng hier ist ganz wo anders
Was heißt das? wenige Straßen weiter, 20min Bus oder 5h Anreise Bahn.... ?
Vor Ort gerne
20 Minuten Bus + mndestens 30 Minuten Laufen ist außerhalb des Busbahnhofes.
ALso gut machbar!
Kosten werden bestimmt auf Antrag bestimmt erstattet.
Hinterher steht auch im Schreiben
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 16:49:58Fehlende Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Letzteres ist bei mir der Fall.
Wenn du Angehörige in Vollzeit pflegst, wirst du das ja dem Jobcenter schon irgendwie nachgewiesen haben, du bist ja dann nicht vermittelbar.
Ja das weiss das Jobcenter biw dieser Teamleiter auch, und selber ebenfalls gescuneutlich dauerhaft eingeschränkt
Kann ihn ja vorschlagen mich vor Ort einzuladen für den Meldetermin
Im Schreiben steht, es KANN (Fahrtkosten) erstattet (!) werden. Können ist leider nicht gleich MÜSSEN. Das Jobcenter fordert also von mir, Bank zu spielen
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:23:21Ja das weiss das Jobcenter biw dieser Teamleiter auch
Es ist nicht relevant, was du da mal erzählt hast, sondern was dem Jobcenter nachweislich dazu in Papierform vorliegt.
Ich hatte damals die Krakenkasse Bestätigung als eingtragene Pflegeperson zukommen lassen. Meinetwegen kann das gerne von vorne losgehen. Es ist alles aktenkundig
100 % Schwebrehinderung der Angehörige mit Begleitperson notwendig.
Der Pflegegrad wäre relevant, nicht die Schwerbehinderung.
PG 2
Es ist gutachterlich bestätigt das der/die Angehörige ständige Betgleitung benötigt
Ich zieh das jetzt durch und schlaf den Meldetemrin in mein Ort vor (dort ist eine Anlaufstelle). und erwähne die Pfegesache.
Wenn der das nicht durchgenen lässt soll er halt 10 % sanktionieren.
Ist doch nur 1 Monat aktuell noch
Bei Pflegegrad 2 wird in der Regel von einem täglichen Zeitaufwand von etwa 3 Stunden ausgegangen.
Wenn die Person ein Arztermin oder andeere Dinge zu erledigen hat hat etc dann geht das nut mit mriner begleitung es ist gutachterlich festgestellt worden
Ja, und wenn die Person den Arzttermin genau dann hat, wenn du an dieser Veranstaltung teilnehmen sollst, dann hast du ja eine nachweisbare Begründung für dein Nichterscheinen.
Auf die letzte habe ich nie wieder etwas gehört. Habe den SB geschrieben: Keine Betreung für meine Pflegeperson
So guckt euch mal die neue Einladung an
Diesmal ohne §
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