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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:08:08

Titel: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:08:08
Wie siehts aus ?

Das bekam ich nach zig Jahren.
Keine Rechtsfolgebelehrung dabei

(https://i.ibb.co/rfKm0Znj/1111.jpg) (https://ibb.co/k6VxBhY7)
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. April 2026, 15:39:13
NRWMaster

Zitat von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:08:08Wie siehts aus ?
Wenn du wissen willst ob das Verbindlich ist dann JA.

MfG FN
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 29. April 2026, 15:46:45
@NRWMaster: Was denkst du?

Zitat§ 59 Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.
§59 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__59.html)

Zitat(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
§309 Abs. 1 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)

ZitatIst die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
§309 Abs.3 S.3 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:50:12
RA sagt auch

leider ist dort kein Widerspruch möglich, da es sich um eine persönliche Einladung handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 29. April 2026, 18:07:12
ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 18:07:12ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...


und genau das wird den Amtsträgern zur Falle jetzt begehen sie große Fehler und wer nicht die Wahrheit spricht gar lügt wird dort nicht lange verweilen.
Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich. Tja am Ende zieht wer den kürzeren?  Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen. Wer sich wehrt gewinnt.  :grins:
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 29. April 2026, 20:25:30
Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.

Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren  Aussagen

>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?

>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Denise am 29. April 2026, 21:21:09
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 20:25:30
Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.

Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren  Aussagen

>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?

>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
:sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 29. April 2026, 21:53:36
Liebe Denise..
Schön das du das ganze Haus voller Krimminellen angezeigt hast und sogar schriftlich hast.

Dann bsit du ja mit der Polizei in Kontakt... das ist schon positiv an dem Ganzen.

Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 11:51:36

Es ist nur eine Einladung zu einer Messe hierzu ist zu Unterscheiden zwischen einer sog. Kann oder Muss Bestimmung.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 11:59:14
Ich habe dir die im Einladungsschreiben genannten §en als Text oben zitiert. Hast du nach Durchlesen der entsprechenden Textpassagen den Eindruck, dass es sich um eine KANN-Bestimmung handelt?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 12:35:54
Na wenn " Das bekam ich nach zig Jahren. " kann du mal interessant werden zu sehen was es alles neues gibt!
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: anne am 30. April 2026, 14:50:26
Also ich steige da auch nicht wirklich durch...
Es wäre sicher angemessen, der Einladung zu folgen aber
kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 14:57:40
..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.

Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !



Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 15:03:31
Zitat von: anne am 30. April 2026, 14:50:26kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?

Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung. Einladungen zu Veranstaltungen wie dem ,,Markt der Möglichkeiten" vom Jobcenter sind in der Regel verpflichtende Meldetermine nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III und genauso steht es auch in dem Schreiben.

Ist aber nur meine Meinung, @NRWMaster darf die Risikoabwägung ganz alleine treffen.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: anne am 30. April 2026, 15:22:37
Zitat von: Dagmar81 am 30. April 2026, 14:57:40..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.

Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !
Ja das habe ich schon registriert

Zitat von: Sheherazade am 30. April 2026, 15:03:31Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung
dann würde die Zahlung evtl. wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: GoetzB am 30. April 2026, 15:49:07
Die § wurden in der Einladung genannt.
Also hingehen und vorher noch eine Knolle Knoblauch genießen.
Denn dies dient der Gesunderhaltung.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 16:22:55
Zitat von: GoetzB am 30. April 2026, 15:49:07Denn dies dient der Gesunderhaltung
jawoll - gesunde stramme Burschen. ...vieleicht ideal für den dann anschließenden geruchsfreien 1€ Job im freien.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 16:31:51
Zitat von: anne am 30. April 2026, 15:22:37dann würde die Zahlung evtl. wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden?

Ich kann auch nur raten: Vermutlich eher eine Sanktion wegen unentschuldigtem Nichterscheinen.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 16:47:23
Wiviel sinds denn aktuell noch ? 10 % für 3 Monate ?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 16:48:50
ja noch ... und wann kommt die nächste Einladung?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 16:49:58
Fehlende Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.

Letzteres ist bei mir der Fall. Ich wäre über 1 Stunde weg (PKW) mit öffentichen Verkehrsmittel nochwesentlich länger
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 16:54:19
>> pflegebedürftige Angehörige.

das wirst du dann ja auch nachweisen können das da gar kein Zeitfenster mehr frei ist...
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 16:57:11
Wie soll ich das denn nachweisen
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 17:02:27
 Andersrum: sagst  "komme nicht - Pflege Angehörige " und gut is?  wie soll das gehen...?

oder entschuldige dich (schriftlich, mündlich) und fragst nach einen Nachholtermin...  Das könnte klappen.

Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:03:21
Das JC kann mich vor Ort einladen ohne Anreise
Das wäre kein Problem aber die veranstaltzng hier ist ganz wo anders

Der Teamleiter weiss von der Pflegfebedürtifkeit aber das wurde hier wohl nicht berücksichtigt
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 17:09:43
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:03:21Das wäre kein Problem aber die veranstaltzng hier ist ganz wo anders


Was heißt das?  wenige Straßen weiter, 20min Bus oder 5h Anreise Bahn.... ?
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:09:48
Vor Ort gerne

20 Minuten Bus + mndestens 30 Minuten Laufen ist außerhalb des Busbahnhofes.

Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 17:11:57
ALso gut machbar!

Kosten werden bestimmt auf Antrag bestimmt erstattet.

Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:13:00
Hinterher steht auch im Schreiben
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:21:43
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 16:49:58Fehlende Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.

Letzteres ist bei mir der Fall.

Wenn du Angehörige in Vollzeit pflegst, wirst du das ja dem Jobcenter schon irgendwie nachgewiesen haben, du bist ja dann nicht vermittelbar.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:23:21
Ja das weiss das Jobcenter biw dieser Teamleiter auch, und selber ebenfalls gescuneutlich dauerhaft eingeschränkt
Kann ihn ja vorschlagen mich vor Ort einzuladen für den Meldetermin

Im Schreiben steht, es KANN (Fahrtkosten) erstattet (!) werden. Können ist leider nicht gleich MÜSSEN. Das Jobcenter fordert also von mir, Bank zu spielen
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:33:35
Zitat von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:23:21Ja das weiss das Jobcenter biw dieser Teamleiter auch

Es ist nicht relevant, was du da mal erzählt hast, sondern was dem Jobcenter nachweislich dazu in Papierform vorliegt.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:34:44
Ich hatte damals die Krakenkasse Bestätigung als eingtragene Pflegeperson zukommen lassen. Meinetwegen kann das gerne von vorne losgehen. Es ist alles aktenkundig
100 % Schwebrehinderung der Angehörige mit Begleitperson notwendig.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:36:43
Der Pflegegrad wäre relevant, nicht die Schwerbehinderung.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:38:17
PG 2
Es ist gutachterlich bestätigt das der/die Angehörige ständige Betgleitung benötigt

Ich zieh das jetzt durch und schlaf den Meldetemrin in mein Ort vor (dort ist eine Anlaufstelle). und erwähne die Pfegesache.
Wenn der das nicht durchgenen lässt soll er halt 10 % sanktionieren.
Ist doch nur 1 Monat aktuell noch
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:47:59
Bei Pflegegrad 2 wird in der Regel von einem täglichen Zeitaufwand von etwa 3 Stunden ausgegangen.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 30. April 2026, 17:50:17
Wenn die Person ein Arztermin oder andeere Dinge zu erledigen hat hat etc dann geht das nut mit mriner begleitung es ist gutachterlich festgestellt worden
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:51:53
Ja, und wenn die Person den Arzttermin genau dann hat, wenn du an dieser Veranstaltung teilnehmen sollst, dann hast du ja eine nachweisbare Begründung für dein Nichterscheinen.
Titel: Aw: Jobmesse
Beitrag von: NRWMaster am 10. Juli 2026, 14:46:02
Auf die letzte habe ich nie wieder etwas gehört. Habe den SB geschrieben: Keine Betreung für meine Pflegeperson

So guckt euch mal die neue Einladung an

Diesmal ohne §

(https://i.ibb.co/9kKBPGFW/PXL-20260710-124202253.jpg) (https://ibb.co/jP0qtHcD)
(https://i.ibb.co/rK3PtdFZ/PXL-20260710-124207612-MP.jpg) (https://ibb.co/qLCGnJ7R)