Wie siehts aus ?
Das bekam ich nach zig Jahren.
Keine Rechtsfolgebelehrung dabei
(https://i.ibb.co/rfKm0Znj/1111.jpg) (https://ibb.co/k6VxBhY7)
NRWMaster
Zitat von: NRWMaster am 29. April 2026, 15:08:08Wie siehts aus ?
Wenn du wissen willst ob das Verbindlich ist dann JA.
MfG FN
@NRWMaster: Was denkst du?
Zitat§ 59 Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.
§59 SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__59.html)
Zitat(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
§309 Abs. 1 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)
ZitatIst die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
§309 Abs.3 S.3 SGB3 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html)
RA sagt auch
leider ist dort kein Widerspruch möglich, da es sich um eine persönliche Einladung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 18:07:12ja - es weht langsam wieder ein anderer Wind in den JC Fluren...
und genau das wird den Amtsträgern zur Falle jetzt begehen sie große Fehler und wer nicht die Wahrheit spricht gar lügt wird dort nicht lange verweilen.
Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich. Tja am Ende zieht wer den kürzeren? Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen. Wer sich wehrt gewinnt. :grins:
Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.
Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren Aussagen
>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?
>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
Zitat von: Dagmar81 am 29. April 2026, 20:25:30Zitat von: Denise am 29. April 2026, 18:46:30Ein Haus voller Kriminellen. ich habe die schon angezeigt und da winden die sich nicht raus das habe ich alles schriftlich.
Scheinbar bist du irgenwie krank? ... oder woher kommen solchen Irren Aussagen
>> Tja am Ende zieht wer den kürzeren?
Mit ziemlicher Sicherheit DU! - und wer gibt dir Geld - oder vieleicht auch nicht?
>> Der Chef wurde bereits ausgetausch und auch ein Fallmanager musste gehen.
Ja sicher dat!
:sehrgut: :sehrgut: :sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Liebe Denise..
Schön das du das ganze Haus voller Krimminellen angezeigt hast und sogar schriftlich hast.
Dann bsit du ja mit der Polizei in Kontakt... das ist schon positiv an dem Ganzen.
Es ist nur eine Einladung zu einer Messe hierzu ist zu Unterscheiden zwischen einer sog. Kann oder Muss Bestimmung.
Ich habe dir die im Einladungsschreiben genannten §en als Text oben zitiert. Hast du nach Durchlesen der entsprechenden Textpassagen den Eindruck, dass es sich um eine KANN-Bestimmung handelt?
Na wenn " Das bekam ich nach zig Jahren. " kann du mal interessant werden zu sehen was es alles neues gibt!
Also ich steige da auch nicht wirklich durch...
Es wäre sicher angemessen, der Einladung zu folgen aber
kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?
..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.
Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !
Zitat von: anne am Heute um 14:50:26kann NRWMaster sanktioniert werden, wenn er nicht erscheint (da keine Rechtsfolgebelehrung beiliegt)?
Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung. Einladungen zu Veranstaltungen wie dem ,,Markt der Möglichkeiten" vom Jobcenter sind in der Regel verpflichtende Meldetermine nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III und genauso steht es auch in dem Schreiben.
Ist aber nur meine Meinung, @NRWMaster darf die Risikoabwägung ganz alleine treffen.
Zitat von: Dagmar81 am Heute um 14:57:40..das ist eine "JC Inhouse" Veranstaltung.
Quasi ein JC Sammeltermin für mehere "JC-Kunden" !
Ja das habe ich schon registriert
Zitat von: Sheherazade am Heute um 15:03:31Meines Erachtens braucht es hier keine Rechtsfolgebelehrung
dann würde die Zahlung evtl. wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden?