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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29

Titel: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29
Hallo, ich beabsichtige zum 1. Oktober 2026 in den Ruhestand zu gehen!
Da ich die letzten 20 Jahre, aus gesundheitlichen Gründen (GDB 60) nur einen Teilzeitjob hatte beläuft sich der Brutto Rentenanspruch auf 1086€ (netto 949€), und da meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist, leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft.

Ich verdiene im Moment Brutto gut 1400€ ( netto 1200€), und wir bekommen dazu Bürgergeld von 792€ monatlich! Darin sind Miete mit Betriebskosten von 570€ + 140€ Heizkosten enthalten. Insgesamt haben wir 1992€ (Lohn + Bürgergeld) monatlich!

Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal unsere damalige Fallmangerin gefragt, wie die Gelder wohl mal aussehen würden, wenn ich in Rente gehen würde! Sie hat es durchgerechnet, und wir würden wohl ungefähr, den gleichhohen Betrag zur Verfügung haben.
Gestern habe ich mal 3-4 seriöse Rechner im Netz gesucht, wie den der Sozialverbände. Habe alles genau eingegeben, und es kam wirklich immer der gleiche Betrag heraus, und welchen wir ungefähr jetzt haben.

Habe heute mal unsere Sachbearbeiterin angerufen, da ich von unserer Stelle mal Angaben zu der Höhe haben wollte. Sie hat mir gesagt, das meine Rente zu hoch sei, und ich zum Teil noch meine Ehefrau finanzieren muß. Anstatt der bisher 1992€ hätten wir dann noch zusammen 1756€ monatlich.
Sie hat mich gebeten, das ich ihr mal den Link des Sozialverbandes per Mail zusende, damit sie dort mal schauen kann, denn sie räumte schon im Telefonst ein, das sie vielleicht einen "Denkfehler" bei der Eingabe in den internen Rechner gemacht haben könnte.

Wäre sehr dankbar, wenn ihr mal eure Meinung äussert, denn diese evt. 240€ weniger lassen mich wirklich nervös werden.

Viele Grüße.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 30. April 2026, 13:40:02
Bürgergeld bedarfsgemeinschaft = 1071€
+ 700 Miete ... könnte so grob hinkommen
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 30. April 2026, 14:22:06
Du vergisst, dass du auf Erwerbseinkommen einen Freibetrag von knapp 300€ hast (Einkommen, das nicht beim Bürgergeld angerechnet wird), auf die Rente gibt es diesen Freibetrag nicht.
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29Ich verdiene im Moment Brutto gut 1400€ ( netto 1200€)

Kommt also in etwa hin, dass ihr in Summe ca. 240€ weniger habt.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Ottokar am 30. April 2026, 18:38:10
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist
Hier hätte ich schon längst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sharky am 30. April 2026, 20:38:28
Zitat von: Ottokar am 30. April 2026, 18:38:10
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist
Hier hätte ich schon längst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Ich muß mir ganz ehrlich eingestehen, das ich mich mit der Erwerbsminderungsrente wohl zuwenig beschäftigt habe. Wir hatten mal versucht komplett für meine Ehefrau Rente zu beantragen, was aber von der RV abgelehnt wurde, da eventuell doch noch mal 2-3 Std täglich möglich wären. Meine Ehefrau war in Polen Hausfrau, und hat 3 Kinder großgezogen, allerdings wurde diese Zeit hier nicht von der RV anerkannt. Bevor sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte hatte sie eine kleine Stelle, aus der sie jetzt gerade mal gut 30€ Rente bekäme.

Unsere Sachbearbeiterin hatte mir heute noch geschrieben, das die Angaben in meiner Nachricht unvollständig gewesen wären, und daher keine Berechnung möglich, was ich nicht glauben kann. Es war ein Link des Sozialverbandes und deren zur Verfügung gestellten "Rechners".

Das mit dem Freibetrag läßt mir irgendwie keine Ruhe!

Habe folgendes dazu noch gefunden!

Der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Renten beträgt seit Januar 2024 maximal 281,50 Euro monatlich. Er gilt für gesetzliche Renten und zusätzliche Altersvorsorge, sofern mindestens 33 Jahre (ich habe weit über 35 Jahre) an sogenannten Grundrentenzeiten (Beiträge für Beschäftigung, Erziehung, Pflege) vorliegen. Dieser Betrag wird nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.

Höhe: 50 % der Rente, die über der Grundsicherung liegt, jedoch gedeckelt auf maximal 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (2024: 281,50 €).

Grundrentenzeiten: Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn der Rentenversicherungsträger mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten bestätigt hat.

Berechnung: Von der Bruttorente werden 100 Euro abgezogen, von dem verbleibenden Betrag bleiben weitere 30 % anrechnungsfrei, gedeckelt auf den Höchstbetrag von 281,50 €.

Empfehlung: Bei einem Gesamteinkommen von unter ca. 1.062 € bis 1.101 € im Monat (Stand 2024) empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen

Ich bin wirklich nicht so fit in diesen Sachen, und hoffe auf hilfreiche Tipps hier.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Ottokar am 01. Mai 2026, 09:54:52
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 20:38:28Meine Ehefrau war in Polen Hausfrau, und hat 3 Kinder großgezogen, allerdings wurde diese Zeit hier nicht von der RV anerkannt.
Das sie 3 Kinder bekommen hat, kann sie sicher belegen (Geburtsurkunden etc).
Dann mal bei der DRV einen Termin zur Kontenklärung vereinbaren und die Kindererziehungszeiten eintragen lassen.

Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 20:38:28Wir hatten mal versucht komplett für meine Ehefrau Rente zu beantragen, was aber von der RV abgelehnt wurde, da eventuell doch noch mal 2-3 Std täglich möglich wären.
Das kann so nicht stimmen, mit einer Restleistungsfähigkeit von 2-3 Std wäre deine Frau gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI voll erwerbsgemindert.

Aktueller Bedarf SGB II/XII
Regelsatz Frau: 506€
Regelsatz Mann: 506€
KdUH: 570€ + 140€ = 710€
Bedarf gesamt: 1722€


Berechnung SGB II mit Lohn
Brutto 1400€, Netto 1200€

Freibetragsberechnung für Erwerbseinkommen (vom Brutto)
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1 (20% von 100,01€ bis 520€): 84€
Freibetrag 2 (30% von 520,01€ bis 1000€): 144€
Freibetrag 3 (10% von 1000,01€ bis 1200€): 20€
Freibetrag gesamt: 348€

anrechenbares Einkommen: 1200€ Netto - 348€ Freibeträge = 852€
Anspruch Bürgergeld: 1722€ Bedarf - 852€ anrechenbares Einkommen = 870€

Gesamtes verfügbares Einkommen: 1200€ Netto + 870€ Bürgergeld = 2070€


Berechnung mit Rente
Wenn du Altersrente beziehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II, du müsstest stattdessen Grundsicherung nach SGB XII beantragen.
Deine Frau erhält weiterhin Leistungen nach SGB II.

Berechnung SGB XII mit Rente
Auf die gesetzliche Altersrente werden keine Freibeträge gewährt.
Im SGB XII gibt es keinen Freibetrag für private Versicherungen, hier können nur die tatsächlichen Beiträge zu Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abgesetzt werden.
Ob hier ein Freibetrag wg Grundrentenzeiten abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob hier ein Grundrentenanspruch besteht. Auskunft dazu erteilt die DRV.

Anspruch Grundsicherung: 861€ hälftiger Bedarf - 949€ anrechenbares Einkommen = -88€
D.h. du hast wg zuviel Einkommen keinen Anspruch auf Leistungen.

Berechnung SGB II mit Rente
anrechenbares Einkommen: 88€ überschüssiges Renteneinkommen - 30€ Freibetrag = 58€
Anspruch Bürgergeld: 861€ hälftiger Bedarf - 58€ anrechenbares Einkommen = 803€

Gesamtes verfügbares Einkommen: 949€ Rente + 803€ Grundsicherung = 1752€

Fazit:
Du wirst mit Rente immer deutlich weniger verfügbares Einkommen haben, als mit Lohn, weil von der Rente keine Freibeträge abgezogen werden (Ausnahme: Grundrentenanspruch, ob der hier besteht ist nicht bekannt).
Sollte deine Frau eine Erwerbsminderungsrente bekommen, erhält sie dann auch Leistungen nach dem SGB XII, wobei sich das verfügbare Einkommen um 30€ verringern würde, da dann der im SGB II abzusetzende 30€ Freibetrag entfällt. Ersatzweise können aber die tatsächlichen Beiträge zu Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abgesetzt werden.
Sollte diese Erwerbsminderungsrente mindestens 430€ Netto betragen, wären zusammen mit deiner Rente über 80% eures Bedarfes gedeckt und ihr könntet stattdessen Wohngeld beantragen. Möglicherweise sinkt aber mit Wohngeld das verfügbare Einkommen, das muss man dann vorher prüfen.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sharky am 01. Mai 2026, 18:37:32
Danke für die ausführliche, verständliche und hilfreiche Antwort, auch wenn sie nicht das enthält, was ich mir gewünscht hatte, aber müssen wir durch.

Nur das es keinen Freibetrag bei der Rente gibt, das ist naja...........!
Mein Gehalt ist ein Einkommen, wofür ich den Monat gearbeitet habe, und es gibt einen Freibetrag!
Meine Rente ist ein Einkommen, wofür ich jahrzehnte gearbeitet habe, und es gibt keinen Freibetrag!
Mit Logik kann man es nicht erklären!

Wenn ich mit meiner Ehefrau z.B. als "Flüchtlinge" nach Deutschland kommen würden, dann hätten wir das gleiche an Geldern zur Verfügung, wie jemand der bald 50 Jahre hier gearbeitet hat, und aus gesundheitlichen Gründen jahrelang nur noch geringfügig arbeiten konnte.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 19:14:08
leider zu spät jetzt ...aber trotzdem die Frage:
War kein Spielraum für eine zusatzliche (kleine) private Altersvorsorge?
Hat der Arbeitgeber da nichts angeboten?


Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sharky am 01. Mai 2026, 19:56:25
Zitat von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 19:14:08leider zu spät jetzt ...aber trotzdem die Frage:
War kein Spielraum für eine zusatzliche (kleine) private Altersvorsorge?
Hat der Arbeitgeber da nichts angeboten?




Ich habe 1977 angefangen zu arbeiten, erst Lehre und dann 8 Gesellenjahre, und dann 30 Jahre auf große Firma. Damals war diese "private Altersvorsorge" einfach noch nicht bekannt, und kein Bekannter hat soetwas gemacht. Jetzt bin ich seid 8 Jahren in der Tochtergesellschaft der hiesigen Klinik angestellt, und da hätte es sich nicht mehr gelohnt.
Wenn ich jetzt nochmal starten würde, dann wäre die "private" mit das erst was ich machen würde, aber vor 50 Jahren............?
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 20:14:57
Aber seit 20-25 Jahre ist aber in aller Munde das man privat Vorsorgen sollte.
Stichwort Riester (Riester ist nicht toll!)


ja klar - 8-10 Jahre hätte nicht viel gebracht oder man hätte sehr hohe Einzahlungen machen müssen.

Deinen Ärger das man jetzt nur fast so viel hat als hatte man nix geschafft verstehe ich sehr gut.
Das ist ja auch was die "arbeitete" Gesellschaft von links nach rechts laufen läßt.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Ottokar am 02. Mai 2026, 10:09:20
Private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich nur für jene, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwarten haben und deren Einkommen so hoch ist, dass diese Ansparung nicht zu Lasten des Lebensqualität geht.
Wer sich sein Leben lang einschränkt, nur um fürs Alter vorzusorgen, spart an der falschen Stelle.
Besonders dann, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht und man Grundsicherung im Alter benötigt, bei der dann die mühsam vom Munde abgesparte Rente als Einkommen berücksichtigt wird, sodass man trotzdem nicht mehr Geld zur Verfügung hat.

Welchen Rentenanspruch die Frau hier hat, Altersrente und Erwerbsminderungsrente, steht übrigends in der Rentenauskunft, die man alle paar Jahre mal zugesendet bekommt.
Da müsste mittlerweile auch drinstehen, ob ein Grundrentenanspruch besteht.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 11:32:13
Richtig .
>> Private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich nur für jene, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwarten haben

Nur am Anfang seines Berufsleben steht weis das nicht und sollte auch nicht sein Ziel sein.

Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Rotti am 02. Mai 2026, 12:03:26
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29Hallo, ich beabsichtige zum 1. Oktober 2026 in den Ruhestand zu gehen!
Da ich die letzten 20 Jahre, aus gesundheitlichen Gründen (GDB 60) nur einen Teilzeitjob hatte beläuft sich der Brutto Rentenanspruch auf 1086€ (netto 949€), und da meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist, leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft.
Bei einem GdB von 60 ohne Merkzeichen umfassen die Vorteile zum Beispiel 5 Tage Zusatzurlaub bei einer 5-Tage-Woche, ein besonderer Kündigungsschutz durch das Integrationsamt und ein vorzeitiger Renteneintritt mit 65 Jahren.
Bei teilweiser Erwerbsminderung geht es typischerweise um ein Leistungsvermögen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich.
Wird das anerkannt, kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente die Teilzeitphase finanziell abfedern – und sie kann rentenstrategisch günstiger sein als ,,stille" Teilzeit ohne Rentenprüfung, weil die Absicherung systematisch anders greift.
https://www.gegen-hartz.de/news/teilzeit-kurz-vor-der-rente-warum-der-einschnitt-oft-groesser-ist-als-viele-erwarten
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 12:03:39
Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 11:32:13Richtig .
>> Private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich nur für jene, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwarten haben
:weisnich: Wenn du das schon weißt bzw. es so hinstellst.
Warum dann vorher:
Zitat von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 19:14:08War kein Spielraum für eine zusatzliche (kleine) private Altersvorsorge?
:wand:
Zitat von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 20:14:57ja klar - 8-10 Jahre hätte nicht viel gebracht oder man hätte sehr hohe Einzahlungen machen müssen.
:wand:  :wand:
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:10:34
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 12:03:39Wenn du das schon weißt bzw. es so hinstellst

Sie hat nur wieder fehlerhaft zitiert, das ist nicht ihre eigene Meinung. Meine auch nicht, aber was soll's.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 12:19:26
Wie schon schon mehrfach gesagt - wenn zwischen Kippen und Vorsorge zu wählen ist was dann gemacht wird?

Und jetzt wo die Kippen teurer werden wird noch weniger vorgesorgt.  :sad:
Sollen von derzeit ca. 7,76 € auf über 8,90 € und im Januar 2027 auf bis zu 9,48 € steigen. Also 1,72€ bei 1 Schachtel am Tag ca.50€ im Monat mehr.

( wow ..in Australien 24€ die Schachtel)
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Rotti am 02. Mai 2026, 12:30:55
Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 12:19:26Und jetzt wo die Kippen teurer werden wird noch weniger vorgesorgt.  :sad:
Sollen von derzeit ca. 7,76 € auf über 8,90 € und im Januar 2027 auf bis zu 9,48 € steigen. Also 1,72€ bei 1 Schachtel am Tag ca.50€ im Monat mehr.


 :ironie: genau deshalb rauche ich auch Cannabis  :grins:
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 12:43:00
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:10:34Sie hat nur wieder fehlerhaft zitiert, das ist nicht ihre eigene Meinung.
Das zitieren hat sie wie fast immer gemacht, aber das Ottokar zitiert wurde ist ja offensichtlich.
Und plötzlich wusste sie das auch sonst hätte sie das ja nicht mit
Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 11:32:13Richtig .
bestätigt.
Deshalb mein Beitrag mit ihren Antworten die ersichtlicherweise vor ihrem "richtig" abgeschickt wurden.
Denn vorher war es der übliche geistige Dünnsc...s
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:48:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 12:43:00Denn vorher war es der übliche geistige Dünnsc...s

Ich denke eher, sie möchte ein wenig das Forum aufmischen und (Panik-)Stimmung machen, indem sie Horrorszenarien für die geistig dünner besiedelten Mitmenschen aufzeigt - und wenn man selbst keine Ahnung von der Materie hat, kommt dann sowas bei raus. Ist ok in den anderen Forumsbereichen, hier im Hilfebereich finde ich das extrem störend und unangebracht.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 12:49:31
Wo mache ich Panik?  Gebe nur mal Antworten die manche nicht hören wollen.
Hier geben sich einige immer gegenseitig die Antworten die Sie hören wollen... Sind wohl Brüder&Schwestern?

In dem Stil:
A:  JC Scheiße
B: Ja JC  super Scheiße
A: ja aj JC Kacke

Und dieses Reigen sollte nicht gestört werden...

Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 13:09:38
Was für ein Deutsch immer und immer strotzen die Fehler in allen Richtungen hervor

Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 12:49:31Gebe nur mal Antworten die manche nicht hören wollen.
Warum bloß  :mocking:
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 13:14:24
jetzt isses die Rechtschreibung - na gut. Verspreche dir drauf zu achten!

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2026, 13:09:38Warum bloß  :mocking:

Luft in die Blase lassen und mal ne andere Sichtweise andeuten?


Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:30:42
Zitat von: Ottokar am 02. Mai 2026, 10:09:20Private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich nur für jene, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erwarten haben

Selbst das nicht immer.
Wenn dieser Staat dann eine neue Variante gefunden hat, doch noch an das Geld ranzukommen.

Habe ich bei meiner FZR gemerkt, lächerlich, was davon letztlich an Rente gezahlt wird.

Hatte auch schon mit 22 damit angefangen und andere Pläne für die Rente gehabt.

Alles, was über der Durchschnittsrente im Westen eingezahlt wurde, wurde ersatzlos einkassiert.
Ebenso die 10 %, welche der Betrieb dazugegeben hatte.

Seither traue ich keinem Zusatzrentensystem mehr über den Weg, wo der Staat seine Finger drin hat.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 16:31:54
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:30:42Seither traue ich keinem Zusatzrentensystem mehr über den Weg, wo der Staat seine Finger drin hat.

Deshalb setzen wir hier in Norddeutschland immer noch auf Betongold - beste Alterszusatzvorsorge ever.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:41:32
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 16:31:54Deshalb setzen wir hier

Vermutlich gilt das für ganz D, außer die Immobilie liegt echt ungünstig.
Andererseits kann so ein Haus auch zur echten Belastung werden.
(Scheidung, Single, weil Partner tot oder Pflegefall)

Oder man sucht andere Quellen, wo der Staat möglichst außen vor ist.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 17:21:39
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:41:32Andererseits kann so ein Haus auch zur echten Belastung werden.
(Scheidung, Single, weil Partner tot oder Pflegefall)

Man kann auch als Single Eigentümer eines Hauses sein - trifft auf 3 meiner 4 Kinder zu (Haus alleine gekauft vor Heirat). Solange man das mit der Finanzierung im Blick behält und die Belastung nicht höher ist als eine ortsübliche Kaltmiete (die man ja sowieso immer zahlen muss), ist das eine solide zusätzliche Altersvorsorge - egal ob man die bis dahin bezahlte Immobilie im Alter verkauft oder weiter selbst bewohnt.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Rotti am 02. Mai 2026, 19:07:41
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:41:32Andererseits kann so ein Haus auch zur echten Belastung werden.
Ein Haus verkauft man eben nicht so schnell
Goldbarren bei einem damaligen Goldpreis 1975 in Euro/DM: Die Umrechnung ergibt etwa
Euro pro Unze (historischer Wert), was 1975 für 1 kg Gold rund 6400 Euro entsprach.

Was jemand nicht bis zur Rente behält.
1 kg Feingold (999,9) kostet heute, am 2. Mai 2026, etwa 126.000 bis 127.500 Euro
das wären heute 2000 % Rendite

Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 20:03:33
Gold bring keine Zinsen oder Dividenden. Es "vermehrt" sich nicht
In Krisenzeiten gut und Wert aktuell sehr hoch.

Also ein wenig davon sind gut. Aber 2kg Zuhause - na ja.
Im Schließfach ist auch nicht immer Optimal  :grins:


Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 15:22:26
Zitat von: Rotti am 02. Mai 2026, 19:07:41bei einem damaligen Goldpreis 1975

So weit muss man gar nicht zurückgehen.

Selbst wenn man es erst ab 2000 gekauft hat, ist der Gewinn momentan echt riesig.

Trotz dass es momentan wieder etwas nach unten geht.

Aber es gibt auch noch genügend andere Möglichkeiten, ausserhalb von Gold.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Rotti am 03. Mai 2026, 15:31:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 15:22:26Aber es gibt auch noch genügend andere Möglichkeiten, ausserhalb von Gold.
ja bloß keine Aktien solange die Staaten ihre Goldreserven nicht verkaufen kann man wenig falsch machen aber kaufen würde ich, wenn eine Geldanlage ansteht erst wenn sich mit den ganzen Kriegen es sich wieder beruhigt in der Welt.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 03. Mai 2026, 15:32:38
Klar- aber nichts was nicht auf Bürgergeld/ Grundsicherung fast komplett angerechnet wird!  :lachen:
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 17:59:39
So lange hier ein (e) Dagmar81 ihren geistigen Dünnschiss gegen Grundsicherungsbezieher von sich geben kann, bin ich hier raus.

Warum greift von den Moderatoren hier keiner ein?
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Dagmar81 am 03. Mai 2026, 18:00:34
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 17:59:39So lange hier ein (e) Dagmar81 ihren geistigen Dünnschiss gegen Grundsicherungsbezieher von sich geben kann, bin ich hier raus.

OK!
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Birgit63 am 04. Mai 2026, 06:42:54
Zitat von: Sharky am 01. Mai 2026, 19:56:25noch nicht bekannt, und kein Bekannter hat soetwas gemacht. Jetzt bin ich seid 8 Jahren in der Tochtergesellschaft der hiesigen Klinik angestellt, und da hätte es sich nicht mehr gelohnt.
Mein Mann hat die letzten 9 Jahre in einer Firma gearbeitet, wo es Zusatzleistungen für die Rente gab. Also der Arbeitgeber hat einen Teil gezahlt und mein Mann auch. Er bekommt davon jetzt im Rentenalter jeden Monat knapp 70,00 Euro ausgezahlt. Hört sich wenig an, aber in der Rente hilft jeder Cent.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sharky am 09. Juli 2026, 17:44:17
Habe meinen Tread noch einmal kurz ausgegraben, um den Stand der Dinge zu schreiben!

Habe mittlerweile den Rentenbescheid bekommen, und hatte ihn zur Prüfung an das Amt für Grundsicherung geschickt. Antwort habe ich recht zügig bekommen.
Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich. Wenn ich im Oktober nun in den Ruhestand gehe, haben wir gerade mal 18€ weniger, wie im Moment.
Habe mit der Dame von der Prüfstelle telefoniert! Eine sehr nette und hilfreiche Frau, welche mir sogar noch ein paar Tipps gab, um etwas mehr zu bekommen. Allein für eine Angelegenheit würde ich monatlich 86€ mehr haben.

Bin aber nun wirklich beruhigt, und gehe positiv denkend in den Ruhestand.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 09. Juli 2026, 18:17:03
Hilfm ir mal bitte auf die Sprünge.
Zitat von: Sharky am 09. Juli 2026, 17:44:17Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich.

Freibetrag worauf?
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Else Kling am 09. Juli 2026, 20:49:02
Freibetrag für Grundrentenzeiten, Paragraph 82a SGB XII. Dieser beträgt max. 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 = 281,50 €.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Rotti am 10. Juli 2026, 00:09:11
Zitat von: Else Kling am 09. Juli 2026, 20:49:02Paragraph 82a SGB XII

Übersicht mit KI

VoraussetzungenDer Freibetrag greift, wenn Sie mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten in der Alterssicherung (z. B. aus der landwirtschaftlichen Alterskasse) erreicht haben.
Titel: Aw: Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!
Beitrag von: Sheherazade am 10. Juli 2026, 09:50:48
Zitat von: Else Kling am 09. Juli 2026, 20:49:02Freibetrag für Grundrentenzeiten,

Danke. War mir etwas unklar.