Hallo, ich beabsichtige zum 1. Oktober 2026 in den Ruhestand zu gehen!
Da ich die letzten 20 Jahre, aus gesundheitlichen Gründen (GDB 60) nur einen Teilzeitjob hatte beläuft sich der Brutto Rentenanspruch auf 1086€ (netto 949€), und da meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist, leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich verdiene im Moment Brutto gut 1400€ ( netto 1200€), und wir bekommen dazu Bürgergeld von 792€ monatlich! Darin sind Miete mit Betriebskosten von 570€ + 140€ Heizkosten enthalten. Insgesamt haben wir 1992€ (Lohn + Bürgergeld) monatlich!
Ich hatte vor ca. 2 Jahren mal unsere damalige Fallmangerin gefragt, wie die Gelder wohl mal aussehen würden, wenn ich in Rente gehen würde! Sie hat es durchgerechnet, und wir würden wohl ungefähr, den gleichhohen Betrag zur Verfügung haben.
Gestern habe ich mal 3-4 seriöse Rechner im Netz gesucht, wie den der Sozialverbände. Habe alles genau eingegeben, und es kam wirklich immer der gleiche Betrag heraus, und welchen wir ungefähr jetzt haben.
Habe heute mal unsere Sachbearbeiterin angerufen, da ich von unserer Stelle mal Angaben zu der Höhe haben wollte. Sie hat mir gesagt, das meine Rente zu hoch sei, und ich zum Teil noch meine Ehefrau finanzieren muß. Anstatt der bisher 1992€ hätten wir dann noch zusammen 1756€ monatlich.
Sie hat mich gebeten, das ich ihr mal den Link des Sozialverbandes per Mail zusende, damit sie dort mal schauen kann, denn sie räumte schon im Telefonst ein, das sie vielleicht einen "Denkfehler" bei der Eingabe in den internen Rechner gemacht haben könnte.
Wäre sehr dankbar, wenn ihr mal eure Meinung äussert, denn diese evt. 240€ weniger lassen mich wirklich nervös werden.
Viele Grüße.
Bürgergeld bedarfsgemeinschaft = 1071€
+ 700 Miete ... könnte so grob hinkommen
Du vergisst, dass du auf Erwerbseinkommen einen Freibetrag von knapp 300€ hast (Einkommen, das nicht beim Bürgergeld angerechnet wird), auf die Rente gibt es diesen Freibetrag nicht.
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29Ich verdiene im Moment Brutto gut 1400€ ( netto 1200€)
Kommt also in etwa hin, dass ihr in Summe ca. 240€ weniger habt.
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist
Hier hätte ich schon längst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Zitat von: Ottokar am 30. April 2026, 18:38:10Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 13:31:29meine Ehefrau nach einer nur teilweise geglückten OP im Jahr 2017 arbeitsunfähig ist
Hier hätte ich schon längst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Ich muß mir ganz ehrlich eingestehen, das ich mich mit der Erwerbsminderungsrente wohl zuwenig beschäftigt habe. Wir hatten mal versucht komplett für meine Ehefrau Rente zu beantragen, was aber von der RV abgelehnt wurde, da eventuell doch noch mal 2-3 Std täglich möglich wären. Meine Ehefrau war in Polen Hausfrau, und hat 3 Kinder großgezogen, allerdings wurde diese Zeit hier nicht von der RV anerkannt. Bevor sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte hatte sie eine kleine Stelle, aus der sie jetzt gerade mal gut 30€ Rente bekäme.
Unsere Sachbearbeiterin hatte mir heute noch geschrieben, das die Angaben in meiner Nachricht unvollständig gewesen wären, und daher keine Berechnung möglich, was ich nicht glauben kann. Es war ein Link des Sozialverbandes und deren zur Verfügung gestellten "Rechners".
Das mit dem Freibetrag läßt mir irgendwie keine Ruhe!
Habe folgendes dazu noch gefunden!
Der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Renten beträgt seit Januar 2024 maximal 281,50 Euro monatlich. Er gilt für gesetzliche Renten und zusätzliche Altersvorsorge, sofern mindestens 33 Jahre (ich habe weit über 35 Jahre) an sogenannten Grundrentenzeiten (Beiträge für Beschäftigung, Erziehung, Pflege) vorliegen. Dieser Betrag wird nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.
Höhe: 50 % der Rente, die über der Grundsicherung liegt, jedoch gedeckelt auf maximal 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (2024: 281,50 €).
Grundrentenzeiten: Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn der Rentenversicherungsträger mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten bestätigt hat.
Berechnung: Von der Bruttorente werden 100 Euro abgezogen, von dem verbleibenden Betrag bleiben weitere 30 % anrechnungsfrei, gedeckelt auf den Höchstbetrag von 281,50 €.
Empfehlung: Bei einem Gesamteinkommen von unter ca. 1.062 € bis 1.101 € im Monat (Stand 2024) empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen
Ich bin wirklich nicht so fit in diesen Sachen, und hoffe auf hilfreiche Tipps hier.
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 20:38:28Meine Ehefrau war in Polen Hausfrau, und hat 3 Kinder großgezogen, allerdings wurde diese Zeit hier nicht von der RV anerkannt.
Das sie 3 Kinder bekommen hat, kann sie sicher belegen (Geburtsurkunden etc).
Dann mal bei der DRV einen Termin zur Kontenklärung vereinbaren und die Kindererziehungszeiten eintragen lassen.
Zitat von: Sharky am 30. April 2026, 20:38:28Wir hatten mal versucht komplett für meine Ehefrau Rente zu beantragen, was aber von der RV abgelehnt wurde, da eventuell doch noch mal 2-3 Std täglich möglich wären.
Das kann so nicht stimmen, mit einer Restleistungsfähigkeit von 2-3 Std wäre deine Frau gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI voll erwerbsgemindert.
Aktueller Bedarf SGB II/XIIRegelsatz Frau: 506€
Regelsatz Mann: 506€
KdUH: 570€ + 140€ = 710€
Bedarf gesamt: 1722€
Berechnung SGB II mit LohnBrutto 1400€, Netto 1200€
Freibetragsberechnung für Erwerbseinkommen (vom Brutto)
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1 (20% von 100,01€ bis 520€): 84€
Freibetrag 2 (30% von 520,01€ bis 1000€): 144€
Freibetrag 3 (10% von 1000,01€ bis 1200€): 20€
Freibetrag gesamt: 348€
anrechenbares Einkommen: 1200€ Netto - 348€ Freibeträge = 852€
Anspruch Bürgergeld: 1722€ Bedarf - 852€ anrechenbares Einkommen = 870€
Gesamtes verfügbares Einkommen: 1200€ Netto + 870€ Bürgergeld = 2070€
Berechnung mit RenteWenn du Altersrente beziehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Leistungen des SGB II, du müsstest stattdessen Grundsicherung nach SGB XII beantragen.
Deine Frau erhält weiterhin Leistungen nach SGB II.
Berechnung SGB XII mit Rente
Auf die gesetzliche Altersrente werden keine Freibeträge gewährt.
Im SGB XII gibt es keinen Freibetrag für private Versicherungen, hier können nur die tatsächlichen Beiträge zu Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abgesetzt werden.
Ob hier ein Freibetrag wg Grundrentenzeiten abgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob hier ein Grundrentenanspruch besteht. Auskunft dazu erteilt die DRV.
Anspruch Grundsicherung: 861€ hälftiger Bedarf - 949€ anrechenbares Einkommen = -88€
D.h. du hast wg zuviel Einkommen keinen Anspruch auf Leistungen.
Berechnung SGB II mit Rente
anrechenbares Einkommen: 88€ überschüssiges Renteneinkommen - 30€ Freibetrag = 58€
Anspruch Bürgergeld: 861€ hälftiger Bedarf - 58€ anrechenbares Einkommen = 803€
Gesamtes verfügbares Einkommen: 949€ Rente + 803€ Grundsicherung = 1752€
Fazit:
Du wirst mit Rente immer deutlich weniger verfügbares Einkommen haben, als mit Lohn, weil von der Rente keine Freibeträge abgezogen werden (Ausnahme: Grundrentenanspruch, ob der hier besteht ist nicht bekannt).
Sollte deine Frau eine Erwerbsminderungsrente bekommen, erhält sie dann auch Leistungen nach dem SGB XII, wobei sich das verfügbare Einkommen um 30€ verringern würde, da dann der im SGB II abzusetzende 30€ Freibetrag entfällt. Ersatzweise können aber die tatsächlichen Beiträge zu Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abgesetzt werden.
Sollte diese Erwerbsminderungsrente mindestens 430€ Netto betragen, wären zusammen mit deiner Rente über 80% eures Bedarfes gedeckt und ihr könntet stattdessen Wohngeld beantragen. Möglicherweise sinkt aber mit Wohngeld das verfügbare Einkommen, das muss man dann vorher prüfen.