Wenn das Bürgergeld am 1. Juli 2026 zum Grundsicherungsgeld wird, kippt zugleich der wichtigste Schutz beim Wohnen: Die kommunale Mietobergrenze wird zur harten Grenze ab dem ersten Tag. Wer in einer Wohnung lebt, deren Bruttokaltmiete das Anderthalbfache des örtlichen Richtwerts überschreitet, bekommt nur noch bis zu dieser Schwelle erstattet.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-kdu-richtwerte-2026-im-bundeslaender-vergleich-hier-zittern-die-mieter-tabelle