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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 01. Mai 2026, 08:29:13

Titel: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: selbiger am 01. Mai 2026, 08:29:13
Wer derzeit Bürgergeld bezieht und 63 Jahre oder älter ist, lebt bis zum 31. Dezember 2026 unter einem gesetzlichen Schutzschirm: Das Jobcenter darf keine Zwangsverrentung einleiten. Ab dem 1. Januar 2027 fällt dieser Schutz — zumindest nach aktueller Rechtslage.

https://www.gegen-hartz.de/news/rente-144-prozent-rentenkuerzung-lebenslang-jobcenter-kann-das-ab-2027-verlangen

was sind das nur für wiederlinge..?? :teuflisch:
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 11:33:04
Zitat von: selbiger am 01. Mai 2026, 08:29:13was sind das nur für wiederlinge..?

jA ALLES Wiederlinge...usw...   

Nein- warum sollte die weiter in dem Sozialsystem - meist BG -verweilen...
entweder arbeiten oder EM-Rente oder halt mit Abschlägen in normale Rente!

Aber auch die vorzeitige (gekürzte) Rente belastet die Systeme  (länger)

Ich bin ganz sicher - Die Regelung wird auslaufen und nicht verlängert!
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dwight Manfredi am 01. Mai 2026, 13:05:02
Oh man hier wird wieder sinnlos drauf losgehetzt auf die JC, ohne überhaupt die Bedingungen zu kennen.

Damit das JC jemanden zwingen kann sind mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten erforderlich.
Wenn die zu erwartende Rente so niedrig wäre, dass du weiterhin auf aufstockende Grundsicherung (nach SGB XII) angewiesen bist. Das du in absehbarer Zeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wirst, die die Hilfebedürftigkeit beendet. Wenn du innerhalb der nächsten drei Monate ohnehin eine abschlagsfreie Altersrente erreichen würdest.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 13:48:23
ja - das ist die "Suchmaschine Selbiger" . Die hat einen besonderen KI kernel.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Mai 2026, 16:51:31
Zitat von: Dwight Manfredi am 01. Mai 2026, 13:05:02Damit das JC jemanden zwingen kann sind mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten erforderlich.

Damit sind dann die gearscht, welche eine Rente über Grusi zu erwarten haben.

Einfach nur ein perfider Schachzug dieses Staates, um Rentenkürzungen für diese Leute durchzudrücken.
Passt ja auch zur Regelaltersgrenze mit 67, ist auch nichts anderes.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: selbiger am 01. Mai 2026, 18:45:37
Zitat von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 13:48:23ja - das ist die "Suchmaschine Selbiger" . Die hat einen besonderen KI kernel.

reisse dich zusammen und werde hier nicht komisch...du kannst andere blöd kommen..aber nicht mir..!!wer bist du eigentlich..??
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 18:51:39
@ Selbiger: du hast doch bestimmt gemerkt das deine "Suchtreffer" mit merkwürdigen Kommentaren schnell von einigen Forenteilnehmern hier schnell wiederlegt sind...Oder ?

Aber ich ergebe mich  :flag:
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: selbiger am 02. Mai 2026, 07:48:40
Zitat von: Dagmar81 am 01. Mai 2026, 18:51:39schnell von einigen Forenteilnehmern hier schnell wiederlegt sind...Oder ?

wie bei dir wird hier viel erzählt wenn der tag lang ist..diese vermeidliche wiederlegen wie du es nennst sind nur befürworter bürgerfeindlicher politik.agomente etz.hinterfragen sieht anders aus..es ist zusehen, wer systemling ist..und wer nicht, du bist einer/e davon..denn so wie du agumentiert befürwortest du ständig..udn wer dasgegen ist wird angegangen..wenn das gesetz verlangt spring ausm fenster dann macht ihr das..ohne zu hinterfragen..und wenn der staat sagt es ist kein geld..denn ist das so aber nicht warum und wer das zu verantworten hat..und ellenlang so weiter..udn viele urteile oder was auch immer sind nunmal ideoligische urteile..im sinne der jeweiligen aktuellen regierung..kein wort kein nichts..ausser ist halt so udn ist toll..
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Eichhörnchen am 02. Mai 2026, 08:36:20
Tja das Geld - wo isses ??
Hier: https://youtu.be/aD7deKGoHsI
Unbedingt sich mal den ganzen Film geben.
Dann gibt es keine Fragen mehr zu dem Thema !
Ruhig sich mal auch noch den Teil 1 von Ronald Bernard geben !
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Ottokar am 02. Mai 2026, 09:57:05
Zitat von: Dwight Manfredi am 01. Mai 2026, 13:05:02Damit das JC jemanden zwingen kann sind mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten erforderlich.
Du kannst sicher auch eine Quelle nennen, wo der § genannt wird, in dem das steht? Nein?
Dann liegt es daran, dass es nicht stimmt.
Rechtsgrundlage ist § 12a SGB II und dort ist keine solche Einschränkung geregelt.

Zitat von: Dwight Manfredi am 01. Mai 2026, 13:05:02Oh man hier wird wieder sinnlos drauf losgehetzt auf die JC, ohne überhaupt die Bedingungen zu kennen.
Das ist keine Hetze, sondern einen Meinungsäußerung.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 11:45:42
ja - die 35 Jahre Regel gibt es nicht.

Nun wird ein Gesetz (seit 2008) wieder aktiv was von 01.01.2023 bis warscheinlich 01.01.2027 also 4 Jahre ausgesetzt war.
Die haben sich sicher Gedanken gemacht warum es ausgesetzt und nicht abgeschaft wurde und automatsich wieder aktiv wird.

Das Ziel ist einfach die Entlastung der Sozialkassen.  Und das ist nun wieder "brandaktuell" und wird wohl kommen.


Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:08:51
Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 11:45:42die 35 Jahre Regel gibt es nicht.

Bei der Rentenversicherung schon. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn (frühestens mit 63) möglich, was jedoch zu einer lebenslangen Rentenkürzung von 0,3 % pro Monat führt.

Und wenn man diese Wartezeit nicht erfüllt hat, kann das Jobcenter auch nicht vorzeitig in Altersrente schicken. OK, sie könnten es versuchen, aber mehr als ein Negativbescheid der DRV wird dabei nicht rumkommen.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 12:35:28
JC "Zwangsverrentung" und 35 VersicherungsJahre konnte ich nicht finden.

Wenn man aus dem Arbeitsleben mit 63 gehen will ja.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 12:55:46
Zitat von: Ottokar am 02. Mai 2026, 09:57:05Du kannst sicher auch eine Quelle nennen, wo der § genannt wird, in dem das steht? Nein?
Dann liegt es daran, dass es nicht stimmt.
Rechtsgrundlage ist § 12a SGB II und dort ist keine solche Einschränkung geregelt.

Die Quelle ist persönliche Aussage der Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung als ich vor Ort mir meine Rentenauskunft ausdrucken lies. Die Mitarbeiterin sagte wörtlich ich bräuchte mir keine Sorgen machen wegen Zwangsverrentung das ich gerade mal 29 Beitragsjahre hätte.

Das hat mit meiner Selbstständigkeit zu tun die im Jahr C schlagartig weggebrochen ist und ich schlagartig H4 beantragen musste.
Außerdem sagte sie das man mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt haben müsste um überhaupt irgendeinen Rentenanspruch zu haben.

Wenn also die Rechtsgrundlage richtig ist § 12a SGB II und dort ist keine solche Einschränkung geregelt, könnte das JC sogar jeden unter 30 Zwangsverrenten der 5 Jahre eingezahlt hat.


Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 13:06:21
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 12:55:46Wenn also die Rechtsgrundlage richtig ist § 12a SGB II und dort ist keine solche Einschränkung geregelt, könnte das JC sogar jeden unter 30 Zwangsverrenten der 5 Jahre eingezahlt hat.

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:08:51Und wenn man diese Wartezeit nicht erfüllt hat, kann das Jobcenter auch nicht vorzeitig in Altersrente schicken. OK, sie könnten es versuchen, aber mehr als ein Negativbescheid der DRV wird dabei nicht rumkommen.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 13:10:57

Für viele die auch nach Zwangs Verrentung in der "Stütze" bleiben ist das doch eher gut. Die haben weder Vor noch Nachteile ... Doch ...Haben Ruhe vor dem doch so verhassten JC.

Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 13:20:06
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 12:08:51Und wenn man diese Wartezeit nicht erfüllt hat, kann das Jobcenter auch nicht vorzeitig in Altersrente schicken. OK, sie könnten es versuchen, aber mehr als ein Negativbescheid der DRV wird dabei nicht rumkommen.

eben!!! Ich bin mir sicher das da Ottokar etwas durcheinander bringt oder falsch interpretiert. Wie gesagt versuchen kann das JC es ja mal aber ohne Erfolg.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: selbiger am 02. Mai 2026, 14:39:25
Zitat von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 13:10:57Für viele die auch nach Zwangs Verrentung in der "Stütze" bleiben ist das doch eher gut. Die haben weder Vor noch Nachteile

dann solltest du mal  genauer drüber nachdenken..sie werden mit abzügen bestraft,dafür das sie in der regel,keiner mehr einstellen will..oder aus gesundheitlichen gründen nicht mehr können..meistens aber dem alter geschuldet...was ein emenser unterschied ist gegenüber jemanden der kan aber alles dafür tut nicht zu müssen..ersteres sollte daher die rente beziehen..die er bekäme als würde er bis stichtag arbeiten..das währe nur fair und gerecht..von sgb2 in sgb12 weiterschieben..also künstlich knapp halten.,.und unter kontrolle haben..
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 14:49:48
Zitat von: selbiger am 02. Mai 2026, 14:39:25sie werden mit abzügen bestraft,dafür das sie in der regel,keiner mehr einstellen will..oder aus gesundheitlichen gründen nicht mehr können..

Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: eder am 02. Mai 2026, 15:07:53
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 14:49:48Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.

Lol, sicher stockt jetzt die em meine Rente auf, was aber mit Sicherheit, nicht gut 20jahre durchhangeln wett macht:sleep:

Also bitte, in der Realität kommt da nicht einfach mal die RV ums Eck geschleudert, schon gar nicht wenn Sie keinen Anspruch auf h4 oder ähnliches haben.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 02. Mai 2026, 15:33:34
Mit der Regelung wird das "Parken" in Bürgergeld bis zur Rente wird vermeiden. Das ist es.
Ausserdem galt die Regelung schon von 2008 bis 2024 !

Wenn jemand dann in Regelrente mit 63 und 14.x% weniger "gebeten" wird ...überlegt er sich das nochmal und geht doch arbeiten oder EMR.

Zitat von: selbiger am 02. Mai 2026, 14:39:25ersteres sollte daher die rente beziehen..die er bekäme als würde er bis stichtag arbeiten..das währe nur fair und gerecht.

ja - schöner Traum.



Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2026, 16:13:09
Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2026, 14:49:48Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrenten.

Die man aber erst mal bekommen muss.

Heutzutage ist es schon fast abartig, was man dafür an Bedingungen mitbringen muss.

Kenne selbst einen aktuellen Fall: Gericht hat EM-Rente zugesprochen, RV geht dagegen vor.
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Dagmar81 am 03. Mai 2026, 13:16:18
Es wäre ja noch toller wenn die Erwerbsminderungsrente quasi " verschenkt" würde.

Man sollte bedenken das man jemanden bis zum "Lebensende" Arbeitsunfähig schreibt und Ihm Rente gibt.
Da muss die Latte hoch liegen. Nur " Habe Kopfweh - will Rente"  Das klappt halt nicht.

Und ich bin sicher die Messlatte legen die noch etwas Höher!
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: selbiger am 03. Mai 2026, 13:26:49
Zitat von: Dagmar81 am 03. Mai 2026, 13:16:18Nur " Habe Kopfweh - will Rente"

und wer machst sowas..??ich kenne jemandes der ist teils teils psychisch am ende..wirbelsäule versteift..bandscheiben mit durch..herzkreislauf ist schon kozgrenze..knochenleiden..und die kommen ihm mit..achhhh 6 stunden sind noch drine bei dir..seit über 4 jahrem am klagen..sämtliche ateste udn gutachten bestätigen seine..der ist nu wirklich mit durch..zustand.. :teuflisch:
neee das sind alles andere gründe warum man die eu rente so wehement vorenthält bzw..erschwerrt..erstmal standart..beiträge etz usw..zahlen sollst du dringends..aber geben will man nicht..uvm..ich habe mal gehört das die äuserung von arbeitsfähigen politikern die das zu verantworten haben..gesagt haben..das man den weg zur eu rente deuutlich erschwähren will..nur wer toter als tot ist bekommt diese..es war noch niee leicht eine eu rente zu bekommen.. :wand:
Titel: Aw: 14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen
Beitrag von: Ottokar am 03. Mai 2026, 19:57:46
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 12:55:46Die Quelle ist persönliche Aussage der Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung als ich vor Ort mir meine Rentenauskunft ausdrucken lies. Die Mitarbeiterin sagte wörtlich ich bräuchte mir keine Sorgen machen wegen Zwangsverrentung das ich gerade mal 29 Beitragsjahre hätte.
Aus Sicht der DRV ist das korrekt.

Zitat von: Dwight Manfredi am 02. Mai 2026, 13:20:06Ich bin mir sicher das da Ottokar etwas durcheinander bringt oder falsch interpretiert.
Weder noch.
Rechtsgrundlage für das JC ist § 12a SGB II und dort ist nunmal keine solche Einschränkung geregelt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer vorangigen Sozialleistung ist natürlich, dass ein Anspruch darauf besteht.
Das JC fordert deshalb Leistungsempfänger die bald 63 Jahre alt werden auf, eine Rentenauskunft vorzulegen. Daraus geht hervor, ob Anspruch auf Rente mit 63 besteht. Ab 01.01.2027 muss diese Rente gemäß § 12a SGB II wieder beantragt werden.
Kurz: das JC prüft nicht die Beitragsjahre, sondern ob Rentenanspruch besteht. Die Beitragsjahre prüft die DRV.
Sollte das JC einen auffordern, mit 63 Rente zu beantragen, obwohl kein Rentenanspruch besteht, wäre der zulässige Widerspruchsgrund dann auch nur der, dass kein Rentenanspruch besteht. Die Begründung, das keine 35 Beitragsjahre vorliegen (was wiederum der Grund ist, das noch kein Rentenanspruch besteht), ginge fehl, weil das in den Aufgaben- und Rechtsbereich der DRV fällt. Vielleicht wird mein Einwand damit verständlich.