Guten Morgen.
Ich erhalte zu meinem Minijob Bürgergeld.
Das BG setzt sich aus ca 240€ Miete und 220€€ Regelsatz zusammen.
Aufgrund einer chronischen Erkrankung (MS) bin ich jetzt leider schon die 9. Woche arbeitsunfähig. Es ist auch noch nicht absehbar wie es weiter geht.
Die erste Gehaltsabrechnung während der AU mit bereits 100€ weniger ist vor kurzem angekommen. Die nächste Abrechnung Ende Mai dürfte dann Null betragen.
Alle Krankenscheine hat das JC natürlich erhalten.
Wie stell ich es jetzt an, das dass Amt in Ersatzleistung geht? Also ich im Grunde den vollen Regelsatz erhalte?
Bisher wurde immer nur aller halben Jahr eine entgültige Anspruchsleistung rückwirkend berechnet und entweder ich musste etwas zurück zahlen oder ich erhielt eine Nachzahlung. Jedoch komm ich mit 220€ Regelsatz monatlich wirklich nicht klar. Davon blieb zum Leben ca. 130€. :(
Gibt es irgendein Formular oder muss ich eine Änderungsmitteilung ausfüllen?
Ich weiß halt wirklich nicht wie lange sich die Symptome noch halten oder ob sie überhaupt wieder verschwinden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
May
May
Zitat von: May am 04. Mai 2026, 09:20:13Die erste Gehaltsabrechnung während der AU mit bereits 100€ weniger ist vor kurzem angekommen. Die nächste Abrechnung Ende Mai dürfte dann Null betragen.
Genau das meldest du umgehend dem JC über eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
stellst damit einen Antrag dir das BG neu zu berechnen und verweist das JC gleich darauf das es nicht von einem fiktiven Einkommen ausgehen darf da dies höchstrichterlich vom BSG geurteilt wurde.
Wichtig ist das AZ des Urteils
Einkommen (http://hartz.info/index.php?topic=2363.msg18429#msg18429)
Zitat- Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11 R:
Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
damit die vom JC was zum nachschauen haben, obwohl die das wissen müssen.
Das
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)
wäre ein normales Muster, da es bei dir etwas anders läuft durch die Erkrankung musst du das natürlich auf deine Situation umschreiben.
Mit Berechnung selber bin ich außen vor damit habe ich mich nie beschäftigt.
Gute Besserung gerade bei MS
MfG FN
Vielen vielen lieben Dank. :)