Ein Bescheid kommt, darin steht: Regelaltersrente abgelehnt. Wer dann den beiliegenden Versicherungsverlauf prüft und darin einen Fehler entdeckt, denkt sofort an den Weg zum Sozialgericht. Das Landessozialgericht Hamburg hat im März 2026 klargestellt, wie wenig diese Logik trägt: Eine Klage gegen den Rentenbescheid kann unzulässig sein, wenn die beanstandete Korrektur am Versicherungsverlauf keinen Rentenanspruch begründen oder verbessern würde.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-frau-findet-fehler-im-rentenbescheid-und-verliert-trotzdem-vor-gericht