Hallo zusammen,
eine kurze Frage zu dem Thema KdU in der neuen Grundsicherung: Es ist ja so, dass Kosten der KdU nicht mehr vollständig übernommen werden unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Weiterbewilligung. Wie verhält es sich nun grundsätzlich mit bestehenden Wohnungen und Kosten wenn eine Zusicherung nach § 34 SGB X für diese Wohnung und Kosten vorliegt, dann behält diese doch weiterhin ihre Gültigkeit. Habe ich das so richtig verstanden? Die Behörde müsste ja weiterhin an diese Zusicherung gebunden sein?
Hary
Zitat von: Hary am 05. Mai 2026, 20:24:54wenn eine Zusicherung nach § 34 SGB X für diese Wohnung und Kosten vorliegt, dann behält diese doch weiterhin ihre Gültigkeit. Habe ich das so richtig verstanden? Die Behörde müsste ja weiterhin an diese Zusicherung gebunden sein?
Zitat§ 34 SGB X - Zusicherung - dejure.org
(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
Liest sich wie ein Nein auf deine Frage.
MfG FN
Somit wäre der Vertrauensschutz und Rechtssicherheit ja quasi abgeschafft... Ob das Gerichte ähnlich sehen werden?
Zitat von: Hary am 06. Mai 2026, 15:40:13Ob das Gerichte ähnlich sehen werden?
Das müsste man abwarten, was genau diese Gurkentruppe vorhat.
Erst wenn die ersten Bescheide dazu kommen, kann man etwas dagegen tun.