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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Markus01 am 06. Mai 2026, 09:48:39

Titel: JC will Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung nach Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Markus01 am 06. Mai 2026, 09:48:39

Hallo zusammen,

ich habe seit Montag einen neuen Job in Vollzeit. Das habe ich dem JC Ende April mitgeteilt. Nun bekomme ich heute ein Schreiben indem es den Arbeitsvertrag und die Verdienstabrechung (sobald sie vorliegt) fordert. Die Verdienstabrechnung ist klar damit sie sehen können, wieviel ich verdiene. Aber muss ich den gesamten Arbeitsvertrag vorlegen? Mal abgesehen davon, dass der ca. 30 Seiten umfasst möchte ich auch ungern dass das JC jedes kleinste Detail zwischen mir und dem AG kennt.

Ich war vor ein paar Jahren schonmal arbeitslos und da musste keinen Arbeitsvertrag einreichen, deswegen die Frage ob sich da was gesetzlich geändert hat und es wirklich Pflicht ist, oder ob die das einfach mal anfordern in der Hoffnung dass es klappt.



Vielen Dank und liebe Grüße

Titel: Aw: JC will Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung nach Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Sheherazade am 06. Mai 2026, 09:54:12
Bringt dich das Einkommen aus dem Job aus dem Bürgergeldbezug raus?
Titel: Aw: JC will Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung nach Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Bundspecht am 06. Mai 2026, 11:31:47
Arbeitsvertrag geht das JC nix an ! Verdienstabrechnung reicht vollkommen aus.
Titel: Aw: JC will Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung nach Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Mai 2026, 16:14:35
Zitat von: Markus01 am 06. Mai 2026, 09:48:39deswegen die Frage ob sich da was gesetzlich geändert hat und es wirklich Pflicht ist

Nein, es ist keine Pflicht, den AV dem Schnüffelcenter vorzulegen.

Es gibt sogar welche, wo drinsteht, dass er Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf.

Aber auch wenn es diese Klausel bei dir nicht geben sollte, geht der AV kein JC etwas an.

Es reicht völlig aus: Beginn der Tätigkeit, evtl. Lohnabrechnung, Kontoauszug vom ersten Geldeingang und evtl. Einkommensbescheinigung vom AG.

Letreres wäre der beste Weg, wenn das JC diese Daten direkt beim AG einholt.
Damit kannst du dann auf keinen Fall etwas falsch machen.