Guten Morgen...
Ich hab da wohl ein Fehler gemacht und das übersehen und die Gutschrift der Betriebskosten für die Sanierung der Wohnung verwendet, das habe ich dem Jobcenter auch so mitgeteilt und darum gebeten das ich dies dann in 50€ Ratenzahlung abzahle.
Nun scheint das wohl der Fall zu sein das die mir die Komplette Leistung streichen deswegen? Sehe ich das so Richtig?
Damit würde ich auf der Straße landen und Obdachlos werden?.... Ich hab das leider zu dem Zeitpunkt übersehen und es nicht dem Jobcenter Mitgeteilt und auch mein Fehler eingesehen. Es ist das erste mal da ich dies hatte....
Grüße
Du bekommst einmalig für den Juli €358,19 weniger Miete vom Jobcenter.
Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2026, 10:20:57Du bekommst einmalig für den Juli €358,19 weniger Miete vom Jobcenter.
Das heißt dann mit sehr wenig überleben... Ratenzahlung wird wohl nicht akzeptiert
Danke
Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:23:34Ratenzahlung wird wohl nicht akzeptiert
Danke
Wenn in dem Aufhebungsbescheid nicht noch irgendwas dazu steht, offenbar nicht.
Bisher nur das ich noch nichts Einzahlen soll
Dann könnten in dem Folgeschreiben Informationen zur möglichen Ratenzahlung stehen, also abwarten.
Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2026, 11:00:01Dann könnten in dem Folgeschreiben Informationen zur möglichen Ratenzahlung stehen, also abwarten.
Danke
Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen. Ich hoffe die Frist ist noch in der Frist und nicht abgelaufen? Dann müsste das JC beim Sozialgericht verklagt werden.
Bimimaus5421
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Mai 2026, 13:04:29Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen.
mit welcher Begründung denn ?
schließlich liegt der Fehler beim TE.
MfG FN
Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:15:53und das übersehen und die Gutschrift der Betriebskosten für die Sanierung der Wohnung verwendet
Wie ich das sehe, bist du noch gut dabei weggekommen.
Da die BK-Abrechnung schon recht spät beim JC eingereicht wurde.
Immerhin war die Gutschrift laut dem Bescheid schon am 01.06.2024.
Zitat von: RudolfK am 08. Mai 2026, 10:42:09Bisher nur das ich noch nichts Einzahlen soll
Der Betrag wird einfach im Juni verrechnet, vermute ich.
Solltest du noch im Bezug sein.
Wenn die Rückzahlung für etwas anderes verwendet wurde, dürfte es dem JC egal sein.
Du musst noch richtig anonymisieren, dein kompletter Name ist sichtbar.
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Mai 2026, 13:04:29Den Bescheid zur Aufhebung und Erstattung widersprechen. Ich hoffe die Frist ist noch in der Frist und nicht abgelaufen? Dann müsste das JC beim Sozialgericht verklagt werden.
Ich wäre froh nicht noch eine Strafe zu bekommen...Wie kommt man hier auf "verklagen" oder sowas krudes.
Das Geld waren vom JC bezahlte Betriebskosten.
Da der Sachverhalt weit in der Vergangenheit liegt, ist "nur" eine normale Überzahlung entstanden für den Juli 2024.
Diese darf nicht jetzt einmalig einbehalten werden, sondern muss im laufenden Leistungsbezug aufgerechnet werden. Da das Verschulden augenscheinlich beim TE liegt mit 30% des Regelsatzes.
Kürzung der KDU im Folgemonat in voller Höhe des Guthabens ist nur statthaft, wenn es im Zeitrahmen liegt, also Zufluss 06/24, Kenntnis JC 06/24, Kürzung 07/24
Man kan jetzt dagegen vorgehen.. wenn man pech hat dauert das und steht im Juli mit 358€ weniger da.
Oder mann sicht sich jetzt im Mai einen kleinen Job wo man die sich das Geld verdient. Das wäre eine einfach pragmatische nervenschonende Lösung!
Zitat von: Norbert_98 am 09. Mai 2026, 12:05:19Man kan jetzt dagegen vorgehen..
Und dich wiederholt hier sperren.
Zitat von: DerGreif am 09. Mai 2026, 07:30:48Diese darf nicht jetzt einmalig einbehalten werden
Damit hast du völlig recht, ist mir total entgangen.
Dann kommt sicher noch extra Post deswegen, wie @TE schon in Antwort 4 geschrieben hatte.
Und bis das ausgestanden ist ist es Juli. Und dann sind 358€ weniger auf dem Konto.
Geht doch einfach den einfacheren Weg. Den Betrag zurückzahlen muss er sowieso.
Dagmar muss echt langeweile haben :wand:
Warum schießen sich hier alle auf Juli ein? Das gepostete Schriftstück sagt nur aus, dass im Juli 2024! eine Überzahlung entstanden ist
kleinen Job suchen (oder jetzt schon Geld zurücklegen :grins: )
Den Betrag zurückzahlen muss er sowieso.
Zitat von: DerGreif am 10. Mai 2026, 08:33:57Warum schießen sich hier alle auf Juli ein?
Ich bin von einer Verrechnung im Juni 2026 ausgegangen.
Aber wie du ja geschrieben hattest, dürfen sie das gar nicht, weil es schon zu lange her ist.
@TE soll einfach die Post dazu erst mal abwarten.