Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf einen erheblichen Teil seiner Rente behalten, jeden Monat ohne Anrechnung. Der Freibetrag nach § 82a SGB XII beläuft sich 2026 auf bis zu 281,50 Euro monatlich.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-sozialaemter-lassen-bis-zu-28150-euro-freibetrag-monatlich-bei-grundsicherung-verfallen
naja..das dürften den ja auch nur wieder einige wenige betreffen...wer in jetwas jüngeren jahren schon gesundheitlich krank wird..udn eu-rente bekommt..wird auch nicht auf 33 pflichtjahre komen..dieser freibetrag sollte für jeden gelten..währe nur geecht und fair..immerhin haben diese ihre situationen nicht selbst zu verantworten..
Zitat von: selbiger am 11. Mai 2026, 11:29:26das dürften den ja auch nur wieder einige wenige betreffen
Möglich ja, aber es ist auch echt kompliziert mit dem Bürokram.
Ich kenne diese Regelung beim Wohngeld, da ist es fast genauso.
Da muss man manchmal das Amt auch darauf hinweisen.
Ansonsten verliert man deutlich an Wohngeld ohne diese Anrechnung.
Zitat von: selbiger am 11. Mai 2026, 11:29:26naja..das dürften den ja auch nur wieder einige wenige betreffen..
so ist es sonst würde die CDU das längst wieder streichen. Wer keine 33 Jahre geschuftet hat bekommt ja auch eine gesetzliche Rente ich kenne jedenfalls niemand deutschen oder deutscher Abstammung aus Russland der keine gesetzliche Rente bekommt. Wieso werden da Ausnahmen gemacht bei der Sozialhilfe?
ZitatIm Zeitverlauf ist die Zustimmung der Russlanddeutschen zur CDU also deutlich zurückgegangen, während sie für die AfD gewachsen ist. Denkbar ist, dass die CDU für viele Russlanddeutsche nicht mehr konservativ genug ist. https://www.frankfurter-hefte.de/artikel/putins-verbuendete-in-deutschland-3469-1/