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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Kim am 12. Mai 2026, 11:52:28

Titel: Grundsicherung - Aktienvertrag - Gewinn - Entnahme
Beitrag von: Kim am 12. Mai 2026, 11:52:28
Hallo.
Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und erhalte eine Aufstockung vom Sozialamt.

Nun besitze ich seit langem ein Aktiendepot mit ca. € 8.000,00 Guthaben und meine Sachbearbeiterin möchte jedes Jahr einen genauen Überblick über alle Beträge, Gewinne, Entnahmen.

Letztes Jahr habe ich € 2.000,00 für diverse Dinge entnommen. Insgesamt wurde in dem Jahr ein Gewinn von ca. € 430,00 erzielt, Depot-Gebühren sind in Höhe von ca. € 160,00 angefallen.

Meine Fragen hierzu:

- Wie hoch ist das Schonvermögen derzeit (Single, über 60 Jahre)?
- Wird die Kapitalentnahme irgendwie angerechnet?
- Gilt der Freibetrag von € 100,00 / Monat auf Einkommen auch für den Jahresgewinn?
- Muss ich dem Sozialamt irgend etwas zurück bezahlen?

Vielen Dank und Gruß
Kim
Titel: Aw: Grundsicherung - Aktienvertrag - Gewinn - Entnahme
Beitrag von: Dwight Manfredi am 12. Mai 2026, 13:07:09
Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Vermögensfreibetrag bei 10.000 € für Alleinstehende. Da das Aktiendepot mit ca. 8.000 € unter dieser Grenze liegt, gilt es als geschütztes Schonvermögen und muss nicht für den Lebensunterhalt aufgebraucht werden.

Die reine Entnahme von Geld aus deinem Depot (die 2.000 €) wird nicht als Einkommen angerechnet. Es handelt sich dabei lediglich um eine Vermögensumschichtung. Du wandelst einen Teil deines (geschützten) Depotwerts in Bar- oder Buchgeld auf deinem Girokonto um.

Erzielte Kursgewinne oder Dividenden gelten rechtlich als Einkommen. Der bekannte 100 € Grundfreibetrag gilt primär für Erwerbseinkommen. Bei Kapitalerträgen wird dieser in der Regel nicht gewährt. Von deinem Jahresgewinn (430 €) kannst du jedoch die notwendigen Ausgaben abziehen. Die Depotgebühren von 160 € sind Werbungskosten, die den anrechenbaren Gewinn mindern sollten.

Eine Rückzahlungspflicht entsteht nur, wenn du durch die Gewinne über einen längeren Zeitraum zu viel Sozialhilfe erhalten hast. Da die Gewinne (nach Abzug der Gebühren) mit ca. 270 € im Jahr recht gering ausfallen, wird das Sozialamt diesen Betrag wahrscheinlich mit deinen künftigen Leistungen verrechnen, statt eine große Summe auf einmal zurückzufordern.
Titel: Aw: Grundsicherung - Aktienvertrag - Gewinn - Entnahme
Beitrag von: Enno am 12. Mai 2026, 13:09:21
Ist der Freibetrag nicht 15.000€?
Titel: Aw: Grundsicherung - Aktienvertrag - Gewinn - Entnahme
Beitrag von: Sheherazade am 12. Mai 2026, 13:11:49
Zitat von: Enno am Heute um 13:09:21Ist der Freibetrag nicht 15.000€?

Nein, nicht in der Grundsicherung der Sozialhilfe.
Titel: Aw: Grundsicherung - Aktienvertrag - Gewinn - Entnahme
Beitrag von: Enno am 12. Mai 2026, 13:24:58
Oh ok. Danke.