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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: zombienrw75 am 12. Mai 2026, 18:54:39

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: zombienrw75 am 12. Mai 2026, 18:54:39
Hallo,

Wir haben folgendes Anliegen.
Unsere alte Hausverwaltung hat uns vor etwas über eine Jahr die Nebnekosten Abrechnung 23/24 geschickt ca. 760,00 Euro wollte diese aber nicht auszahlen. Nach mehr fachen anschreibens durch den Mieterschutzbund und schliesslich mit einer Drohung zum Gericht, hat die Verwaltung dann eingelengt. Das Job Center zwieschendrin immer wieder daruf gepocht wa mit dem Gutghaben ist.

So jetzt kommts die Verwaltung hat uns ein Guthaben von fast 1600 Euro gut geschrieben und der Abrechnungszeitraum ist von 1.10.2019 - 30.09.2026. naja wir haben ja erst den 12.05.2026.

Aber meine Frage darf das Job Center auf den ganzen Betrag bestehen oder nur die 760,00 Euro??

es ist ja eigendlich verjährt oder nicht?
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Norbert_98 am 12. Mai 2026, 18:59:46
Google hilft:

Die Rückzahlung eines Nebenkostenguthabens (aus einer Betriebskostenabrechnung) verjährt grundsätzlich nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nicht sofort mit Erhalt der Abrechnung, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung dem Mieter zugegangen ist. Beispiel: Eine Abrechnung für 2022 (erhalten 2023) verjährt am 31.12.2026.

Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende, gemäß \(\S \) 195 BGB.


Und danach evt. als Einkommen angerechnet!?
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Rotti am 13. Mai 2026, 00:20:00
Zitat von: zombienrw75 am 12. Mai 2026, 18:54:39Das Job Center zwieschendrin immer wieder daruf gepocht wa mit dem Gutghaben ist.
wenn dein Jc das vorher schon wusste und dich darauf angeschrieben hat durch einen Verwaltungsakt und die Kosten der Nebenkosten voll übernommen hat dann verjährt das  nicht.