Guten Abend,
Ich bin seit längerem krankgeschrieben. Heute hatte ich den Termin bei dem Medizinischen Dienst der AfA und es war jemand der "irgendwas geht immer"-Klasse. Selbst mit starken Schmerzen, Depressionen, Angststörung und Migräne über 2/3 des Monates könnte ich ja leichte Bürotätigkeit ohne Konzentration machen. Immer hin nicht Vollzeit. Die Dame wusste nichtmal was mein betroffenes Gelenk ist, hatte ganz klar meinen Fall nicht vorher angeschaut (ging von anderen Körperteilen aus), aber kann über 20 Jahren Krankengeschichte in 40 Minuten urteilen.
Jedenfalls... Ich habe gelesen das die Erwerbsfähigkeit und die Arbeitsfähigkeit, die der Arzt feststellt was anderes ist und ich weiter effektiv krankgeschrieben werden kann? Das die Krankenkasse die Krankenschreibung nur aufheben kann? Ist das richtig? Oder habe ich was falsches gelesen Meine Vermittlerin hat mich leider im Visier und schon gestern ein Vermittlungstermin rausgesendet. Sie konnte es nicht erwarten.
Vielen Dank♡
VelvetO
Zitat von: VelvetO am 12. Mai 2026, 21:29:51ch habe gelesen das die Erwerbsfähigkeit und die Arbeitsfähigkeit, die der Arzt feststellt was anderes ist und ich weiter effektiv krankgeschrieben werden kann? Das die Krankenkasse die Krankenschreibung nur aufheben kann? Ist das richtig?
Solange du eine AU von deinem Arzt hast bist du AU also hast du alles richtig verstanden.
Zitat von: VelvetO am 12. Mai 2026, 21:29:51Die Dame wusste nichtmal was mein betroffenes Gelenk ist, hatte ganz klar meinen Fall nicht vorher angeschaut (ging von anderen Körperteilen aus), aber kann über 20 Jahren Krankengeschichte in 40 Minuten urteilen.
Ja da sind richtige Koryphaen beschäftigt...und dagegen vorzugehen ist schwierig.
Zitat von: VelvetO am 12. Mai 2026, 21:29:51Meine Vermittlerin hat mich leider im Visier und schon gestern ein Vermittlungstermin rausgesendet.
Wenn es zu weiteren Problemen kommt dann kannst du dich jederzeit melden.
VV während einer AU muss man zwar beachten aber nur wenn sie nicht gegen das amtsärztliche Attest oder gegen die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0) handeln.
MfG FN