Hallo zusammen,
ich hatte vor kurzem einen Telefontermin mit meinem Jobcenter und dabei erfahren, dass ich einen neuen Hauptbetreuer bekommen habe.
Während des Gesprächs machte er mir mehr oder weniger durch die Blume klar, dass ich aufgrund meiner sozialen Phobie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen sollte. Gleichzeitig bekam ich den Eindruck vermittelt, dass ich ansonsten relativ schnell in einer Maßnahme landen könnte.
Da ich seit längerer Zeit vergeblich nach einem Therapieplatz suche – bevorzugt ambulant beziehungsweise in Form einer Einzeltherapie – steht nun diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Raum.
Ehrlich gesagt habe ich große Angst vor weiteren Maßnahmen. Ich habe bereits einige hinter mir, und diese waren aufgrund meiner sozialen Phobie psychisch nur schwer zu verkraften. Wirklich etwas gelernt habe ich dort nicht, und mein Lebenslauf ist ohnehin alles andere als ideal.
Um der Isolation zumindest etwas zu entkommen, übe ich aktuell einen Minijob auf Stundenbasis aus. Auch wenn es nur wenige Stunden im Monat sind, gibt mir das manchmal noch das Gefühl, für irgendetwas gut zu sein. Mein neuer Betreuer möchte allerdings, dass ich die Stunden mindestens auf Teilzeitniveau erhöhe, was momentan für mich nicht realistisch ist.
Meine Schwägerin machte sich damals große Sorgen um mich, weshalb ich bei ihr zumindest stundenweise etwas unterkommen konnte.
Schließlich habe ich mich dazu durchgerungen, einen Termin bei meinem Hausarzt zu vereinbaren – wegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das fiel mir alles andere als leicht, denn ich muss dort offen ansprechen beziehungsweise eingestehen, dass ich aufgrund meiner sozialen Phobie aktuell nur eingeschränkt belastbar bin und dem Arbeitsmarkt nicht vollständig zur Verfügung stehe, und von Sozialleistungen abhängig bin.
Der Arzttermin ist morgen, und ehrlich gesagt bin ich jetzt schon nervös. Ich habe keine Ahnung, wie ich meinem Hausarzt erklären soll, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauche.
Mein Hauptbetreuer meinte außerdem, dass er mich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nun alle vier Wochen telefonisch kontaktieren müsse. Ob das tatsächlich stimmt, kann ich allerdings nicht beurteilen. Zusätzlich bin ich bereits seit längerer Zeit von Bewerbungen befreit.
Da ich mich mit dem Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt nicht auskenne, hätte ich dazu noch einige Fragen:
Bin ich überhaupt verpflichtet, mir eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen, und wie erkläre ich das am besten dem Hausarzt?
Muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig – beispielsweise alle zwei Wochen – abgeholt werden, und wie reicht man diese heutzutage beim Jobcenter ein? Läuft das mittlerweile elektronisch?
Außerdem würde mich interessieren, ob ein Hauptbetreuer solche Dinge überhaupt von mir verlangen darf und wie in einem solchen Fall meine Mitwirkungspflichten ( und auch in Zukunft)aussehen würden.
Schon mal vielen Dank im voraus!
Beim JC gibt es keinen Hauptbetreuer, das nennt sich Arbeitsvermittler.
Was du beschreibst ist die übliche Drohkulisse beim JC, wo ohne Rücksicht auf individuelle Vermittlungseinschränkungen Betroffenen Angst vor (weiteren) Repressalien gemacht wird, weil in Köpfen unserer Politiker und Beamten festsitzt, dass man potentiell als arbeitsscheue angesehene Menschen nur durch diese Angst dazu motivieren kann, zu arbeiten.
Die Forderung des Vermittlers nach einer AU zielt darauf ab, dass er nicht tätig werden muss, solange eine AU besteht. Er sucht also nach einer Begründung, warum er dich nicht vermitteln muss.
Solange das JC hier keine konkreten Jobangeboten oder Maßnahmezuweisungen vornimmt, ist das nur eine leere Drohung.
Ist die sozialen Phobie ärztlich attestiert?
Falls nicht, sollte das unverzüglich passieren, denn ohne diese Diagnose existiert die sozialen Phobie für das JC nicht und du kannst dich bei Jobangeboten und Maßnahmezuweisungen nicht darauf berufen.
Mit der Diagnose kannst du dich jedoch bei Jobangeboten und Maßnahmezuweisungen auf die Unzumutbarkeit wegen der sozialen Phobie berufen.
Eine sozialen Phobie führt nicht per se zu einer Arbeitsunfähigkeit, ob eine solche vorliegt, muss ein Arzt entscheiden und nicht das JC.
Sollte die soziale Phobie jedoch tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, ist man als Leistungsbezieher lt. § 56 SGB II verpflichtet, diese ärztlich feststellen zu lassen und nachzuweisen. Allerdings kann eine Nichtbefolgung dieser Pflicht weder sanktioniert noch anderweitig bestraft oder erzwungen werden.
Mit einer sozialen Phobie bist du bei einem Allgemeinmediziner jedoch falsch, du solltest dir einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie suchen, falls du noch keinen hast.
Wenn der Arzt sagt, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, der Vermittler vom JC jedoch anderer Meinung ist, muss er dich zum ärztlichen Dienst der AfA schicken.
Auch du kannst verlangen, dass der äD den Umfang deiner Erwerbsfähigkeit feststellt und festlegt, was das JC dabei alles zu beachten hat. An eine solche Feststellung ist das JC dann gebunden.
Vielen lieben Dank für deine ausführliche und informative Erklärung. Da wusste ich tatsächlich einiges noch nicht, und dafür bin ich dir wirklich dankbar.
Meine früheren Arbeitsvermittler waren deutlich unkomplizierter als mein jetziger. Er meinte außerdem, dass er mich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nun alle vier Wochen telefonisch kontaktieren müsse.
Mit den neuen Erkenntnissen aus diesem Austausch gehe ich an die ganze Situation jetzt allerdings deutlich entspannter und etwas erleichterter heran.
Zitat von: Moonraker am 14. Mai 2026, 12:49:55Er meinte außerdem, dass er mich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nun alle vier Wochen telefonisch kontaktieren müsse.
Da hat er dich angelogen, solche gesetzliche Vorgaben gibt es aktuell nicht und wird es auch mit den Änderungen ab 01.07.2026 nicht geben.
Tatsächlich musst du dem JC deine Telefonnummer nicht geben und hast das Recht, vom JC zu fordern, dass es diese aus deinen Daten löscht.
Wende dich dazu schriftlich an den Datenschutzbeauftragten des JC.
@Ottokar
Vielen Dank für deine Hilfe, sobald es Neuigkeiten gibt werde diese hier posten :cool:
Zitat von: Ottokar am 14. Mai 2026, 10:55:22Beim JC gibt es keinen Hauptbetreuer, das nennt sich Arbeitsvermittler.
Das stimmt so nicht, es gibt in vielen Jobcentern Fallmanager und Arbeitsvermittler gleichzeitig, Fallmanager sind hier die Hauptbetreuer. Diese sind für u.a. für Grundsatzentscheidungen zuständig.
Diese sind gleichzeitig für den selben Menschen neben der Leistungsbearbeitung zuständig.
Very
Zitat von: Verycold am 16. Mai 2026, 01:07:36Das stimmt so nicht, es gibt in vielen Jobcentern Fallmanager und Arbeitsvermittler gleichzeitig
DAS stimmt so nicht.
Die Betreuung durch einen Arbeitsvermittler ist der Normalfall.
Fallmanager betreuen Personen in schwierigen Lebenssituationen
anstelle des Arbeitsvermittlers.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/fallmanagement
Ein kleines Update:
Mein Hausarzt hat mir zunächst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen ausgestellt, wodurch der Telefontermin mit dem Jobcenter vorerst hinfällig war.
Außerdem bekam ich eine Überweisung zu einem Psychiater beziehungsweise Psychologen mit den Verdachtsdiagnosen soziale Phobie und Depressionen. Mein Hausarzt meinte, ich solle zunächst dort vorstellig werden und anschließend wieder zu ihm kommen – unter anderem auch im Hinblick auf die weitere Krankschreibung.
Was ich allerdings noch nicht ganz verstehe: Geht es bei diesem Termin in erster Linie darum festzustellen, ob tatsächlich eine soziale Phobie und Depression vorliegen, oder eher darum, mich direkt mit Antidepressiva zu behandeln?
Würde allein die fachärztliche Feststellung beziehungsweise Diagnose bereits ausreichen, oder braucht es zusätzlich weiterhin regelmäßig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Nächste Woche habe ich auf jeden Fall zwei Termine. Mein Arbeitsvermittler hat natürlich direkt wieder einen neuen Telefontermin vereinbart.
Außerdem beschäftigt mich noch folgende Frage: Ich übe aktuell einen Minijob auf Stundenbasis aus. Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe, darf ich diesen Minijob weiterhin ausüben? Es handelt sich nur um wenige Stunden im Monat, aber ich möchte natürlich keinen Ärger deswegen bekommen.
Zitat von: Moonraker am 23. Mai 2026, 16:38:00Außerdem beschäftigt mich noch folgende Frage: Ich übe aktuell einen Minijob auf Stundenbasis aus. Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe, darf ich diesen Minijob weiterhin ausüben? Es handelt sich nur um wenige Stunden im Monat, aber ich möchte natürlich keinen Ärger deswegen bekommen.
Was bedeutet "Arbeitsunfähigkeit"... ? Also sollte die Frage bezüglich MiniJob beantwortete sein.
Und ja - du musst regelmäßig eine neue AU vorlegen.
Wahrscheinlich schickt dich das JC dann auch noch zum Ärztlichen Dienst.
@ Moonraker
Noch ergänzen möchte in Bezug auf die Erreichbarkeit und zur Löschung von Telefonnummer, lies mal bitte hier (Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!) -->>
https://hartz.info/index.php/topic,39225.0.html
Zitat von: Moonraker am 23. Mai 2026, 16:38:00Geht es bei diesem Termin in erster Linie darum festzustellen, ob tatsächlich eine soziale Phobie und Depression vorliegen, oder eher darum, mich direkt mit Antidepressiva zu behandeln?
Vor jeder Behandlung steht die Diagnostik.
Und wenn du keine Depression hast, oder (trotzdem) keine Antidepressiva nehmen willst, ist das deine Entscheidung.
Zitat von: JoschuaWas bedeutet "Arbeitsunfähigkeit"... ? Also sollte die Frage bezüglich MiniJob beantwortete sein.
Soweit ich informiert bin, bedeutet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Bereich des SGB II gemäß den AUB-Richtlinien, dass man aktuell nicht in der Lage ist, mehr als 15 Stunden pro Woche zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Da bin ich mir halt nicht ganz sicher, deswegen habe ich euch gefragt.
Mein Minijob liegt jedoch weit darunter, da ich lediglich etwa vier bis sechs Stunden im Monat arbeite. Zudem wirkt sich diese geringe Tätigkeit aus meiner Sicht eher positiv auf meine gesundheitliche Situation aus, da sie mir etwas Struktur im Alltag gibt und mich zumindest teilweise aus der Isolation herausholt.
Vielleicht könnte der Hausarzt mir bestätigen das dieser Minijob trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus medizinischer Sicht vertretbar wäre?
Zitat von: Meck am 23. Mai 2026, 21:49:49@ Moonraker
Noch ergänzen möchte in Bezug auf die Erreichbarkeit und zur Löschung von Telefonnummer, lies mal bitte hier (Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!)
Der Grund, weshalb ich die Gespräche mit dem Jobcenter telefonisch führe, liegt vor allem an meiner sozialen Phobie, durch die ich im persönlichen Kontakt deutlich eingeschränkt bin.
Zitat von: Ottokar am 24. Mai 2026, 11:44:04Vor jeder Behandlung steht die Diagnostik.
Und wenn du keine Depression hast, oder (trotzdem) keine Antidepressiva nehmen willst, ist das deine Entscheidung.
Mit Antidepressiva habe ich in der Vergangenheit eher schlechte Erfahrungen gemacht. Man wird dadurch vielleicht etwas ruhiger, aber die eigentlichen Probleme werden dadurch für mich nicht gelöst.
Deshalb werde ich eine Behandlung mit Antidepressiva für mich vorerst ablehnen beziehungsweise nicht in Anspruch nehmen.
Der JC Mitarbeiter wird dich mit Sicherheit zur klärung der Medizinisch Dinge zum ärztlichen Dienst schicken.
Ganz sicher! der weis ja nicht wo er mit dir dran ist.
Und krank - aber MiniJob geht ... genau deswegen!
Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 13:41:16Deshalb werde ich eine Behandlung mit Antidepressiva für mich vorerst ablehnen beziehungsweise nicht in Anspruch nehmen.
Und wie denkste soll es mal bessser werden? Oder willst du in diesem Zustand "verharren". Irgendwas wirst du tun müssen!
Millionen Menschen nehmen Antidepressiva.
Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 13:41:16Deshalb werde ich eine Behandlung mit Antidepressiva für mich vorerst ablehnen beziehungsweise nicht in Anspruch nehmen.
Vielleicht lässt du erstmal eine vernünftige Diagnostik machen, deshalb hast du schließlich von deinem Hausarzt die Überweisung bekommen. Von einer Therapie (ob mit oder ohne Medikamente) bist du noch weit entfernt.
Zitat von: Joschua am 24. Mai 2026, 14:24:22Der JC Mitarbeiter wird dich mit Sicherheit zur klärung der Medizinisch Dinge zum ärztlichen Dienst schicken.
Ganz sicher! der weis ja nicht wo er mit dir dran ist.
Und krank - aber MiniJob geht ... genau deswegen!
Du stellst es so dar, als gäbe es nur die Optionen "gesund" oder "arbeitsunfähig". Die Realität ist deutlich differenzierter. Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können in begrenztem Umfang arbeiten, ohne dass dadurch ihre Probleme verschwinden.
Der Arbeitsvermittler ist sehr wohl informiert, er hatte ja auch die Idee mit der AU.
Nach deiner Logik dürfte jemand mit Rückenproblemen auch nicht spazieren gehen, weil er ja "krank" ist. So funktioniert Gesundheit aber nicht.
Zitat von: Joschua am 24. Mai 2026, 14:24:22Und wie denkste soll es mal bessser werden? Oder willst du in diesem Zustand "verharren". Irgendwas wirst du tun müssen!
Millionen Menschen nehmen Antidepressiva.
Zwischen "Antidepressiva nehmen" und "nichts tun" gibt es noch einige andere Möglichkeiten. Nur weil ich Medikamente nicht vertrage, heißt das nicht, dass ich keine Behandlung möchte oder an meinem Zustand nichts ändern will.
"Millionen Menschen nehmen Antidepressiva" ist für mich kein Argument. Millionen Menschen trinken auch Kaffee – wenn ich ihn nicht vertrage, wird er dadurch nicht verträglicher.
Die Medizin "Jobcenter lässt in Ruhe" ist eine wirklich gute ohne Nebenwirkungen.
Im Vergleich zu Antidepressiva.
Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 16:59:50Der Arbeitsvermittler ist sehr wohl informiert, er hatte ja auch die Idee mit der AU.
Ja - als kurzfristige und kurzzeitige Lösung.
Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 16:59:50Du stellst es so dar, als gäbe es nur die Optionen "gesund" oder "arbeitsunfähig"
Für das JC ja. Dazwischen die Stundenaufteilung ( 0-3h, 3-6h >6h) nach dem Gutachten/Beurteilung des MD oder DRV.
OK - kannst ja auch EMR beantragen.
Zitat von: Moonraker am 24. Mai 2026, 13:41:16Soweit ich informiert bin, bedeutet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Bereich des SGB II gemäß den AUB-Richtlinien, dass man aktuell nicht in der Lage ist, mehr als 15 Stunden pro Woche zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Dann informiere dich mal richtig: https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie findet sich dazu Folgendes:
Zitat(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – ,,Hartz IV") beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
15 Wochenstunden entsprechen bei einer regulären Fünf-Tage-Woche rund drei Stunden täglich. Insofern war meine Aussage korrekt.
Tatsächlich arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat. Von einer täglichen Arbeitszeit von drei Stunden bin ich also noch weit entfernt.
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:0415 Wochenstunden entsprechen bei einer regulären Fünf-Tage-Woche rund drei Stunden täglich. Insofern war meine Aussage korrekt.
Nein, man darf die tägliche Arbeitszeit nicht in Wochenstunden hochrechnen.
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:04Tatsächlich arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat.
Solange du diese 4 bis 6,5 Stunden nicht an einem Tag absolvierst ......................
Mit "täglich" sind Werktage gemeint, die sind von Montag bis Samstag, das wären 3hx6Tage=18h.
Viel wichtiger ist jedoch, dass es lt AU-Richtlinie nicht auf die Anzahl der Wochenstunden ankommt, sondern auf die werktägliche Leistungsfähigkeit.
Wenn du an einem Werktag 6 1/2 h arbeitest und den Rest der Woche frei hast, bedeutete es also gerade nicht, dass du arbeitsunfähig iSd AU-Richtlinie bist, weil es pro Woche weniger als 15h sind.
Vielmehr wärst du nicht arbeitsunfähig, weil du am Tag mindestens 3h gearbeitet hast.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die tägliche Arbeitszeit entscheidend und nicht die gesamte Wochenarbeitszeit.
Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 14:51:30Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?
Wir reden hier immer noch von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Haus- oder Facharztes? Arbeitet die Person mit AU im Minijob 3 Stunden und mehr am Tag, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Zitat von: Ottokar am 25. Mai 2026, 14:28:41Mit "täglich" sind Werktage gemeint, die sind von Montag bis Samstag,
Wie jetz ??
Seit wann gilt der Samstag denn als "normaler" Werktag ??? :schock:
Bist Du Dir da ganz sicher mit dem Samstag ??
Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 15:50:49Seit wann gilt der Samstag denn als "normaler" Werktag ???
Schon immer, man muss nur den Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen kennen.
Werktage sind gesetzlich alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (Montag bis Samstag). Arbeitstage sind die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird (meist Montag bis Freitag).
Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:52:39man muss nur den Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen kennen.
Kannte ich so tatsächlich nicht !
OK. Dann ist jetzt nur noch die Frage, ob in diesem Jobcenter-Kontext hier diese allgemein-typischen "Arbeitstage" gemeint sind oder tatsächlich "nur" diese "Werktage" !?
Laut Ottokar also diese "Werktage" !?!
Muss einem auch erst mal klar gemacht werden dann !?
"Tatsächliche Arbeitstage" = 5 Tage vs. "Werktage" = 6 Tage !?
Uiuiui !
Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Wenn man da z. B. 10 Tage Urlaub zugesprochen bekommt - sind es dann auch nur 1 Woche (6 Werktage) und 4 Tage (Montag bis Donnerstag) ?
Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Falls die OAW gemeint ist, dann zählen da alle Tage inkl. Sonn- und Feiertage.
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 10:55:04arbeite ich derzeit jedoch nur etwa vier bis sechseinhalb Stunden im Monat
Dann dürfte der Anspruch auf Urlaub sehr gering sein. (evtl. pro Jahr ein Tag)
Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Wenn man da z. B. 10 Tage Urlaub zugesprochen bekommt
Bei 10 Tagen Ortsabwesenheit sind es auch 10 Wochentage (Mo-So).
Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:38:40Wir reden hier immer noch von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Haus- oder Facharztes?
Mein Hausarzt hat mich mit dem Verdacht auf eine Depression und eine soziale Phobie zu einem Facharzt überwiesen. Nach dem Termin soll ich wieder zu ihm kommen, damit die weitere Behandlung besprochen und gegebenenfalls die Krankschreibung verlängert werden kann.
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 14:51:30Wenn ich das richtig verstanden habe, ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit die tägliche Arbeitszeit entscheidend und nicht die gesamte Wochenarbeitszeit.
Heißt das im Umkehrschluss: Wenn jemand sechs Tage pro Woche jeweils drei Stunden arbeitet, gilt er als arbeitsfähig. Würde dieselbe Person hingegen sechs Tage pro Woche jeweils nur 2 Stunden und 50 Minuten arbeiten, wäre sie nicht arbeitsfähig?
Korrekt.
Maßgeblich ist jedoch nicht, wie lange die Person tatsächlich arbeitet, sondern wie starkt die Gesundheitlichen Beschwerden nach Meinung des Arztes die Arbeitsfähigkeit einschränken.
Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:38:40Arbeitet die Person mit AU im Minijob 3 Stunden und mehr am Tag, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Das stimmt so nicht.
Eine AU ist kein Arbeitsverbot, allerdings kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn die Ausübung der Arbeit die Heilung verzögert, oder zu weiteren gesundheitlichen Problemem führt.
Zitat von: Vollloser am 25. Mai 2026, 16:08:44Und wie zählt das dann z. B. mit Urlaubstage in diesem Jobcenter-Kontext ?
Es geht hier nicht um den JC-Kontext, sondern die AU-Richtlinie und dort sind Werktage gemeint.
§ 3 BUrlG legt einen gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen fest (= 4 Wochen).
Wird nur Mo - Fr gearbeitet, ergibt das zeitanteilig 20 Arbeitstage Urlaub (= 4 Wochen).
Wird pro Woche nur an 2 Tagen gearbeitet, ergibt das zeitanteilig 8 Arbeitstage Urlaub (= 4 Wochen).
Zitat von: Moonraker am 25. Mai 2026, 17:02:46Mein Hausarzt hat mich mit dem Verdacht auf eine Depression und eine soziale Phobie zu einem Facharzt überwiesen. Nach dem Termin soll ich wieder zu ihm kommen, damit die weitere Behandlung besprochen und gegebenenfalls die Krankschreibung verlängert werden kann
Und wann glaubst du bekommt du da einen Termin beim "Psycho Doc"? In vielen vielen Monaten....Die sind voll bis obenhin!
Wenn der Facharzt eine Depression und/oder soziale Phobie diagnostiziert, wird diese vom Facharzt behandelt und nicht vom Hausarzt, denn ein Hausarzt ist dafür gar nicht ausgebildet oder zugelassen.
Mittlerweile war ich beim Facharzt. Wie ich bereits vermutet hatte, wurden mir erneut Antidepressiva vorgeschlagen, die ich jedoch dankend abgelehnt habe. Außerdem wurde eine stationäre Behandlung in einer Klinik angesprochen. Ich selbst bevorzuge allerdings eine ambulante Einzeltherapie, da mir tägliches Pendeln mit Bus, Bahn und die gesamte Klinikstruktur derzeit eher belastend erscheinen.
Derzeit bin ich bis zum 27. Juni krankgeschrieben. Trotzdem verlangt das Jobcenter, dass ich telefonisch erreichbar bin. Für Montag wurde ein Telefontermin angesetzt.
Das Jobcenter argumentiert, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch bedeutet, dass man keine Telefonate führen könne. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen auch dazu nicht in der Lage wäre, müsse dies ausdrücklich ärztlich bescheinigt werden.
Ist diese Auffassung rechtlich beziehungsweise praktisch tatsächlich korrekt?
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 12:29:06Außerdem wurde eine stationäre Behandlung in einer Klinik angesprochen. Ich selbst bevorzuge allerdings eine ambulante Einzeltherapie, da mir tägliches Pendeln mit Bus, Bahn und die gesamte Klinikstruktur derzeit eher belastend erscheinen.
Logisch, an eine stationäre Therapie kommt man schneller dran als an eine ambulante Therapie. Hier bei uns Wartezeiten für ersteres (je nach Dringlichkeit) 3-12 Wochen, für zweites 8-12 Monate.
Das JC wird dich nicht in Ruhe verweilen lassen.
Es kommen Termine , Einladungen etc. Vieleicht auch irgendwann mit WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung).
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 12:29:06Das Jobcenter argumentiert, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch bedeutet, dass man keine Telefonate führen könne
Du kannst doch telefonieren und auch hier schreiben....
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 12:29:06Derzeit bin ich bis zum 27. Juni krankgeschrieben. Trotzdem verlangt das Jobcenter, dass ich telefonisch erreichbar bin. Für Montag wurde ein Telefontermin angesetzt.
Das Jobcenter argumentiert, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch bedeutet, dass man keine Telefonate führen könne. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen auch dazu nicht in der Lage wäre, müsse dies ausdrücklich ärztlich bescheinigt werden.
Ist diese Auffassung rechtlich beziehungsweise praktisch tatsächlich korrekt?
Ja.
Wofür habe ich dann überhaupt eine Krankschreibung, wenn dieser ganze Druck und die Termine trotzdem unverändert weiterlaufen?
Wofür eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung? Ich kann durchaus das Haus verlassen. Was ich derzeit jedoch nicht schaffe, ist regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B zu fahren.
Gerade deshalb sehe ich auch eine tägliche Pendelbelastung zu einer Tagesklinik momentan kritisch. Das würde mich aktuell eher überfordern.
Was meinen Minijob betrifft: Dort werde ich von meinen Brüdern hingefahren und auch wieder abgeholt. Außerdem bewegt sich das Ganze in einem vertrauten familiären Umfeld, was für mich einen großen Unterschied macht.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 12:29:06Ist diese Auffassung rechtlich beziehungsweise praktisch tatsächlich korrekt?
Niemand muss für das JC telefonisch erreichbar sein.
Sowas wie telefonische Termine/Meldetermine kennt das SGB II nicht.
Wenn du nicht willst, dass das JC dich anruft, beantrage beim Datenschutzbeauftragten des JC die Löschung deiner Telefonnummer.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 13:42:36Wofür eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung? Ich kann durchaus das Haus verlassen. Was ich derzeit jedoch nicht schaffe, ist regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B zu fahren
Kann dann diech das JC aber Einladen.
Zitat von: Ottokar am 29. Mai 2026, 13:43:28Niemand muss für das JC telefonisch erreichbar sein.
Sowas wie telefonische Termine/Meldetermine kennt das SGB II nicht.
Wenn du nicht willst, dass das JC dich anruft, beantrage beim Datenschutzbeauftragten des JC die Löschung deiner Telefonnummer.
Das würde ich liebend gerne tun. Allerdings müsste ich dafür persönlich vor Ort erscheinen, und genau das setzt voraus, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss. Genau daran scheitert es derzeit bei mir gesundheitlich.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 13:54:09Das würde ich liebend gerne tun. Allerdings müsste ich dafür persönlich vor Ort erscheinen, und genau das setzt voraus, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss. Genau daran scheitert es derzeit bei mir gesundheitlich.
Selbst, wenn das klappen sollte, wird dich das Jobcenter für den nächsten Meldetermin dann persönlich einbestellen, auch mit AU. Man kommt dir derzeit mit dem Telefongespräch also schon entgegen.
Also das Modell:
Ich bekomme BG Geld und mache noch meinen Teilzeitjob und das JC lässt mich völlig in Ruhe.
nee - das wird nicht klappen. Und wird vermutlich in Zukunft noch erschwerlicher!
Moonraker
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 13:54:09Das würde ich liebend gerne tun. Allerdings müsste ich dafür persönlich vor Ort erscheinen, und genau das setzt voraus, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss. Genau daran scheitert es derzeit bei mir gesundheitlich.
Das macht man nachweislich und schriftlich als Antrag und damit hast du getan was du konntest.
Geht das JC nicht darauf ein geht es den rechtlichen Schritt weiter.
Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 13:09:09Vieleicht auch irgendwann mit WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung).
Moonraker schau mal in den Anhang zum Thema
MfG FN
Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 14:33:25Also das Modell:
Ich bekomme BG Geld und mache noch meinen Teilzeitjob und das JC lässt mich völlig in Ruhe.
nee - das wird nicht klappen. Und wird vermutlich in Zukunft noch erschwerlicher!
Interessant, wie aus ein paar Stunden Minijob plötzlich ein ,,Teilzeitmodell" wird. Deine Fantasie scheint jedenfalls besser ausgeprägt zu sein, als die Aufmerksamkeit beim Lesen.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 17:30:04Interessant, wie aus ein paar Stunden Minijob plötzlich ein ,,Teilzeitmodell" wird.
Er schrieb Teilzeitjob. Und alles, was nicht Vollzeit ist, ist eben Teilzeit, auch ein Minijob.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 17:30:04Interessant, wie aus ein paar Stunden Minijob plötzlich ein ,,Teilzeitmodell" wird. Deine Fantasie scheint jedenfalls besser ausgeprägt zu sein, als die Aufmerksamkeit beim Lesen.
Alles gut....
Das JC wird das schon die "Verträglichkeit" des Minijobs mit der AU "abgleichen". Da haben wir keinen Einfluß drauf.
Zitat von: Moonraker am 29. Mai 2026, 13:54:09Zitat von: Ottokar am 29. Mai 2026, 13:43:28Niemand muss für das JC telefonisch erreichbar sein.
Sowas wie telefonische Termine/Meldetermine kennt das SGB II nicht.
Wenn du nicht willst, dass das JC dich anruft, beantrage beim Datenschutzbeauftragten des JC die Löschung deiner Telefonnummer.
Das würde ich liebend gerne tun. Allerdings müsste ich dafür persönlich vor Ort erscheinen, und genau das setzt voraus, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss. Genau daran scheitert es derzeit bei mir gesundheitlich.
Den Antrag auf Löschung der Telefonnummer stellt man schriftlich.
Ich möchte mich herzlich bei den Mitgliedern dieses Forums bedanken.
In den vergangenen Wochen haben mir viele Antworten geholfen, bestimmte Themen rund um Gesundheit, Behörden, Krankschreibung und die weitere Vorgehensweise besser zu verstehen. Besonders hilfreich fand ich die sachlichen Erklärungen und die Bereitschaft, auch auf wiederholte Fragen einzugehen.
Dafür möchte ich einfach einmal Danke sagen. Eure Unterstützung und eure Erfahrungen haben mir in einer schwierigen Phase weitergeholfen.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Es gibt mittlerweile Neuigkeiten.
Einen Therapieplatz habe ich leider immer noch nicht gefunden. Stattdessen hangele ich mich derzeit von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur nächsten.
Mein derzeitiger Arbeitsvermittler ist der Ansicht, dass ich einen Reha-Antrag stellen sollte. Seiner Meinung nach würde ich ansonsten möglicherweise auch in fünf Jahren noch auf einen Therapieplatz warten.
Allerdings erschließt sich mir der Sinn eines Reha-Antrags nicht. Ich möchte keine Behandlung in einer Klinik, sondern eine ambulante Psychotherapie in einer Praxis. Soweit ich weiß, rechnen niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Mein Arbeitsvermittler meinte jedoch, man könne einen Reha-Antrag auch ohne einen bereits vorhandenen Therapieplatz stellen. Sobald man einen Therapieplatz gefunden habe, könne die Behandlung gegebenenfalls darüber abgerechnet werden.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll. Eine teilstationäre oder vollstationäre Behandlung kommt für mich aufgrund meiner sozialen Phobie derzeit nicht infrage.
Außerdem teilte er mir mit, dass ich künftig eine neue Arbeitsvermittlerin bekomme. Bis dahin und darüber hinaus, soll ich mich weiterhin um lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bemühen.
Wie seht ihr das?
Was genau hat es mit einem Reha-Antrag auf sich, und welche Vorteile hätte er in meiner Situation?
Welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?
Moonraker
Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?
Wenn deine Phobie dich an der Reha Sache hindert, die wahrscheinlich in einer für dich passenden Form gar nicht existziert, dann würde ich dem Vorschlag von
Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Bis dahin und darüber hinaus, soll ich mich weiterhin um lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bemühen.
folgen.
Immer "lustig" wenn ein SB medizinische Beurteilungen oder so etwas ähnliches von sich gibt
und spätestens ab dem Zeitpunkt:
Zitat von: Moonraker am 04. Juli 2026, 13:59:51Außerdem teilte er mir mit, dass ich künftig eine neue Arbeitsvermittlerin bekomme.
dürfte sich eh wieder alles ändern und der Spaß geht von vorne los.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchendate=1783242707Wenn deine Phobie dich an der Reha Sache hindert, die wahrscheinlich in einer für dich passenden Form gar nicht existziert
Was meinst du mit der Aussage, dass eine für mich passende Reha wahrscheinlich gar nicht existiert? Beziehst du dich auf die Art der Behandlung oder auf die Kostenträger? Das würde ich gerne besser verstehen.
Moonraker
Zitat von: Moonraker am 05. Juli 2026, 14:26:06Was meinst du mit der Aussage, dass eine für mich passende Reha wahrscheinlich gar nicht existiert? Beziehst du dich auf die Art der Behandlung oder auf die Kostenträger? Das würde ich gerne besser verstehen.
Am besten fragst du bei deiner KK nach was es für Einzeltherapien gib die ja das einzige wären die du machen kannst da du selber schreibst das Gruppentherapien nichts für dich sind.
Dann hast du eine aussagekräftige Grundlage für dich selber und für das JC.
Falls das JC etwas anbietet ist es sicher nicht das was für dich tauglich wäre da da die KK zuständig wäre.
MfG FN
Ich kenne das nur so, dass der behandelnde Facharzt über die Form der Reha (zusammen mit dem Patienten) entscheidet, nicht die Krankenkasse und schon gar nicht das Jobcenter.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 12:34:48dass der behandelnde Facharzt über die Form der Reha (zusammen mit dem Patienten) entscheidet
Nein, er kann das nicht entscheiden, nur den Befund erstellen.
Am Ende entscheidet der Kostenträger (KK oder RV), was genehmigt wird.
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 15:10:33Nein, er kann das nicht entscheiden, nur den Befund erstellen.
Der Facharzt kann sehr wohl entscheiden ob für seinen Patienten mit einer psychischen Grunderkrankung eine ambulante Reha besser als eine stationäre ist.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 15:53:46Der Facharzt kann sehr wohl entscheiden
Letzte Instanz bleibt dennoch der Kostenträger.
Richtig, der Kostenträger bescheidet den Antrag. Und dem Bescheid kann man widersprechen.
Bis dahin, schonmal vielen Dank für eure Antworten! :cool: