Einen schönen Feiertag in die Runde.
Ich muss mal ganz doof fragen bei neuem Sachbearbeiter und Weiterbewilligungsantrag:
Ich stelle diesen im laufenden Mai und soll Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorlegen.
Angenommen Antragstellung heute wäre das vom 15.2. bis heute.
Da es ja keine krummen Monate gibt beio Auszügen erstelle ich also einen 3 Monatszeitraum Druckansicht inklusive aller Einnahmen und Ausgaben und schicke das dem Jobcenter welches das laut interner Wiesung nicht akzeptiert.
Nur "echte" Kontoauszüge die am Monatsende zur Verfügung stehen.
Bei Antragstellung im Mai wären das dann März, April, und Mai. Oder wegen angebrochener Monate Februar, März, April?
Februar bis Mai wären ja 4 Monate und mehr als drei Monate müssten begründet werden?
Oder wie ist da die Auslegungssache/Vorschrift?
Wenn du heute den Antrag stellen würdest dann schickst du die Monate Feb, März und April.
So mach ich das immer und bisher gab es da nie irgendwelche Probleme.
Da Anträge taggenau wirken, zählt der Zeitraum rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Wenn du den Antrag im laufenden Mai stellst, müssen die Auszüge lückenlos die letzten drei Monate vor diesem Tag abbilden. Mitte Februar bis Mitte Mai.
Das Jobcenter fordert die Auszüge der letzten 3 Monate. Da der Mai angebrochen ist, benötigst du die vollen Vormonate Februar, März und April sowie die Auszüge des aktuellen Monats Mai bis zum Tag der Antragstellung.
Dies gilt rechtlich nicht als unbegründete Ausweitung auf 4 Monate, sondern als Abdeckung des geforderten 3-Monats-Zeitraums (90 Tage rückwirkend) bei einem unterjährigen Antrag.
Die Weigerung des Sachbearbeiters, eine selbst generierte Umsatzliste ("Druckansicht") zu akzeptieren, ist rechtens, sofern diese nicht den formalen Kriterien eines Kontoauszugs entspricht.
Reine Excel-Exporte, CSV-Listen oder unformatierte Online-Banking-Druckansichten können theoretisch manipuliert werden. Sie enthalten oft nicht den finalen Saldo, den Namen des Kontoinhabers oder die fortlaufende Blattnummer.
Das Jobcenter fordert offizielle Dokumente der Bank. Im Online-Banking müsst du die monatlich bereitgestellten PDF-Kontoauszüge (aus dem e-Postfach) herunterladen. Da für den Mai noch kein Monatsabschluss-PDF existiert, müsst du für die Tage vom 01.05. bis zum Abgabetag einen Zwischenkontoauszug (auch Finanzstatus oder offizieller Umsatzbericht mit Bank-Logo und Saldo) erstellen, um den Zeitraum lückenlos zu schließen.
In Anlehnung an die Fristenberechnung des BGB und lt. der Rechtsprechung des BSG zur Vorlagepflicht von Kontoauszügen bedeutet die heutige (14.05.2026) Forderung der "Kontoauszüge der letzten drei Monate" (vor Antragstellung), dass die Kontoauszüge der Monate Februar, März und April 2026 vorzulegen sind.
Der letzte Monat vor der Antragstellung ist der April, der Zeitraum 01.05. bis 14.05.2026 ist kein Monat vor Antragstellung, sondern der Monat der Antragstellung.
Die Forderung der vollständigen oder originalen Kontoauszüge auch für den Monat der Antragstellung würde dazu führen, dass der Antrag erst im Folgemonat bearbeitet und beschieden werden kann und das JC damit die Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann. Diese Forderung würde somit gg § 42 Abs. 1 SGB II und § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I verstoßen.
Danke für die Antworten.
Rechtzeitig erbringen ginge noch da WBA und bis 30.6. läuft noch.
Und wegen der halben Monate war die Übermittlung eie offizielle Sache aus dem Onlinebanking, nichts a la Excel etx sondern Onlinebanking, Konto, Umsätze rein/raus alles benutzerdefinierter Zeitraum 3 Monate.
Und dann auf Drucken im Onlinebanking.
Das langte nicht.
Siehe auch:
Kerninhalt der Rz. 37.12 (Stand 2021/2023):
Kontoauszüge: Regelmäßig sind Kontoauszüge für die letzten drei Monate für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.
Filterbare Übersichten: Laut den Hinweisen zur Anwendung sind "filterbare Umsatzübersichten" (z.B. aus Online-Banking-Exporten) bei der Beurteilung der Lebenssituation der Antragstellenden nicht gleichwertig mit Kontoauszügen.
Somit will man alle vier Monate, und schlau wie man dort ist den Mai bis 25.5. eingereicht wo er erst am 1.6. verfügbar wird)
Edit:
Ich sehe gerade dass in dieser Druckansicht kein Name und keine Adresse stehen wohl aber das Kontomodell und darunter die IBAN die das Jobcenter kennt.
Es könnte also reichen wenn man denn wollte.
Ich mache auch Online Banking und habe die Kontoauszüge immer von der Webseite meiner Bank für die 3 Monate immer ausgedruckt.Und das mache ich schon seid Jahren so und nie Probleme damit gehabt das ich die selber ausdrucke. :lachen:
Wenn das JC Kontoauszüge fordert, reicht natürlich eine Umsatzübersicht nicht aus.
Der Unterschied zwischen Kontoauszügen beim Onlinebanking, die man zum Monatsabschluss als PDF erhält, und der (gefilterten) Umsatzübersicht ist bekannt?
Im Gegensatz zur Umsatzübersicht handelt es sich bei Kontoauszügen um eine (Beweis)Urkunde.
Ich mache es meistens, wie "Ottokar" schrieb.
Aus dem Online-Banking lade ich meistens die Kontoauszüge Februar, März und April herunter und sende sie per Email an meinen Leistungssachbearbeiter.
Selten habe ich auch zuerst nur die Monate März und April gesendet und den Monat Mai nachgereicht, wenn der Kontoauszug Anfang Juni vorlag.
Dies war alles in Ordnung.
Weiterbewilligung ab 01. Juli und Vorlage der Kontoauszüge für den 3-monatigen Zeitraum.