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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: May am 14. Mai 2026, 11:30:56

Titel: Bestätigung des AG wann Lohnzahlung endet. Formular oä.?
Beitrag von: May am 14. Mai 2026, 11:30:56
Hallo

Vorab: in meinem Fall geht es nicht um eine Kündigung, sondern um einen Krankheitsfall. Ich bin weiterhin in meinem Minijob angestellt.

Aufgrund meiner MS bin ich jedoch nun schon die 10. Woche krank geschrieben. Lohnfortzahlung erfolgte 6 Wochen.

Da das Jobcenter meinen Bürgergeld Bedarf neu berechnen muss, teilte ich Ihnen mit einer Veränderungsmitteilung die aktuelle Situation mit und bat um Neuberechnung.

Nun fordert das Jobcenter "Eine Bestätigung meines Arbeitgebers wann die Lohnzahlung endet".

Ich finde jedoch bis auf die Arbeitsbescheinigung kein Vordruck/Formular oä. was ich meinen AG zum Ausfüllen geben könnte.
Die Arbeitsbescheinigung ist ja so aufgebaut, als wenn man gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat. Das trifft hier nicht zu.


Kann mir jemand helfen?

Freundliche Grüße


Titel: Aw: Bestätigung des AG wann Lohnzahlung endet. Formular oä.?
Beitrag von: Sheherazade am 14. Mai 2026, 12:03:28
Zitat von: May am 14. Mai 2026, 11:30:56Nun fordert das Jobcenter "Eine Bestätigung meines Arbeitgebers wann die Lohnzahlung endet".

Da sollte eine formlose Bestätigung des AG bzw. der Lohnbuchhaltung (Lohnfortzahlung bis einschließlich dd.mm.yy) ausreichen, wenn das auf der monatlichen Lohnabrechnung nicht ersichtlich ist.

Normalerweise ist der letzte Tag der Lohnfortzahlung dokumentiert durch den Bescheid über den Beginn der Krankengeldzahlung von der Krankenkasse. Da es bei einem Minijob kein Krankengeld gibt, muss man das Ende der Lohnfortzahlung anders nachweisen.
Titel: Aw: Bestätigung des AG wann Lohnzahlung endet. Formular oä.?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Mai 2026, 12:26:16
May

Nur zu deiner Info für die Zukunft weil ich davon ausgehe das die Antwort von Sheherazade reicht und das Thema erledigt ist.

Du hättest ruhig in deinem anderen Thema weiterschreiben können sonst wird das nur ein durcheinander, ist eigentlich in den Nutzungsbedingungen so geschrieben.

MfG FN