Hallo, Beim Letzten Termin beim JC hatte ich eine Begleitung dabei.
Als ich ins Büro des FM kam und wir uns setzten, bemerkt ich, das die Tür zum Büro seines Kollegen offen war, woran ich mich erst jetzt wieder erinere.
Das sowas nichte erlaubt ist, weis ich aber, wenn bei einem Neuen Termin die Tür wieder offen ist, kann ich den FM ja Höflich darum zu Bitten, die Tür zu Schliesen, da das ja ein Privat Gespräch ist, oder?
Wenn er es verweigert, muss ich, denke ich, ihn kein zweites mal dazu Auffordern und ihm sagen, das ich der Einladung zum Termin Folge geleistet bin und kein Gespräch statfinden wird, solange die Tür offen ist und kann gehen.
Kann ich ein Foto von der Offenen Tür machen, wenn er sich weigert, sie zu Schliesen als beweis im fals es nachträglich Ärger gibt?
MFG:Andre
Andre
Zitat von: Andre am 15. Mai 2026, 01:49:04Kann ich ein Foto von der Offenen Tür machen, wenn er sich weigert, sie zu Schliesen als beweis im fals es nachträglich Ärger gibt?
:weisnich:
aber wenn du einen Beistand mitnimmst bist du auf der sicheren Seite.
MfG FN
Andre,
Zunächst ein klärendes Gespräch versuchen
Bei zwischenmenschlichen Problemen mit dem Sachbearbeiter sollte jedoch zunächst ein klärendes Gespräch angestrebt werden. Führt dies nicht zum Erfolg, kannst du, können sich die Betroffenen auch an die Teamleitung der Sachbearbeitung wenden. Es kommt dann darauf an, wie der/die Teamleiter/in reagiert und agiert.
Sollte das nicht funktionieren, musst du das nicht dulden. Dann kannst du darauf bestehen, das Gespräch alleine zu führen. Ein Abbruch bei Weigerung kann nicht sanktioniert werden, weil der innerbehördliche Datenschutz sicherzustellen hat, dass deine Sozialdaten nur von fallbefugten Personen besprochen werden und nicht von weiteren " Mithörern " !
Wenn du eine Einladung vom JC bekommen hast und es sind zwei SB im Zimmer und ODER es hört jemand mit im Nebenraum würde ich fragen,
• Frage und schreibe auf, wer die zweite Person ist, wie sie heißt und welche Funktion diese hat!
• Frage die zweite Person, ob sie für Dich zuständig ist, wenn nein, dann weißt Du selbst die Antwort. Verweise einfach auf den Datenschutz und verlange, dass deine Aussage im Gesprächsvermerk vermerkt wird. Personen die Dich nicht betreuen, sollen auch nichts persönliches über Dich erfahren. Du kannst auch auf die Einladung (Vorladung/Verwaltungsakt) wo nicht erwähnt wird, wer und ob eine 2. Person anwesend sein wird verweisen.
• Wenn es die Teamleitung ist, dann verlange allein mit dieser zu sprechen. Eine zweite Kollegin der SB brauchst/musst du nicht dabei haben, außer es ist deren Vorgesetzte/r.
• warum ist das notwendig und ob du das schriftlich haben kannst. Wenn man herumdruckst und dir eine schriftliche Begründung verweigert (mit hoher Wahrscheinlichkeit), würde ich fragen,
• ob man dir die Verweigerung zur Auskunft darüber schriftlich geben kann. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dir das auch verweigert.
Dann, aber auch nur dann, würde ich sagen: ich bin gern bereit, den Meldetermin gern weiterzuführen, wenn die zweite SB weggeht ( Raum verlässt ), ODER man die Türe des anderen Mitarbeiter schließt. Es geht um den Sozialdatenschutz.
Weigert sich dein(e) SB, würde ich folgendes sagen: "Dann werde ich jetzt aufstehen und gehen, offensichtlich ist so kein Beratungsgespräch möglich. Ich bin vorstellig geworden und habe meine Meldepflicht erfüllt. Bitte schicken Sie mir einen neuen Termin zu."
NUR als Beispiel gedacht.