Ich brauche dringend Hilfe / Rat bzw. möchte meinen Fall gerne auch öffentlich machen
Die Situation ist folgende: Ich und meine BG haben für Januar 26 das letzte mal Geld bekommen und sind seither Mittellos (Diverse Inkasso verfahren, Mahngebühren etc. da ich NICHTS zahlen kann). Wenn meine Schwester nicht auf Leihbasis für uns einkaufen würde (Darlehensvertrag liegt vor), wären wir bereits lange Verhungert / verdurstet.
Kurzablauf des Geschehens:
- WBA für Feb im Januar gestellt
- Termin in der Leistungsabteilung ende Januar gehabt
- Diverse Aufforderungen zur Mitwirkung mitbekommen zwecks Klärung der neuen Situation
- Alles eingereicht, danach kam Wochenlang keine Antwort und kein Geld.
- Anfang März machte ich dann eine Rückfrage zu dem Thema über das Onlineportal auf und bekam ein paar Tage später die Antwort, dass ich am 11.02.26 einen Versagensbescheid erhalten hätte (Ist mir nie zugegangen, weder postalisch noch Online)
- Widerspruch war von mir noch fristgerecht eingereicht worden.
- Wieder wochenlang keine Antwort
- Mitte März dann zum Sozialgericht, Eilantrag gestellt aufgrund akuter Notlage (Mittellosigkeit)
- Seitdem viel Schriftverkehr hin und her
- Hilfesuchend bei Sanktionsfrei.de angefragt und dort auch sofort Hilfe bekommen, ein Darlehen von 500€ (was aber leider auf mein von extremen Schulden geplagtes Konto überwiesen wurde und quasi sofort weg war) und einen Anwalt der für uns tätig wird.
- Bis heute (Seit anfang Februar) haben wir kein Geld mehr erhalten. Wir überleben weil wir von meiner Schwester Geld für Essen / Trinken geliehen bekommen, meine Schwester kann das aber auch nicht auf dauer...
Es ist einfach kein Ende in Sicht und wir sind absolut verzweifelt.. es kann doch nicht sein, dass die einen verhungern lassen dürfen?! Ich habe Jahrzehntelang einbezahlt und bin selbst nicht gerne in der Situation...
Mit freundlichen Grüßen
mehr Infos (falls gewünscht)
meine BG besteht aus 2 Personen (eigentlich 4)
Eine 2024 aus der Ukraine geflüchtete Dame (seit Februar 2026 ihre 2 Kinder) und ich.
Wir waren kurz zusammen (was wir dem JC auch gemeldet hatten), haben uns aber wieder getrennt.
Die Trennung gab ich dann im Termin in der Leistungsabteilung (Januar 26) im persönlichen Gespräch bekannt.
Wir waren beide im Termin
Wir wollten uns eigentlich nur darüber informieren, wie es bei der Dame aus der Ukraine weitergeht (bezüglich Wohnung für 3 Personen, da sie gerne schon angefangen hätte eine Wohnung zu suchen) da wir die Kinder Anfang Februar aus der Ukraine retten würden (wir waren beide dort, da ich eine Dame, mit der ich gut befreundet bin nicht allein in ein Kriegsgebiet fahren lasse. Auf dieses Thema ist er nicht groß eingegangen, er hat uns nur mitgeteilt, dass die Kinder erstmal die Fiktionsbescheinigung (bzw. Bescheinigung über die Bestellung des Aufenthaltstitels nach §24) bräuchten und man erst dann nach einer größeren Wohnung für 3 Personen suchen dürfe.
Da wir angaben uns getrennt zu haben (einfach nur der Ehrlichkeit halber), kamen diesbezüglich einige Rückfragen zur aktuellen Wohnsituation etc. Es ging darum ob wir 2 getrennte abschließbare Zimmer haben, Kühlschrankteilung etc. Dazu sollten wir dann auch jeder so einen Fragebogen ausfüllen. Ich habe dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass er uns gerne auf dem aktuellen Status lassen könne bis die Dame aus der Ukraine eine Wohnung für sich und Ihre Kinder gefunden hätte und umgezogen ist, dass es uns auf die paar Kröten mehr im Monat nicht ankommen würde. Darauf hat er dann gar nicht erst geantwortet und hat sein Programm durchgezogen:
- Termin mit Außenteam zwecks Begutachtung der Wohnsituation (Auf meine Nachfrage hin, ob diese denn mit uns einen Termin koordinieren würden, weil wir ja Anfang Februar wahrscheinlich für ein paar Tage weg sein würden, hat er mit sehr klaren Worten gesagt, dass man einen Termin ausmachen würde, da unangekündigte Besuche nur in Fällen von Betrugsverdacht durchgeführt würden.
- Außerdem die Information erhalten: Bei Trennung der BG geht die BG Nummer automatisch auf die Frau über, weshalb ich einen Neuen Antrag stellen sollte. Außerdem sollten wir jeweils einen Mietvertrag auf unsere jeweiligen Namen einreichen (wir hatten zu dem Zeitpunkt einen Mietvertrag eingereicht der uns beide einbezieht)
Also habe ich einen neuen Antrag für mich ausgefüllt (den hatte mir der Sachbearbeiter auch direkt mitgegeben)und den Vermieter darum gebeten die Mietverträge separat auszustellen, dazu dann noch die Nebenkostenabrechnung beigefügt damit auch alles seine Richtigkeit hat. Darüber hinaus noch die beiden Fragebögen zur Wohnsituation. All das habe ich dann sowohl Online über das Portal abgeschickt als auch persönlich in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen.
Wir waren dann zwischen dem 29.01.26 und dem 10.02.26 in der Ukraine (Tickets als Nachweise liegen vor) und natürlich war genau in diesem Zeitraum am 03. oder 04.02 das Außenteam des Jobcenters bei uns zuhause (unangekündigt!). Diese trafen dann nur meinen Demenzkranken Vater an, der wohl einen seiner schlechten Tage gehabt hat und denen totalen Mist erzählt hat, von wegen, dass er nichts über einen Mietvertrag wüsste und wir gar nicht in Deutschland leben würden sondern in der Ukraine <- Ich war selbst nicht dabei und kann nur das schildern was das JC in einem der diversen Antwortschreiben darüber mitgeteilt hat, angeblich ein Protokoll der beiden Mitarbeiter. Mein Vater selbst konnte sich an diesen Besuch nicht erinnern.
Wir haben das dann aber erst Anfang März überhaupt erst erfahen, auf meine Rückfrage zum WBA (der Online auf "in bearbeitung" stand) und zwar in einem Versagensbescheid, der auf den 11.02.2026 datiert war. Diesen haben wir weder postalisch noch Online erhalten (warum sonst hätte ich eine Rückfrage stellen sollen -.-) Jedenfalls habe ich dann einen Widerspruch geschrieben mit der Schilderung (+ Offizielles Dokument der Diagnose Demenz) dass mein Vater Demenet ist und wir natürlich in Deutschland wohnen und zu dem Zeitpunkt (wie im Termin auch angekündigt) in der Ukraine waren um die Kinder der Dame aus der Ukraine vor dem Krieg zu retten (sind beides Jungs und die durften vorher nicht raus und der Vater ist Soldat und seit über einem Jahr nicht mehr zuhause gewesen, man weiß nichts über seinen verbleib - wahrscheinlich Tod).
Aufgrund der Aussage meines Demenzkranken Vaters und dem einen (nicht angekündigten) Besuch stellen die uns nun als Betrüger dar die nicht in Deutschland Wohnen (Die Dame aus der Ukraine besucht einen Deutsch B2 Kurs an der VHS in Deutschland, hat ein Deutschlandticket (geliehen von meiner Schwester) und es sind und waren immer wieder Bewegungen auf den Kontoauszügen in Deutschland ersichtlich (wir haben zwischenzeitig dinge verkauft um zu Überleben), was beweist das wir uns in Deutschland regulär aufhalten. Darüber hinaus haben wir für beide Kinder auch die Anträge auf §24 Schutz gestellt - was auch beweist das wir uns in Deutschland aufhalten und es gibt jede Menge zeugen, darunter natürlich Familie und Freunde aber auch Nachbarn denen man täglich begegnet. Wir haben sämtliche uns zur Verfügung stehenden Nachweise eingereicht (Mitlerweile beim Sozialgericht) - Über die Verkäufe von Blu Ray, DVDs und Spiele sowie Musikmedien um die Reise in die Ukraine zu finanzieren und um zu Überleben. Über die Reise (die Tickets hinreise für 2 Personen und Rückreise für 4 Personen - Unterkunft vor Ort bei Ihren Eltern), die Anträge auf §24 Schutz für die Kinder, Screenshots von Tickets aus Deutschland etc.
Laut JC ist nichts bewiesen und man müsse überprüfen ob wir nicht Illegal in Deutschland befindliche Flüchtlinge (Fahnenflucht <-- wurde hier wirklich im offiziellen schreiben verwendet!!) beherbergen. Es gibt eine Unterhaltsvermutung des JC das mein Vater mich finanziell Unterstützen würde (der selber fast 5000€ Schulden auf dem Konto hat)und ich würde meine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen da ich der Dame aus der Ukraine und ihren Kindern helfe und sie nicht verhungern lasse!
Ich habe das Schreiben vom JC vielen Leuten gezeigt und es gibt eine sehr deutliche Meinung dazu: Der Herr, der das ganze seitens des JC bearbeitet, hat hier sehr starke rechte Tendenzen.
Bastino84
Bei der Geschichte kann hier kaum geholfen werden.
Bis da der ganze Schriftverkehr eingestellt ist nachgelesen wird und dann noch die Antworten gegeben sind und man feststellt dass das vor Ort gemacht werden sollte ist es kaum noch brauchbare Hilfe.
Ein RA der natürlich ein spezialisierter SGB 2 Anwalt sein muss mag es überhaupt nicht wenn man da in den Fall rein grätscht.
Vor dem SG ist der Fall auch schon was es für ein Forum auch nicht leichter macht.
Zudem weiß man nicht wie mit den Antworten umgegangen wird und ob man damit die Sache verschlimmbessert oder nicht.
Hat der RA schon mal was gemeint in Sachen ALG2 als Darlehen zu beantragen, denn dass wäre das was mir spontan einfällt um endlich aus der finanziellen Misere raus zu kommen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Mir ist klar, dass der Prozess an dieser Stelle schon sehr weit fortgeschritten ist und was ich mir hier erwartet habe sind ratgebende Hilfestellungen im Bezug auf Veröffentlichung des Falls und darüber hinaus ob ich meine Erwägungen über Zivilrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter des Jobcenters (Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung, Körperverletzung und Respektlosem Verhalten) nachgehen solle.
Die Nachfrage ob ich das Geld vom JC nicht bis zur finalen Klärung der Angelegenheit als Darlehen erhalten kann, kam bereits meinerseits und musste vom RA nicht erst angesprochen werden. Ich habe zu dem Thema sehr viel und ausgiebig Recherchiert.
Ausserdem hatte ich mir hier Bestätigung gewünscht, da das ganze auch Psychisch sehr belastend ist. Da sind nette Worte von außenstehenden durchaus wohl tuend :)
Das man die Leistung ablehnt, weil man nicht feststellen konnte, dass ihr tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnt, ist gesetzlich geregelt.
Die übliche Vorgehensweise und Voraussetzung für eine erneute Leistungsbewilligung wäre dann, dass ihr euch beim JC persönlich meldet. Das ist lt. deinen Aussagen jedoch nicht geschehen.
Ein D-Ticket ist personengebunden, das darf und kann man nicht verleihen, Anträge kann man auch aus dem Ausland stellen, das beweist also gar nichts. Und solange Fahrkarten nicht personengebunden sind, beweisen diese auch nichts.
Auch JC und Gericht werden sich somit hier fragen, wie man sich eine 2wöchige Reise in die Ukraine leisten kann, wenn man doch mittellos ist, warum man diese Reise nicht vom JC hat bewilligen lassen, warum man sich nach der Rückkehr und Erhalt des Ablehnungsbescheides nicht persönlich beim JC gemeldet hat und warum man den demenzkranken Vater sich selbst überließ.
Hier ist einiges falsch gelaufen und daran ist nicht das JC schuld, sondern ihr selbst. Wer gegen gesetzliche Regeln verstößt, muss nunmal die Konsequenzen tragen.
Auch der Anwalt scheint keine große Leuchte zu sein, denn für die zwei Wochen unerlaubter Ortsabwesenheit gibt es ohnehin kein Geld, was es vollkommen sinnlos und auch nicht zielführend macht, gegen den Ablehungsbescheid vorzugehen. Der dürfte rechtmäßig gewesen sein und könnte Bestand haben.
Der schnellste und imho einzige Weg zur Leistung wäre hier gewesen, nach dem Ablehnungsbescheid einen sofortigen Neuantrag mit persönlicher Vorsprache beim JC zu stellen und dieses aufzufordern, den Hausbesuch unverzüglich erneut durchzuführen um den tatsächlichen Aufenthalt in dieser Wohnung positiv festzustellen.
Zitat von: Bastino84 am 15. Mai 2026, 08:55:37Ich habe das Schreiben vom JC vielen Leuten gezeigt und es gibt eine sehr deutliche Meinung dazu: Der Herr, der das ganze seitens des JC bearbeitet, hat hier sehr starke rechte Tendenzen.
Das ist heute leider weit verbreiteter Blödsinn.
So wie man hier mit dir umgeht, gehen Sozialleistungsbehörden seit 2005 mit Deutschen um. Da gab es die AfD noch gar nicht und niemand wäre auf die Idee gekommen, dieses Verhalten als Rechts zu bezeichnen.
Aus meiner Sicht gibt es hier zwei Möglichkeiten:
a) Man setzt weiter auf die EA und der Anwalt macht Druck beim Gericht (allerdings besteht hier durchaus die Möglichkeit, dass die EA aus den o.g. Gründen abgelehnt wird), oder
b) Ihr stellt sofort einen Neuantrag, sprecht damit persönlich beim JC vor und fordert dieses auf, den Hausbesuch unverzüglich erneut durchzuführen um euren tatsächlichen Aufenthalt in dieser Wohnung positiv festzustellen.
Lösung b) sollte zu einer sofortigen Leistungsbewilligung führen.
Die EA wird mit der neuen Leistungsbewilligung gegenstandslos und müsste dann zurückgenommen werden.
Was den Leistungsanspruch für den zurückliegenden Zeitraum bis 11.02.2026 betrifft, der muss im Widerspruchsverfahren geklärt werden.
Sollte die EA abgelehnt werden, bleibt ohnehin nur Möglichkeit b).
1. Die Reise in die Ukraine war kein Urlaub sondern eine Notwendigkeit - zumindest wenn man nicht auf das Leben von Kindern scheisst. Zudem war die Reise mündlich sowohl beim Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung als auch beim persönlichen Berater in der Arbeitsvermittlung angemeldet mit den Worten "Anfang Februar" (Wir hatten zu dem Zeitpunkt noch kein Ticket gekauft und konnten das genaue Datum daher nicht sagen). Soweit ich weiß stehen auch Bürgergeldempfängern Urlaubstage zu wo das Geld normal weiter gezahlt wird. Warum sollten diese 2 Wochen hier einen Unterschied machen? Die Reise war mündlich vom Arbeitsvermittler abgesegnet worden, da er die Notwendigkeit dieser Unternehmung begriffen hat. Er meinte das wir die Ortsabwesenheit nicht nochmal extra anmelden müssten.
2. Gesetzlich festgelegt ist, dass der Leistungsempfänger für das Jobcenter verfügbar sein muss, was auch telefonisch hätte erreicht werden können. Das das Außenteam des Jobcenters hier ausgerechnet während der Zeit unseres (angemeldeten) Ukraineaufenthaltes unangemeldet vorbeikommt, kann man durchaus als Schikane bezeichnen. Eine Terminierung eines solchen Besuchs hat den Vorteil, dass Menschen die eben nicht den ganzen Tag zuhause sind und Bier schlürfen, dann auch tatsächlich angetroffen werden würden. Denn Menschen gehen auch raus zum Einkaufen, oder spazieren oder einfach mal etwas unternehmen (was glücklicherweise auch ohne Geld funktioniert).
3. Den Versagensbescheid (Datiert auf 11.02.26) habe ich erst im März auf Rückfrage meinerseits überhaupt erst erhalten. Es ging mir weder postalisch zu noch im Onlineportal.
4. Es ist anscheinend auch weit verbreiteter Blödsinn das man beim Jobcenter ohne Termin überhaupt jemanden zu sprechen bekommt. Ich weiß nicht ob es überall in DE gleich ist, aber bei uns in Duisburg hat man im Eingangsbereich des Jobcenters einige Sicherheitsleute die bevor sie einen durchlassen sich den Termin vorzeigen lassen. Und wenn man keinen Termin hat wird man weggeschickt. Einfach vorbeigehen um z.B. Lebensmittelgutscheine zu bekommen funktioniert also nicht. Man wird darauf verwiesen sich für alles einen Termin online zu buchen bzw. zu erbitten.
5. Das DE Ticket ist auf den Namen der Dame aus der Ukraine, das Geld dafür um es zu bezahlen ist geliehen, nicht das Ticket selbst.
6. Nur weil seit 2005 so mit Menschen umgegangen wird, heißt das noch lange nicht, dass es auch richtig ist, oder? Denn dafür gibt ja es Foren wie diese hier oder Vereine die sich gegen die Willkür der Jobcenter stellen.
Menschen die aus der Ukraine geflüchtet sind als Illegal in Deutschland befindliche Fahnenflüchtige (TROTZ vorliegender Beweise die das Gegenteil bezeugen) zu bezeichnen ist nicht nur im heutigen Konsens eine rechte Einstellung. Ich bestätige gerne, dass die Rechts Links Keule viel zu schnell geschwungen wird und man sehr leicht mit einem Urteil abgestraft wird. Das trifft in diesem Fall aber nicht zu. Es gibt dafür diverse (schriftliche)
Beispiele, nicht nur das eine welches ich hier genannt habe.
7. Zeugenaussagen von Familie, Freunden und Nachbarn beweisen sehrwohl unseren regulären aufenthalt in DE und in Duisburg. Darüber hinaus könnten auch unsere Handydaten vom Provider abgefragt werden, GPS Daten können überprüft werden. Und noch viel wichtiger: Auf den eingesendeten Kontoauszügen sind tatsächlich auch Einkäufe von Läden aus Duisburg drauf, die ebenfalls beweisen das wir uns regulär hier aufhalten. Und das DE Ticket auf den Namen ausgestellt sowie der Deutsch B2 Kurs an der VHS in Duisburg (kein Onlineseminar!) wo sie täglich anwesend war und ist beweisen es ausserdem. An Beweisen mangelt es hier tatsächlich überhaupt nicht.
8. Finanzierung der Reise in die Ukraine: Ich habe dafür meine Mediensammlung (Musik CDs, Blu Rays, DVDs, Bücher etc verkauft bei Rebuy.de und Momox - diese Beweise liegen dem JC ebenfalls vor.
9. Was meinen Demenzkranken Vater angeht: Meine Schwester und meine Mutter kümmern sich ebenfalls um ihn. Nur hat er und braucht er (noch) keine 24h Betreuung.
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 13:35:02Soweit ich weiß stehen auch Bürgergeldempfängern Urlaubstage zu wo das Geld normal weiter gezahlt wird.
Da irrst du dich gewaltig.
In jedem Bewilligungsbescheid wird man darüber belehrt, dass man jede Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen muss.
Wenn du rechtliche Tatsachen, die man dir nennt, ignorierst oder anzweifelst, hilft dir das nicht aus deiner Lage heraus.
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 13:35:02Die Reise war mündlich vom Arbeitsvermittler abgesegnet worden, da er die Notwendigkeit dieser Unternehmung begriffen hat.
Dann wäre die Ortsabwesenheit in deiner Leistungsakte vermerkt worden, was den für einen Hausbesuch erforderlichen Prüfauftrag verhindert hätte.
Bei all dem sehe ich nicht, warum du nicht einen Termin beim JC machst und dann dort einen Neuantrag abgibst mit der Forderung, den Hausbesuch unverzüglich erneut durchzuführen, um euren tatsächlichen Aufenthalt in dieser Wohnung positiv festzustellen.
Außer euer tatsächlicher Aufenthalt ist nicht dort.
Du wolltest Informationen zu deiner Lage, die hast du bekommen.
Natürlich steht es dir frei, diese anzuzweifeln statt nachzuprüfen, die Verantwortung von dir zu weisen und so weiter zu machen wie bisher.
Nur änderst du damit nichts an deiner Situation und verschwendest nur die Zeit derjenigen, die dir zu helfen versuchen.
Bastino84
Zitat von: [Bastino84 am 16. Mai 2026, 06:33:10Die Nachfrage ob ich das Geld vom JC nicht bis zur finalen Klärung der Angelegenheit als Darlehen erhalten kann, kam bereits meinerseits und musste vom RA nicht erst angesprochen werden.
Das verstehe ich nicht :weisnich:
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 13:35:02zumindest wenn man nicht auf das Leben von Kindern scheisst. Zudem war die Reise mündlich sowohl beim Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung als auch beim persönlichen Berater in der Arbeitsvermittlung angemeldet
Bleib doch bitte freundlich in deiner Wortwahl.
Wie du siehst ist eine mündliche Absprache, genauso wie eine telefonische, nicht zielführend und nicht nachweislich.
Daher soll man ja alles schriftlich machen und das auch bestätigt bekommen dann hat man auch was in der Hand.
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 13:35:02Er meinte das wir die Ortsabwesenheit nicht nochmal extra anmelden müssten.
Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2026, 09:34:37Dann wäre die Ortsabwesenheit in deiner Leistungsakte vermerkt worden, was den für einen Hausbesuch erforderlichen Prüfauftrag verhindert hätte.
Das könnte man über einen Antrag zur Akteneinsicht dann ja herausfinden.
Was hat dein RA da unternommen?
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 13:35:02und Bier schlürfen,
anscheinend hast du selber Vorurteile und wünscht dir dass das bei dir nicht in Betracht kommt.
Zitat von: Bastino84 am 16. Mai 2026, 06:33:10Da sind nette Worte von außenstehenden durchaus wohl tuend :)
Ab Punkt 7 kommt dann das was ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe.
Erstens dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Mai 2026, 10:37:22Bei der Geschichte kann hier kaum geholfen werden.
Bis da der ganze Schriftverkehr eingestellt ist nachgelesen wird und dann noch die Antworten gegeben sind und man feststellt dass das vor Ort gemacht werden sollte ist es kaum noch brauchbare Hilfe.
und
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Mai 2026, 10:37:22Vor dem SG ist der Fall auch schon was es für ein Forum auch nicht leichter macht.
Zudem weiß man nicht wie mit den Antworten umgegangen wird und ob man damit die Sache verschlimmbessert oder nicht.
und was hat dann der RA mit den ganzen Beweisen gemacht?
bzw. was hat das SG daraus gemacht?
Zitat von: Bastino84 am 15. Mai 2026, 07:50:04Ich brauche dringend Hilfe / Rat bzw. möchte meinen Fall gerne auch öffentlich machen
Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2026, 09:34:37Bei all dem sehe ich nicht, warum du nicht einen Termin beim JC machst und dann dort einen Neuantrag abgibst mit der Forderung, den Hausbesuch unverzüglich erneut durchzuführen, um euren tatsächlichen Aufenthalt in dieser Wohnung positiv festzustellen.
und für das Öffentlich machen musst du sehr gute Kontakte zur Presse haben.
Bei RTL2 und Co bist du nur interessant wenn man dich in ein schlechtes Licht rücken kann. Andere Formate sind da nicht erwünscht, dass könnte ja die normalen Leute erschrecken wie es in Wirklichkeit abgeht, also wenn du vor Gericht Recht bekommen würdest.
MfG FN