Ab dem 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden. Für Betroffene sind nicht Begriffe entscheidend, sondern die Einschränkungen bestehender Schutzrechte. Leistungsberechtigte verlieren drei zentrale Sicherungen: das Schlichtungsverfahren bei Streit mit dem Jobcenter, die Karenzzeit beim Vermögen und einen Teil des bisherigen Schutzes bei hohen Wohnkosten.
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