Wer Grundsicherungsgeld bezieht, verliert ab dem 1. Juli 2026 bei jedem unentschuldigten Verstoß gegen seine Mitwirkungspflichten sofort 169 Euro im Monat, drei Monate hintereinander. Das ist keine Warnung, kein Stufenmodell mit Anlaufzeit: Die erste Pflichtverletzung löst nach dem neuen Recht bereits die Vollstufe aus.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-erste-pflichtverletzung-kostet-ab-juli-169-euro-im-monat
Und was, wenn das JC gegen seine Pflicht verstößt? Bekommt dann der Leistungsbezieher für 3 Monate je 169 €? :weisnich: :ironie:
Besser wäre doch wenn der Mitarbeiter des JC persönlich haftbar gemacht wird für jede Falschberatung, Falschbescheide usw. 169€ vom Lohn abgezogen würde.
Zitat von: selbiger am 18. Mai 2026, 06:52:46verliert ab dem 1. Juli 2026 bei jedem unentschuldigten Verstoß gegen seine Mitwirkungspflichten sofort 169 Euro im Monat, drei Monate hintereinander.
Für mich eigentlich nur Panikmache.
Das möchte ich erst einmal sehen, ob es dann wirklich so ist.
Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Mai 2026, 16:06:58Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.
das ja..nur solange bis das richterlich unterbunden wird/ist..vergeht viel zeit..udn bis dahin kann man ja es durchziehen..und in dieser zeit kann man viel geld einsparren..es ist ja auch bekannt das selbst nach geltendem recht die jc regelmässig verstossen..
Zitat von: selbiger am 25. Mai 2026, 18:30:35Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Mai 2026, 16:06:58Rechtlich dürfte das kaum zu halten sein.
das ja..nur solange bis das richterlich unterbunden wird/ist..vergeht viel zeit..udn bis dahin kann man ja es durchziehen..und in dieser zeit kann man viel geld einsparren..es ist ja auch bekannt das selbst nach geltendem recht die jc regelmässig verstossen..
Nur muss dann alles samt Zinsen nachgezahlt werden :teuflisch: