Hallo zusammen,
ich weiß, die Situation klingt ungewöhnlich – aber sie ist genau so wie ich sie beschreibe.
Ich bin selbstständig ohne Gewerbe und habe ausschließlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ich besitze unter anderem ein Mehrfamilienhaus, in dem ich selbst wohne.
Vor ca. 3 Jahren habe ich die Nebenwohnung an eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (7 und 16 Jahre) vermietet. Der Mietvertrag wurde damals dem Jobcenter vorgelegt, auf Angemessenheit geprüft und genehmigt.
Die Mieterin bezahlt die Miete jeden Monat pünktlich per Banküberweisung.
Es gibt außer dieser Überweisung keinerlei weitere Kontobewegungen zwischen uns.
Wir haben uns ineinander verliebt und werden demnächst heiraten.
Wichtig: Wir werden nach der Heirat weiterhin in getrennten Wohnungen, aber im selben Haus leben.
Es handelt sich um ein 4-Parteien-Haus.
Wir führen vollständig getrennte Haushalte – getrennte Konten, getrennte Versicherungen, keine gemeinsamen Vermögenswerte, kein gemeinsames Wirtschaften.
Wir planen, uns erst in etwa einem Jahr zu überlegen, ob und wiefern ein Zusammenziehen infrage kommt.
Meine zukünftige Frau bezieht Bürgergeld für sich und ihre Kinder.
Das Jobcenter überweist die Mietkosten an sie, die sie direkt an mich per Dauereauftrag weiterleitet.
Ich zahle außerdem für mein eigenes Kind aus einer früheren Beziehung monatlich Unterhalt und habe dieses Kind regelmäßig bei mir. Mein Jahresgewinn aus Vermietung variiert stark, nach Abzug aller Kosten bleibt nicht viel übrig.
Meine konkreten Fragen:
Bilden wir nach der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir nachweislich in getrennten Wohnungen mit getrennten Haushalten wohnen?
Kann das Jobcenter meine Einkünfte aus Vermietung auf das Bürgergeld meiner zukünftigen Frau anrechnen,
obwohl wir getrennte Haushalte führen?
Was passiert mit der Mietzahlung durch das Jobcenter, wenn bekannt wird,
dass ihr Vermieter neuerdings gleichzeitig ihr Ehemann ist?
Der Mietvertrag läuft bereits seit über 3 Jahren und wurde damals ja auch offiziell genehmigt.
Reicht eine schriftliche Meldung der Heirat an das Jobcenter mit gleichzeitigem Nachweis der getrennten Haushalte – oder müssen wir darüber hinaus etwas beachten oder etwas, worauf wir usn einstellen müssen?
Wie gesagt jegliche Kontrollen sind möglich, die können sich die Wohnsituationen vor Ort anschauen,
unsere beiden Konten checken, alles gar kein Problem...
Welche Dokumente sollten wir bereithalten, um die getrennte Haushaltsführung zu belegen?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Wir werden wohl parallel einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 12:34:26Bilden wir nach der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir nachweislich in getrennten Wohnungen mit getrennten Haushalten wohnen?
Ja, denn mit der Heirat bist du deiner zukünftigen Frau zu Unterhalt verpflichtet. Den Unterhalt für die Kinder kann sie entsprechend bei dem Vater/den Vätern geltend machen.
Wenn ihr in getrennten Wohnungen leben möchtet, damit deine Freundin weiterhin Sozialleistungen beziehen kann, solltet ihr die Heirat solange zurückstellen bis du tatsächlich bereit bist, für sie einzustehen.
Danke für deine Rückmeldung.
Ein paar Punkte möchte ich aber richtigstellen bzw. ergänzen:
Zur Unterhaltspflicht nach der Heirat – das ist korrekt, das ist uns bewusst.
Aber nach meinen Recherchen sind eine Unterhaltspflicht im Sinne des BGB und die Anrechnung von Einkommen im Sinne des SGB II sind zwei verschiedene Dinge.
Nur weil ich als Ehemann unterhaltspflichtig bin, bedeutet das nicht automatisch,
dass mein Einkommen auf das Bürgergeld meiner Frau angerechnet wird.
Entscheidend für das Jobcenter ist, so wie ich das verstehe, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Nach § 7 Abs. 3 SGB II und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt:
Eheleute, die nachweislich dauerhaft getrennt in unterschiedlichen Wohnungen leben, bilden keine Bedarfsgemeinschaft – auch wenn sie verheiratet sind. Wir wohnen in zwei getrennten, eigenständigen Wohnungen, führen vollständig getrennte Haushalte, haben getrennte Konten, getrennte Versicherungen und keine gemeinsamen Vermögenswerte.
Zum Thema ,,Heirat zurückstellen":
Das ist eine persönliche Empfehlung von Dir, aber kein rechtlicher Rat.
Es geht uns nicht darum, das System zu umgehen – wir leben tatsächlich so und möchten wissen,
wie wir das korrekt und transparent gegenüber dem Jobcenter kommunizieren.
Wir werden natürlich die Heirat dem Jobcenter pflichtgemäß melden und gleichzeitig die getrennte Haushaltsführung schriftlich darlegen und belegen. Wir schalten auch wahrscheinlich einen Fachanwalt für Sozialrecht ein.
Ich freue mich über weitere sachliche Einschätzungen – besonders von jemandem mit konkreter Erfahrung in solchen Konstellationen.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 12:44:54Nach § 7 Abs. 3 SGB II und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt:
Eheleute, die nachweislich dauerhaft getrennt in unterschiedlichen Wohnungen leben, bilden keine Bedarfsgemeinschaft – auch wenn sie verheiratet sind.
Das gilt nur bei Trennung der Eheleute.
Letztendlich ist es egal, ob du meinst, ihr stellt keine Bedarfsgemeinschaft dar, sobald ihr geheiratet habt, wird deine zukünftige Ehefrau keine Leistungen vom Jobcenter mehr erhalten bis ihr nachgewiesen habt, dass dein Einkommen nicht ausreicht, deine Frau zu versorgen - Mietzahlungen für ihre Wohnung vom Jobcenter könnt ihr euch generell abschminken bei eurem selbst gewählten Lebensmodell.
Ganz ehrlich, das wäre ja noch schöner. Der Steuerzahler finanziert euch den Luxus von 2 Wohnungen. Es gibt bestimmt genug Ehepaare, die gerne in zwei Wohnungen leben würden, es sich aber schlichtweg nicht leisten können. Wenn ihr euch das finanziell leisten könnt, dann ist das OK. Aber das JC bezahlt euch nicht die Wohnung deiner dann Ehefrau. Wenn ihr nicht zusammen leben wollt, dann solltet ihr schlichtweg nicht heiraten. Heirat heißt für den Partner einstehen. Solltet ihr aber auch ohne Heirat ein gemeinsames Kind bekommen, dann seid ihr auch ohne Heirat eine Bedarfsgemeinschaft.
Um die Frage mal ins allgemeinverständliche zu übersetzen, Bumsen willst du deine zukünftige Frau alleine, aber die Allgemeinheit soll für ihren Lebensunterhalt sorgen?
Das wische dir mal gleich von der Backe. Dein Einkommen und Vermögen werden wie bei einer gemeinsamen Wohnung zur Berechnung herangezogen.
Zitat von: Birgit63 am 18. Mai 2026, 14:12:02Solltet ihr aber auch ohne Heirat ein gemeinsames Kind bekommen, dann seid ihr auch ohne Heirat eine Bedarfsgemeinschaft.
Tatsächlich nicht, der Vermieter und Vater des Kindes wird dann aber unterhaltspflichtig für das Kind (auf jeden Fall) und unter Umständen in den ersten Jahren auch für die Kindesmutter.
Eins habe ich noch vergessen: Das Finanzamt lässt sich auch nicht besch ... bei der Steuerklassenwahl nach der Heirat - wenn das der Grund für die Heirat sein sollte.
Danke an alle für die Rückmeldungen.
Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen.
Zu #5 (Dwight Manfredi):
Ich werde auf den Ton dieses Beitrags nicht eingehen. Was ich aber grundsätzlich sagen möchte: Solange ich mich im Rahmen des deutschen Rechts bewege und gegen keine Gesetze verstoße, hat mir niemand mein Lebensmodell moralisch anzukreiden. Das gilt auch in einem Forum. Ich frage hier nach meinen Rechten – nicht nach einer moralischen Bewertung meiner Lebensentscheidungen.
Zu #6 (Sheherazade):
Der Hinweis zur Steuerklasse ist ein guter und für mich neuer Aspekt – danke dafür. So wie ich das verstehe, wäre bei getrennten Haushalten und getrennten Finanzen die Steuerklasse 1 die konsequente Wahl. Ich werde das gezielt beim Fachanwalt und beim Steuerberater ansprechen.
Zum Punkt mit dem gemeinsamen Kind: Wir haben kein gemeinsames Kind und planen das nicht.
Die Kinder meiner zukünftigen Frau sind nicht meine leiblichen Kinder.
Ich stelle das nochmals klar: Wir leben tatsächlich in getrennten Wohnungen, führen getrennte Haushalte und getrennte Finanzen. Das ist keine Konstruktion – das ist unsere gelebte Realität.
Wir wollen das korrekt und transparent gegenüber allen Behörden kommunizieren. Dafür schalten wir dann eventuell auch einen Fachanwalt für Sozialrecht ein.
Ich habe hier nachgefragt, weil ich Erfahrungsberichte von Menschen erhofft hatte, die eine ähnliche Situation kennen – und nicht weil ich mir eine moralische Bewertung wünsche.
Das deutsche Recht gibt uns die Möglichkeit,
so zu leben.
Und solange wir uns daran halten, ist das unser gutes Recht.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:07:46Das deutsche Recht gibt uns die Möglichkeit,
so zu leben.
Ja, der deutsche Staat wird euch diese Möglichkeit aber nicht finanzieren, erst recht nicht, wenn du der Eigentümer der an deine zukünftige Frau vermietete Wohnung bist. Da wird dir auch ein Fachanwalt für Sozialrecht nichts anderes sagen können.
Ich habe als alleinerziehende Mutter vor vielen Jahren auch meinen Nachbarn geheiratet, nach Absprache mit dem Eigentümer haben wir einen Durchbruch zwischen den Wohnungen gemacht. Das ist schön gewesen, guter Mehrwert beim Wohnraum. Das haben wir allerdings selbst bezahlt, da mein Mann und ich jeder auskömmliches Erwerbseinkommen hatten.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:07:46Das deutsche Recht gibt uns die Möglichkeit,
so zu leben.
Klar kann man das tun, allerdings dann ohne Leistungen vom JC (bzw. Anrechnung von deinem Lohn).
Ansonsten kann das hier nicht ernst gemeint sein.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:07:46Das ist keine Konstruktion – das ist unsere gelebte Realität.
Kann man ja auch machen, auch wenn man verheiratet ist.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:07:46Dafür schalten wir dann eventuell auch einen Fachanwalt für Sozialrecht ein.
Welcher euch das hoffentlich mal richtig erklären wird, wie so etwas läuft.
Denn Ahnung vom Bürgergeld und dessen Regeln scheint ihr keine zu haben.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:07:46Zu #5 (Dwight Manfredi):
Ich werde auf den Ton dieses Beitrags nicht eingehen. Was ich aber grundsätzlich sagen möchte: Solange ich mich im Rahmen des deutschen Rechts bewege und gegen keine Gesetze verstoße, hat mir niemand mein Lebensmodell moralisch anzukreiden. Das gilt auch in einem Forum. Ich frage hier nach meinen Rechten – nicht nach einer moralischen Bewertung meiner Lebensentscheidungen.
Das sollte kein Angriff auf deine Person sein oder gar eine Beleidigung. Ich wollte dir nur im Klartext vor Augen halten, was du für absurde Vorstellungen hast. Deine zukünftige Frau wird sich wohl eine Arbeit suchen müssen oder komplett finanziell von dir abhängig sein.
Zu #8:
Danke für deinen persönlichen Erfahrungsbericht – das ist tatsächlich die konkreteste Rückmeldung in diesem Thread. Du hattest eine ähnliche Ausgangssituation, aber den entscheidenden Unterschied: Beide Partner hatten ein auskömmliches Einkommen. Bei mir ist das nicht der Fall – mein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist variabel und nach Abzug aller laufenden Kosten und Unterhaltsverpflichtungen für mein eigenes Kind nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt einer vierköpfigen Familie zu tragen. Das ist keine Schutzbehauptung, das sind die Zahlen.
Den Punkt mit der Vermieter-Konstellation nehme ich sehr ernst – das ist genau die Frage, die ich vorrangig mit dem Fachanwalt klären werde.
Zu #9 (Kopfbahnhof):
Du hast recht mit einem Punkt: Der Fachanwalt wird mir erklären wie es läuft. Genau dafür schalte ich ihn ein. Ich behaupte nicht, alle Antworten zu haben – ich suche sie. Das ist der Sinn dieses Beitrags.
Was ich aber festhalte: Ich habe bisher in keiner Antwort hier eine konkrete gesetzliche Grundlage gelesen, die mein Vorhaben eindeutig ausschließt. Meinungen und moralische Urteile gibt es viele – aber die Rechtslage entscheidet am Ende der Fachanwalt und wenn nötig das Sozialgericht, nicht ein Forum.
Ich bedanke mich bei allen und werde nach dem Anwaltsgespräch gerne berichten wie es ausgegangen ist.
Zitat von: subsidycode am 18. Mai 2026, 16:44:42mein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist variabel und nach Abzug aller laufenden Kosten und Unterhaltsverpflichtungen für mein eigenes Kind nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt einer vierköpfigen Familie zu tragen.
Naja, für den Unterhalt anderer Leute Kinder bist du auch nicht zuständig, da sind deren Eltern (Vater und Mutter) in der Pflicht.
Ansonsten rechne dir einfach nicht zu hohe Chancen aus, dass das Jobcenter dir nach der Heirat eine Mieteinnahme für die Wohnung deiner Frau beschert UND auch noch den Lebensunterhalt deiner Frau finanziert.
Schau mal in § 1567 BGB.
Möchtest Du Dich nach der Eheschließung sofort von Deiner Frau trennen und getrennt leben?
Die Eheschließung ergibt keinen Sinn wegen den Wohnungskosten Deiner Frau.
Ansonsten bekäme Deine Ehefrau nach dem Tod von Dir eine Witwenrente und einen hohen Steuerfreibetrag, falls sie Vermögen erben würde.
Das ist kaum nachvollziehbar. Steuerlich kann man getrennte Wohnungen als Mehrbedarf ansetzen, aber nur, wenn die Trennung berufliche Gründe hat. Zwei Wohnungen im selben Haus - sorry, das macht keinen Sinn. Ehepaare bilden immer eine Bedarfsgemeinschaft.
Beachte auch: Da Eheleute als Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen, fällt der Bürgergeld-Regelsatz für jeden Partner etwas geringer aus (aktuell je 90% des Eckregelsatzes für Alleinstehende) als bei Alleinstehenden.