Die Zeitung "Die Welt" stellt in einem Leitartikel die Frage, ob sich Vollzeitarbeit noch ausreichend auszahlt. Die Autorin behauptet, dass eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern durch Bürgergeld, Wohnkosten und Zusatzleistungen auf rund 68.000 bis 70.000 Euro im Jahr kommen könne.
https://www.gegen-hartz.de/news/70-000-euro-buergergeld-fuer-nichtarbeit-die-welt-rechnet-falsch
Oh man der Anhalt wieder. Der macht seine Artikel nach Pippi Langstrumpf wie es ihm gefällt.
Ein monatliches Nettoeinkommen von exakt 3.581 Euro gehört in Deutschland zu den Spitzengehältern und liegt weit über dem bundesweiten Median-Nettoeinkommen von etwa 2.000 bis 2.312 Euro. Um diesen Betrag am Monatsende auf dem Konto zu haben, ist – je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Bundesland – ein Bruttogehalt von ca. 5.700 Euro bis 6.500 Euro im Monat erforderlich (ca. 70.000 Euro bis 78.000 Euro brutto im Jahr)
Die Frage ist wo lohnt sich dann noch arbeiten zu gehen und nicht auf Staatskosten zu leben bei der Konstellation?
In irgendeinem Beitrag kam dieser Fall auch schon zur Sprache. Soweit ich weiß, waren die KdU für die Alleinerziehende mit ihren 4 (!) Kindern sehr hoch.
Und der Autor schreibt auch schon zu Recht:
ZitatEine genaue Prüfung zeigt jedoch: Diese Rechnung ist in der vorgetragenen Form falsch. Die Autorin vermischt nämlich Bedarf, tatsächlich ausgezahltes Bürgergeld und zweckgebundene Leistungen, die nicht wie frei verfügbares Einkommen behandelt werden können.
Offenbar wurde fälschlicherweise das Brutto für Netto herangezogen. Selbst wenn der richtige zur Verfügung stehende Betrag hergenommen würde von 3.581 Euro, stehen immer noch in Brutto 70.000 Euro bis 78.000 Euro brutto im Jahr im Raum.
Das ist für ein alleinerziehende Frau mit 4 Kindern schon utopisch, es sei denn sie übt einen der folgenden Berufe aus.
Business Manager:in
Key Account Manager:in
Legal Counsel (Unternehmensjurist:in)
Engineering Manager:in
Fertigungs- & Produktionsingenieur:in
Fluggerätprüfer:in / Prüfingenieur:in in der Luftfahrt
Professor:in: Lehrende an Hochschulen
Aktuar:in (Versicherungsmathematiker:in)
Assistenzarzt / Assistenzärztin Im Krankenhaus wird diese Spanne im Regelfall im 4. bis 6. Weiterbildungsjahr (Tarifvertrag) erreicht.