Wer wegen Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein wohnen kann, muss oft in ein Pflegeheim umziehen. Besonders kompliziert wird es, wenn die frühere Wohnung bereits auf Kinder oder Angehörige übertragen wurde und sich die pflegebedürftige Person ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch gesichert hat.
https://www.gegen-hartz.de/news/zehn-jahres-frist-wer-jetzt-das-wohnrecht-loescht-riskiert-spaeter-hohe-rueckforderungen
ein wirklich perfiedes system ist das.. :wand:
Das "System" kommt einem weniger heimtückisch vor, wenn man es versteht.
ZitatVertragliche Regelung kann Streit vermeiden
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt und sich ein Wohnrecht sichern lässt, sollte von Anfang an klar regeln, was bei einem späteren Umzug ins Pflegeheim geschieht. Eine Regelung kann etwa vorsehen, ob das Wohnrecht dann erlischt oder ob eine Abfindung zu zahlen ist.
Solche Klauseln müssen sorgfältig formuliert werden. Sie sollten notariell geprüft werden, weil sie später über erhebliche Ansprüche gegenüber Kindern oder Eigentümern entscheiden können.
Ein Beispiel für eine sorgfältige Formulierung: Für die Dauer des vorübergehenden Wegzugs vom Vertragsanwesen, gleich aus welchem Grund, ruhen für den Berechtigten alle Rechte aus dem Wohnungsrecht ersatzlos bis zu einem etwaitigem Wiedereinzug. Bei einem endgültigen Wegzug des jeweiligen Berechtigten vom Anwesen erlischt das Wohnungsrecht grundsätzlich ersatz- und entschädigungslos.
Wichtig dabei bleibt jedoch:
ZitatPflegebedürftige sollten keine Erklärung zum Verzicht auf das Wohnrecht unterschreiben, ohne die Folgen zu kennen. Das gilt besonders, wenn bereits absehbar ist, dass Sozialhilfe für das Pflegeheim nötig wird.
Auch Kinder sollten ihre Eltern nicht zu einer schnellen Löschung drängen
Das Wohnrecht wird erst bei Tod des Berechtigten gelöscht!