Moin zusammen
Krankheitsbedingt konnte ich meine Tätigkeit(Aufstocker) nicht so richtig durchführen.Es gab dann vor einigen Wochen ein Gespräch wo ich dem FM auch erklärte, warum und wie es weitergeht. Der meinte er müsste aber meine Erwerbsfähigkeit von einem Amtsarzt untersuchen lassen.
Termin beim Amtsarzt gewesen, ging sehr schnell, schaute sich den neusten Befund meiner Fachärztin an, stellte ein paar Fragen das war es.
Jetzt wieder Termin beim JC.
Erstmal hatte der Fallmanager die komplette Krankheitsgeschichte auf der ersten Seite, er meinte zwar das ginge ihn nix an, aber hallo natürlich hat er das gelesen,ich dachte der Teil steht unter Datenschutz.
Jetzt schreibt der Amtsarzt, ich wäre für die nächsten 24 Monate erwerbsunfähig. Ich weiß nicht wie er dazu kommt und das geht auch aus dem Befund nicht hervor und ich habe ihm im Gespräch auch gesagt, das ich meine Tätigkeit schon lange wieder aufgenommen habe, das ich aber noch nicht voll zeitlich Einsatzfähig bin, bedingt durch Therapien und Arztterminen etc.
Das wird noch dauern. Zudem werde ich schwere körperlich Tätigkeiten nicht mehr machen können. Mache ich bei meiner Tätigkeit aber eh nicht.
3 Stunden täglich sind aber heute schon drin und das mache ich ja in meinem Job auch.
FM will jetzt ein 44 a Verfahren anstoßen, gab mir auch einen ganzen Wust mit zum Unterschreiben,unter anderem Schweigepflichtsentbindungen,selbstständig beim Sozialamt melden.
Ich habe jetzt aber keine Lust mich ins SGB XII abschieben zu lassen, das würde für mich nur Nachteile bedeuten(Freibeträge z.b.)
Wie kann ich da am besten vorgehen?Meine Ärzte sind da auf meiner Seite und würden auch ein Gegengutachten erstellen.
Stelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der RV, dass ist die entscheidende Instanz. Teilrente stockt auch deine Altersrente auf , ist schade darauf zu verzichten.
EM Rente würde abgelehnt werden wegen Lücken in den Pflichtbeiträgen.Keine Option
Zitat von: Begleiter21 am 21. Mai 2026, 08:34:44Jetzt schreibt der Amtsarzt, ich wäre für die nächsten 24 Monate erwerbsunfähig. Ich weiß nicht wie er dazu kommt
Vermutlich durch deine Akte. Bei voller Erwerbsminderung kann man weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann man täglich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten. Du hast dich ja auch selbst bei ersterem einsortiert.
Zitat von: Begleiter21 am 21. Mai 2026, 08:34:443 Stunden täglich sind aber heute schon drin
Also wenn ich mich bei ersterem einsortiert hätte, dann unabsichtlich.
Der Befund Haus/Facharzt gibt das jedenfalls nicht her und gegenüber dem Amtsarzt habe ich so etwas nicht erwähnt sondern klar deutlich gemacht das ich meine Tätigkeit schon seit längerem wieder aufgenommen habe, nur eben noch nicht wieder auf 100% bin.
Wie der Amtsarzt meine Aussagen interpretiert hat, hat mich selber überrascht.
Das Jobcenter prüft die Erwerbsfähigkeit, um festzustellen, ob man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Grundsätzlich muss man dafür in der Lage sein, unter den üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Bei Selbständigen wird dabei besonders genau hingeschaut.
Dazu kommt noch: Das Jobcenter prüft, ob die Selbständigkeit den Lebensunterhalt decken kann. Ist das nicht der Fall, muss man dem Arbeitsmarkt für eine andere (ggf. abhängige) Beschäftigung zur Verfügung stehen - was bei maximal 3 Stunden am Tag nicht wirklich der Fall sein dürfte. Ergo ist das Jobcenter jetzt nicht mehr für dich zuständig, sondern das Sozialamt.
Nirgendwo steht etwas von maximal.Habe ich auch nirgendwo oder irgendwem gegenüber erwähnt. Und wenn ich ab 3 Stunden arbeiten kann,bin ich ja im SGB II.
Zitat von: Begleiter21 am 22. Mai 2026, 12:23:47Nirgendwo steht etwas von maximal.Habe ich auch nirgendwo oder irgendwem gegenüber erwähnt.
Hast du das überlesen?
Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2026, 11:07:11Bei Selbständigen wird dabei besonders genau hingeschaut.
Anahnd deiner nachgewiesenen Einkünfte kann man gut errechnen, wieviele Stunden du im Monat arbeitest bzw. arbeiten kannst.
Begleiter21
Zitat von: Begleiter21 am 22. Mai 2026, 12:23:47Und wenn ich ab 3 Stunden arbeiten kann,bin ich ja im SGB II.
Dann musst du gegen das AÄGutachten vorgehen. Das mit den drei Std ist ja deine und nicht die Amtsarztmeinung.
Eine Möglichkeit ist besagte EM Antragstellung denn da wird vom RV Träger erneut begutachtet.
Dann noch etwas das ich von Ottokar als png gespeichert habe. s. Anhang
MfG FN
ZitatAnahnd deiner nachgewiesenen Einkünfte kann man gut errechnen, wieviele Stunden du im Monat arbeitest bzw. arbeiten kannst.
Nein.Das ist ja auch von der Auftragslage abhängig.
Und darum geht es hier ja auch nicht.
Um das mal das deutlich zu machen, das JC schaut schon immer genau bei mir hin.Wenn sie mir hätten einen Sozialversicherungspflichtigen Job vermitteln wollen, hätten sie ja schon lange getan. Ist aber nicht so.
Ab 3 Stunden wäre ich ja wieder im SGB. Das Sozialamt würde ja schon deswegen ablehnen. Ob es sozialversicherungspflichtige Jobs ab 3 Stunden gibt,die zudem meine Vermittlungshemmnisse abbilden muss mich ja erst mal gar nicht interessieren.Die Vermittlung ist ja nicht mein Geschäft