Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal eine kleine Meinung/Antwort zu folgender Sache, vielleicht hat ja wer Lust :zwinker:
Ich beziehe Bürgergeld und wohne alleine in einer kleinen Wohnung.
Ich habe eine Lebenspartnerin, die 2 Wohnungen in ihrem eigenen Haus vermietet. Wir wohnen nicht zusammen und sind nicht verheiratet. Da sie Vollzeit arbeitet helfe ich bei Bedarf unentgeltlich aus, wenn es um Reparaturen oder Renovierungen an ihrem Haus und der dort vermieteten Wohnungen geht. Für diese Arbeiten erhalte ich natürlich keinen Lohn und auch die Mieter bezahlen weder direkt noch indirekt (z.b. über die Nebenkostenabrechnung) irgendetwas für meine Arbeiten.
Da ich nun allerdings einen (handwerklichen) Job in Aussicht habe, möchte ich gerne wissen, ob ich dort diese Arbeiten im Vorstellungsgespräch als eine Art Referenz oder berufliche Praxis nennen darf, ohne dass es hinterher heissen kann: Der hat ja schwarz gearbeitet! Laut Google-KI-Suche soll das generell ok sein.... Aber wer traut schon einer KI ;-)
Danke euch!
DerMatze
Zitat von: DerMatze am 21. Mai 2026, 19:49:05ob ich dort diese Arbeiten im Vorstellungsgespräch als eine Art Referenz oder berufliche Praxis nennen darf,
Wenn du dich verplapperst kann alles denkbare passieren.
Schon die Auflistung hier ist viel zu genau.
Da geht man nicht so ins Detail.
und darüber hinaus
:weisnich: die Überschrift passt ja überhaupt nicht zur Frage
Zitat von: DerMatze am 21. Mai 2026, 19:49:05Da ich nun allerdings einen (handwerklichen) Job in Aussicht habe
wenn man wüsste was für einen könnte man Beispiele schreiben ala
klar habe ich schon Wände angemalt
Wasserhähne ausgetauscht etc.
Es liest sich außerdem nach einer Helferstelle und da muss man nur klar machen das man sich das nicht nur zutraut sondern auch kann
aber dafür gibt es ja die Probezeit.....
MfG FN