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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: felix 12 am 25. Mai 2026, 14:01:39

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: felix 12 am 25. Mai 2026, 14:01:39
Ein Hallo in die Runde ....
Folgender Fall ist eigetreten ---> Das Jobcenter verlangt von mir die Nebenkostenabrechnungen von 2010 bis 2022. In dieser Zeit war meine Ex - Frau die Anfang 2022 aus meiner jetzigen Wohnung auszog, Antragsstellerin beim JC. Sämlich Unterlagen wie ihre Einkommensnachweise, den Berechnungsbögen und Bescheide vom JC nahm sie beim Auszug mit. In dem oben genannten Zeitraum war meine Frau Vollzeitbeschäftigt, sodas wir als BG nur ein Betrag von 200,- € Monatlich als Aufstockung vom JC erhielten. Was sie beim JC an Unterlagen eingereicht hat, oder auch nicht war und ist mir bis heute nicht bekannt, da mir Einblicke in die Unterlagen und eine Erstellung eines Haushaltsplan damals verwehrt wurde mit der Aussage "Wir kommen mit dem Geld schon klar, lass mich das mal machen". Hinzuzufügen sei noch das ich in der Zeit stark Alkoholabhängig war und wenig Kraft für eine Auseinandersetzung mit meiner Ex Frau hatte. Hinzu kammen diverse Tage im Krankenhaus mit offenen Beinen, lungenentzündung ect, sodas ich mehr mit mir selber beschäftigt und da auch irgendwie froh war das meine Ex die finanziellen Dingen regelte.
Nun meine Frage, ist die Anforderung vom Jobcenter überhaupt zulässig (habe mal gelesen das es eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gibt). Wenn ja, wie sollte man weiter vorgehen?
Die Nebenkostenabrechnung als Kopien vom Mieter (falls noch vorhanden) anfordern und dem Jobcenter zusenden, zusätzlich mit dem Vermerk das meine Ex-Frau seinerzeit Zuständig für die Finanzen und Zahlung der Miete wahr und ich keine Kontrolle über deren Handhabung hatte?
Oder aber nur den Jobcenter mit dem Verweis auf meine Ex, das sie seinerzeit Antragstellerin war?
Für Antworten bin ich dankbar.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 14:15:06
Zitat von: felix 12 am 25. Mai 2026, 14:01:39Das Jobcenter verlangt von mir die Nebenkostenabrechnungen von 2010 bis 2022.

Schriftlich? Mit welcher Begründung? Da muss schon ein extrem wichtiger Grund vorliegen, wenn das Jobcenter die BK-Abrechnungen von 12 Jahren haben will. Die BK-Abrechnungen seit 2023 wurden von dir vorgelegt?
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: felix 12 am 25. Mai 2026, 15:09:49
@Sheherazade - Im Zuge eines Kostensenkungsverfahren bin ich bei online Rechergen darüber gestolpert das ich als BG Empfänger dazu verpflichtet bin die Nebenkostenabrechnung selbstständig einzutreichen. Die BKA von 25-24-23 habe ich dann sofort nachträglich eingereicht, mit dem Vermerk das mir nicht bewusst war das ich diese sofort vorlegen muss und davon ausgegangen bin das diese gesondert angefordert werden. Zusätzlich wurde erwähnt das die Überzahlung selbstverständlich erstattet wird.

Nun ist meine Befürchtung daß das oben genannte Zenario eintritt und sie auch noch die BKA der vergangenen Jahre anfordern werden. Da würde mich dann im Vorfeld interessieren wie man da vorgehen soll da die Aussagen im I-Net doch sehr widersprüchlich sind ....
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 25. Mai 2026, 15:13:03
Zitat von: felix 12 am 25. Mai 2026, 15:09:49Nun ist meine Befürchtung daß das oben genannte Zenario eintritt

Wird es nicht.

Und das nächste Mal formulierst du deine Befürchtungen bitte als Frage (Könnte es sein, dass ....) und nicht als Fall (Das Jobcenter verlangt von mir....).
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. Mai 2026, 16:36:05
Zitat von: felix 12 am 25. Mai 2026, 14:01:39Nun meine Frage, ist die Anforderung vom Jobcenter überhaupt zulässig (habe mal gelesen das es eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gibt)

Falls es sich um eine Pflichtverletzung handeln sollte, ist diese Frist 10 Jahre.

Zitat von: felix 12 am 25. Mai 2026, 15:09:49das ich als BG Empfänger dazu verpflichtet bin die Nebenkostenabrechnung selbstständig einzutreichen
So sieht es aus, sollte auch so im Bescheid stehen.