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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 25. Mai 2026, 18:25:01

Titel: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Filip2610 am 25. Mai 2026, 18:25:01
Guten Tag,

ich mache von April bis Juli 2026 ein vom Jobcenter finanziertes Coaching und hatte dafür die Erstattung einer Monatskarte beantragt (27,50 Euro/Monat April bis Juli). Mir war schriftlich und/oder mündlich gesagt worden, dass ich die Fahrkostenerstattung bekommen kann. Auf den ersten Erstattungs-Antrag erhielt ich keine Reaktion vom Jobcenter. Nach meiner schriftlichen Erinnerung ca. vier Wochen später kam nun schnell diese Antwort vom Jobcenter vom 20.5.26:

,,Ihren Antrag haben wir erhalten. Leider kann dieser nicht bearbeitet werden. Der Träger der Maßnahme wurde bereits mehrfach aufgefordert einen korrekten Vertrag einzureichen. Dies erfolgte nicht. Aus diesem Grund kann keine Erstattung erfolgen. Zudem müsste der Träger die Teilnahme in den entsprechenden Monaten per Zwischenabrechnung bestätigen."

Von meiner Seite aus war immer alles korrekt gelaufen. Vor gefühlt zwei Wochen wollte der Träger von mir eine neue Vertragsunterschrift, weil der alte Vertrag vom Jobcenter bemängelt worden sei, die Unterschrift habe ich geleistet.

Was nun? Vielen Dank für jede Hilfe. :ok:

Alles Gute
Filip
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Ottokar am 26. Mai 2026, 10:55:00
Zunächst mal musst du mit einem Maßnahmeträger keinen Vertrag schließen.
Das Rechts- und Pflichtenverhältnis besteht hier zwischen dir und dem JC, der Maßnahmeträger tritt hier lediglich als Erfüllungsgehilfe des JC auf, was vertraglich zwischen JC und Maßnahmeträger geregelt wird.
Der Rechtsanspruch auf Übernahme der Fahrkosten durch das JC ergibt sich durch deine Teilnahmepflicht.
Ob der Maßnahmeträger einen Vertrag mit dir oder dem JC hat, hat darauf keine Auswirkung.
Eine Teilnahmebestätigung ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme, das JC kann die Kostenübernahme jedoch unter dem Widerrufsgrund der Teilnahme bewilligen.
Mit der Zuweisung zur Maßnahme hast einen Rechtsanspruch auf Übernahme der dir dabei entstehenden (Fahr)Kosten durch das JC. Lehnt das JC die Übernahme dieser Kosten ab, wäre das eine unzumutbare Benachteiligung in Bezug auf deine Teilnahmepflicht an der Maßnahme und du könntest diese entweder folgenlos ablehnen, oder die (Fahr)Kostenerstattung einklagen.
Ich würde dem JC hier schr. mitteilen, das ich die Fahrkosten nicht vorverauslagen und somit ohne die Übernahme derselben nicht an der Maßnahme teilnehmen kann.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 11:05:09
Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2026, 10:55:00Ich würde dem JC hier schr. mitteilen, das ich die Fahrkosten nicht vorverauslagen und somit ohne die Übernahme derselben nicht an der Maßnahme teilnehmen kann.

Vorher sollte der TE abwägen, ob das für ihn dann nicht in die falsche Richtung laufen könnte, denn offensichtlich findet die Maßnahme auf seinen Wunsch und Antrag hin statt.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Ottokar am 26. Mai 2026, 12:15:13
Es geht darum, das JC hier in Zugzwang zu setzen.
Wenn der TE nichts unternehmen wollte, hätte er wohl kaum hier nachgefragt.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 12:40:55
Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2026, 12:15:13Es geht darum, das JC hier in Zugzwang zu setzen.

Das ist mir klar. Mir ging es um die Ankündigung "Keine Fahrtkosten, keine Teilnahme an der Maßnahme". Die Maßnahme wurde vom TE beantragt, sie wurde ihm nicht aufgedrückt.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Mai 2026, 16:33:44
Zitat von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 12:40:55Die Maßnahme wurde vom TE beantragt, sie wurde ihm nicht aufgedrückt.

Deswegen hat er jetzt Pech mit den Fahrtkosten?

TE wird das ja vorher kaum gewusst haben.

Ich würde genau das machen, was in Antwort 1 steht.

Zitat von: Filip2610 am 25. Mai 2026, 18:25:01Der Träger der Maßnahme wurde bereits mehrfach aufgefordert einen korrekten Vertrag einzureichen.

Was @TE eigentlich am Ar... vorbei gehen kann, dazu ist es auch schon etwas seltsam.

Keine Fahrtkostenerstattung = keine Teilnahme mehr möglich.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Joschua am 26. Mai 2026, 17:59:45
Ja wenn das kommt das das Deutschland Ticket für BGler umsonst ist - und aus dem Regelsatz ist hat das JC sehr viel weniger Probleme und Verwaltungsarbeit mit dem Thema "Fahrkostenerstattung zu x,y,z"

2 Fliegen mit einer Klatsche. Mal sehen was noch alles kommt.

Das spart eigentlich ungemein! Und ich glaub juristisch ist das auch haltbar! Es ist ja sogar bei 50,50€ noch 7,50€ für viele gewonnen.

Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Sheherazade am 26. Mai 2026, 19:03:37
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Mai 2026, 16:33:44Deswegen hat er jetzt Pech mit den Fahrtkosten?

Du weißt genau, dass ich das nicht meinte. Es wäre aber ein anderer Kommunikationsansatz sinnvoller, dem Jobcenter kann es nämlich egal sein, wenn er die Maßnahme, die er machen wollte, nicht antritt. Diese Form der subtilen Erpressung wirkt dann nicht sehr gut.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Ottokar am 27. Mai 2026, 09:28:31
Das der TE die Maßnahme selbst beantragt hat, vermutlich mit Bildungsgutschein, habe ich nun in einem anderen Thema gefunden. Der Mangel an Infos hier ist wenig hilfreich, denn ich durchsuche nicht das Forum nach irgendwelchen Aussagen des TE, die hier auch relevant sein könnten. Die muss der schon selber liefern.

Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2026, 10:55:00Ich würde dem JC hier schr. mitteilen, das ich die Fahrkosten nicht vorverauslagen und somit ohne die Übernahme derselben nicht an der Maßnahme teilnehmen kann.
Was mit "Ich würde ..." gemeint ist, ist klar?
Natürlich kann der TE dem JC bspw auch schreiben:
"Ich setze Ihnen einen Frist bis zum ..., um die mir zustehende Fahrkostenerstattung zu bewilligen. Nach Fristablauf werde ich diese beim zuständigen Sozialgericht einklagen." Gefällt dir das besser?
Oder er macht gar nichts.
Allerdings liest sich das
Zitat von: Filip2610 am 25. Mai 2026, 18:25:01Der Träger der Maßnahme wurde bereits mehrfach aufgefordert einen korrekten Vertrag einzureichen. Dies erfolgte nicht.
für mich anhand der neuen Infos so, als würde das JC nicht mal die Maßnahmekosten übernehmen. Und ohne Maßnahme keine Fahrkostenerstattung.
Insofern sollte der TE erst mal mit dem JC klären, ob die Maßnahme überhaupt zustande kommt.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Filip2610 am 27. Mai 2026, 09:58:55
Vielen Dank für die Hinweise!
Ich habe die Maßnahme selber vorgeschlagen und die Maßnahme wurde vom Jobcenter bewilligt und mir wurde vom Jobcenter die Fahrkosten-Übernahme angeboten/bestätigt.
In Berlin gab es Fälle von Betrug beim Coaching (Stunden wurden abgerechnet, hatten aber nicht stattgefunden), möglicherweise steckt das hinter dem Misstrauen des Jobcenter-Mitarbeiters, zumal ihm der Coaching-Träger fremd war da aus einem entfernten Bezirk stammend.
Was mache ich nun? Möchte das Coaching weitermachen und nicht gefährden. Evtl. schicke ich morgen einen Brief hin, setze eine Frist und reiche sonst eine im Brief angekündigte Klage beim Sozialgericht ein. Vielleicht kommt es ja dann zur Blitz-Erstattung. Wollte aber vorher rechtlich klären, ob das Jobcenter zur Erstattung jetzt verpflichtet ist, und das scheint ja der Fall zu sein.
Nochmals danke! :ok:
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 10:15:18
Zitat von: Filip2610 am 27. Mai 2026, 09:58:55Wollte aber vorher rechtlich klären, ob das Jobcenter zur Erstattung jetzt verpflichtet ist, und das scheint ja der Fall zu sein.

Du solltest dringend noch den letzten Beitrag von @Ottokar vollständig lesen, insbesondere den letzten Absatz!

Zitat von: Ottokar am 27. Mai 2026, 09:28:31Allerdings liest sich das
Zitat von: Filip2610 am 25. Mai 2026, 18:25:01Der Träger der Maßnahme wurde bereits mehrfach aufgefordert einen korrekten Vertrag einzureichen. Dies erfolgte nicht.
für mich anhand der neuen Infos so, als würde das JC nicht mal die Maßnahmekosten übernehmen. Und ohne Maßnahme keine Fahrkostenerstattung.
Insofern sollte der TE erst mal mit dem JC klären, ob die Maßnahme überhaupt zustande kommt.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Filip2610 am 27. Mai 2026, 10:33:53
Danke für den Hinweis.
Das Coaching an sich ist wohl zwischen Jobcenter und Träger völlig unstrittig. In der ersten Version des Vertrages soll aber etwas mit dem Datum der Maßnahme nicht gestimmt haben. Deshalb wollte das Jobcenter einen neuen Vertrag. Daraufhin wollte de Träger von mir vor gefühlt 10 Tagen eine neue Unterschrift unter dem Vertrag. Habe ich geleistet und vermutlich ist dieser neue Vertrag schon lange beim Jobcenter. Unklar ist nun, was mit dieser monatlichen Abrechnung zwischen Träger und Jobcenter ist. Eventuell steckt dahinter, dass ,,eingekaufte" Träger, die pauschal für viele Maßnahmen gebucht werden, dann oft/immer monatlich abrechnen mit dem Jobcenter. In diesem Fall geht es aber nicht um eine solche eingekaufte Maßnahme. Sehe heute die Verwaltungs-,,Dame" des Trägers und werde da vielleicht mehr Infos bekommen. Aber vermutlich ist die Lage die, dass die Maßnahme zwischen Träger und Jobcenter vereinbart ist und der einzig strittige Punkt diese fragwürdige monatliche Abrechnung ist. Aus meiner Sicht (und die scheint ja hier geteilt zu werden) ist das aber eine Sache zwischen Jobcenter und Träger und rechtlich unbedeutend für meine Erstattung der Fahrkosten.
Titel: Aw: Coaching Erstattung Monatskarte
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 16:32:40
Zitat von: Filip2610 am 27. Mai 2026, 09:58:55Was mache ich nun? Möchte das Coaching weitermachen und nicht gefährden.

Ordentlich Dampf machen, beim Träger und dem JC.

Die Fahrtkosten hat das JC zu übernehmen und sollte auch so in deinem Vertrag mit dem JC drinstehen.

Zitat von: Filip2610 am 27. Mai 2026, 10:33:53ist das aber eine Sache zwischen Jobcenter und Träger

So sieht es aus.