Liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen und hoffe auf eure Einschätzung oder Erfahrungen.
Ich habe vom Jobcenter eine 10-%Sanktion bekommen. Hintergrund ist wohl, dass ich mich nach meiner Krankschreibung nicht direkt am ersten Tag meiner Genesung persönlich beim Jobcenter zurückgemeldet habe. Laut Jobcenter stand das als Rechtsfolgenbelehrung in der Einladung.
Ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich das mit der Rechtsfolgenbelehrung damals nicht verstanden habe. Außerdem war der Sanktionsbescheid für mich so formuliert, dass ich zunächst dachte, die Sanktion bezieht sich darauf, dass ich beim ursprünglichen Termin krank war – und nicht darauf, dass ich mich danach nicht ,,gesund gemeldet" habe.
Mittlerweile liegt die Sache beim Sozialgericht. Interessanterweise hat auch das Gericht den Bescheid zunächst so verstanden und das Jobcenter gefragt, warum ich sanktioniert werde, obwohl ich krankgeschrieben war. Erst daraufhin hat das Jobcenter erklärt, dass es eigentlich um die fehlende Gesund- bzw. Arbeitsfähigkeitsmeldung geht.
Jetzt soll ich eine Stellungnahme ans Sozialgericht schreiben.
Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit, hier mit einem Härtefall zu argumentieren?
Zu meiner Situation:
* Ich habe psychische Probleme und tue mich oft schwer damit, Briefe und behördliche Schreiben richtig zu verstehen.
* Ich bin aktuell zwischen zwei Operationen an beiden Füßen. Dabei muss meine Achillessehne durchtrennt werden und dahinterliegendes Gewebe entfernt werden.
* Eine Operation wurde bereits durchgeführt, die zweite steht noch bevor.
* Nach der ersten OP hatte ich zusätzliche Kosten, weil ich häufig mit dem Taxi zu Arztterminen fahren musste. Außerdem musste ich teilweise Leute bezahlen, die auf meinen alten Hund aufpassen oder mir im Haushalt helfen.
* Die zweite Operation habe ich sogar verschoben, weil mir das Geld fehlt.
* Mein Hund braucht zudem monatlich wichtige Tierarzt-Spritzen, die etwa 70 € kosten.
Vielleicht hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder weiß, ob solche persönlichen Umstände beim Sozialgericht berücksichtigt werden können.
Vielen Dank fürs Lesen.
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56Ich habe vom Jobcenter eine 10-%Sanktion bekommen. Hintergrund ist wohl, dass ich mich nach meiner Krankschreibung nicht direkt am ersten Tag meiner Genesung persönlich beim Jobcenter zurückgemeldet habe. Laut Jobcenter stand das als Rechtsfolgenbelehrung in der Einladung.
Dann schnap dir den Zettel und ließ es in Ruhe durch.
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56Ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich das mit der Rechtsfolgenbelehrung damals nicht verstanden habe.
Dann hättest du bei deinen JC Mitarbeiter nachfragen können.. ( oder hier)
Wenn du den Klageweg gehst solltest du dir doch mal ein paar Gedanken machen wie das läuft. Das die jetzt eine Stellungsnahme wollen ist doch klar!
Für die ganzen Arztgeschichten hast du noch Nachweise und Atteste...?
Was haben die Taxikosten jetzt damit zu tun? Das wäre höchstens was für die Krankenkassen Erstattung.
Und lass die Nummer mit dem Hund raus... da wirst du ausgelacht!
Kannst ja mal die Bescheide anonymisiert hier hochladen.
Zunächst möchte ich anmerken, dass ich Ihre bisherige Antworte als wenig sachlich und unnötig spitz formuliert empfunden habe. Gerade in einer ohnehin belastenden Situation halte ich einen respektvollen und konstruktiven Umgang für angebracht.
Zu Ihrer Bemerkung, ich solle mir ,,Stift, Zettel und Zeit nehmen", möchte ich anmerken, dass Sie meine ursprüngliche Anfrage offenbar nicht vollständig berücksichtigt haben. Wie bereits erwähnt, befindet sich die Angelegenheit bereits vor dem Sozialgericht. Der Grund dafür war, dass sowohl ich als auch der Richter zunächst von einer anderen Sachlage ausgegangen sind. Andernfalls hätte ich eine Klage gar nicht erst eingereicht. Erst im Verlauf des Verfahrens haben sich neue Umstände ergeben, weshalb ich meine Frage gestellt habe. Vor diesem Hintergrund sind Ihre spöttischen Bemerkungen aus meiner Sicht unangebracht.
Zu den Taxikosten möchte ich ergänzen, dass ich nach der Operation sechs Monate nur auf einem Bein mobil war und insgesamt elf Monate auf Krücken angewiesen bin bzw. war. Die gesamte Genesungszeit beträgt etwa ein bis anderthalb Jahre; anschließend steht zudem die Operation des anderen Beins an. Ich wohne in einer Großstadt, in der regelmäßig Busse ausfallen oder gestreikt wird. Mein behandelnder Arzt befindet sich außerdem nicht unmittelbar an einer Haltestelle. Hinzu kommt, dass ich im vierten Stock ohne Aufzug wohne. Unter diesen Umständen war ich teilweise auf ein Taxi angewiesen. Selbstverständlich habe ich nicht bei jedem Weg ein Taxi genutzt.kranksse zahlt keine Taxi .
Auch die Angelegenheit bezüglich meines Hundes ist keineswegs ,,lächerlich", wie Sie es dargestellt haben. Im Gegenteil: Dieser Umstand wurde bereits von Behörden berücksichtigt. Als ich nach zwanzig Jahren im Ausland nach Deutschland zurückkehrte und zunächst wohnungslos war, wurde mir zunächst ein Platz in einer Obdachlosenunterkunft angeboten. Mit Unterstützung des Sozialamtes erhielt ich jedoch eine eigene Wohnung, da mir aufgrund meines damals bereits 13 Jahre alten Hundes nicht zugemutet werden konnte, ihn nach seinem gesamten Leben bei mir in ein Tierheim abzugeben.
Ich möchte Sie daher bitten, meine ursprüngliche Frage nochmals aufmerksam zu lesen und künftig sachlich sowie respektvoll darauf einzugehen.
Dann lade doch mal die Bescheide anonymisiert hier hoch.
das das Sozialgericht eine Stellungnahme haben will ist doch klar. Die wollen wissen warum du klagst. Das ist doch verständlich.
Das must du zu Papier bringen.
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 20:13:20Der Grund dafür war, dass sowohl ich als auch der Richter zunächst von einer anderen Sachlage ausgegangen sind. Andernfalls hätte ich eine Klage gar nicht erst eingereicht. Erst im Verlauf des Verfahrens haben sich neue Umstände ergeben, weshalb ich meine Frage gestellt habe
Was ist den der Grund? Ein Terminversäumniss? was sind denn die neuen Umstände. Ohne diese Infos kann auch keiner eine Antwort geben.
Nochmal: lade doch mal die Bescheide anonymisiert hier hoch
Und der Hund ist Privatvergnügen- so einfach ist das. Vor dem Amt interessiert der Hund Finanziell und organisatorisch nicht
Das ist nun mal so. Die Behörden und Gerichte interessieren sich nicht für Tiere.
Das kann ich auch nicht schöner darstellen!
Wenn du Probleme mit Briefen und Dokumenten hast, solltest du dich um einen Betreuer für diese Sachen bemühen. Das JC kann nichts dazu, wenn du den Inhalt der Briefe nicht verstehst. Taxikosten und Hundebetreuungskosten interessieren das JC tatsächlich nicht. Für die Taxikosten musst du dich an die Krankenkasse wenden. Evtl. solltest du einen Pflegegrad beantragen.
Eine Sache verstehe ich hier nicht, wie generell bei diesem Jobcenterwahnsinn...
Arbeitsfähigkeitsmeldung was bedeutet das in diesem Zusammenhang?
Ich meine, ist jemand der auf einem Bein heumhüft Arbeitsfähig - und wenn nein, was gibt es da dringendes zu besprechen?
Wegen der Taxi-Sache ggf nochmal mit der Kasse sprechen. So wwwie ich das mitbekommen hab, gibts da bei der ambulanten Nachsorge stationärer Behandlung ggf. möglichkeiten bei vorheriger genehmigung...
Frage lohnt sich der Krieg mit dem SG wegen 10% - könnte mir vorstellen für den Anordnungsgrund eines einstweiligen Rechtsschutz reicht das eh nicht...
...aja, und das mit dem Hund würd ich weglassen. das stimmmt
Gerade so ein Hund kann aber ein wichtiges "Therapeutikum" sein.
Manche Psychologen empfehlen sogar regelrecht ,,schaffen Sie sich einen Hund an" !
Zitat von: Vollloser am 27. Mai 2026, 11:27:57Gerade so ein Hund kann aber ein wichtiges "Therapeutikum" sein.
Manche Psychologen empfehlen sogar regelrecht ,,schaffen Sie sich einen Hund an" !
Ich sag janichtersoll den Hund abschaffen - er soll das nicht dem Gericht auf's Brot schmieren: Sonst sind die a genervt, b denkendann ist das nicht eilbedürftig, er hat ja noch geld und geht ins hauptsacheverfahren .... dann bekommt er mit glück in 2 Jahren 127,50 ... oder so
So ein Hund wird meist als regelrechtes Familienmitglied empfunden !
Und wenn der Betreffende keine oder kaum Familie hat, ist das vielleicht sogar seine einzigste "soziale Beziehung". Und DAFÜR sollten Ämter und Gerichte Verständnis haben - finde ICH jedenfalls !
Und sein "Familienmitglied" hat wohl ebenfalls gewisse persönliche wichtige Bedürfnisse, die bezahlt werden müssen:
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56* Mein Hund braucht zudem monatlich wichtige Tierarzt-Spritzen, die etwa 70 € kosten.
Timboss
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56Jetzt soll ich eine Stellungnahme ans Sozialgericht schreiben.
Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit, hier mit einem Härtefall zu argumentieren?
Da die Sache vor dem SG liegt kann man nur auf dass was gefordert wird eingehen, also die Stellungsnahme.
Ob man das als Härtefall deklarieren kann weiß ich nicht würde es aber einfach mal versuchen. Evtl. als unbillige Härte bezeichnen. Schaden kann es ja nicht!
Da nichts vorliegt was von dir geschrieben wurde "lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster" und
behaupte das deine Antwortschreiben/Widerspruch vllt. etwas durcheinander war
und
der bearbeitende SB hatte vllt. keine Lust das zu deinem Vorteil zu verstehen. Das sollte ein SB genauso wie ein Gericht machen.
Siehe Anhang!
Wenn das also einigermaßen zutreffen ist dann kannst du das uU in die Stellungsnahme mit einbauen.
MfG FN
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56Ich habe vom Jobcenter eine 10-%Sanktion bekommen. Hintergrund ist wohl, dass ich mich nach meiner Krankschreibung nicht direkt am ersten Tag meiner Genesung persönlich beim Jobcenter zurückgemeldet habe.
Dann muss das ja auch drinstehen, weswegen diese Sanktion.
Zitat von: Timboss am 26. Mai 2026, 18:49:56Laut Jobcenter stand das als Rechtsfolgenbelehrung in der Einladung.
Kannst du doch selbst nachlesen.
Wenn das so ist, sind die Chancen vor dem SG schlecht.
Außer es gab keine vorherige Anhörung deswegen durch das JC.
Dann sind die Chancen wiederum besser. Sollte die Sanktion einfach ohne Vorwarnung so gekommen sein.
Zur Sicherheit würde ich dem Bescheid aber schon mal widersprechen.
Zitat von: Vollloser am 27. Mai 2026, 11:45:07Und DAFÜR sollten Ämter und Gerichte Verständnis haben - finde ICH jedenfalls !
Gut das du das so siehst. Aber Geriche und Ämter sehen das aber garantiert nicht. Selbst wennn das irgend wo im Gesetz stünde (tut es nicht) gäbe es da eine Gerichtlche entscheidung, das nur Hunde mit amtli zertifiziertem Latinum zu berücksichtigen sind: Nachweis: Testat eines Hauptseminars von einer anerkannten Hundeuniversität!.