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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Frankmany am 27. Mai 2026, 11:28:49

Titel: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 27. Mai 2026, 11:28:49
Hallo,

nach langer Suche habe ich am 15.04.2026 eine Stelle angetreten, die mir gestern (26.05.) zum 09.06.2026 in der Probezeit gekündigt wurde (Kündigung liegt schriftlich vor). Es bestehen noch ca. 18 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus der Zeit davor.

Bei dem aktuellen Stellenmarkt ist es sehr wahrscheinlich, dass ich mit fast 55 Jahren lange suchen muss, bis sich wieder eine realistische Chance bietet. Da ich definitiv kein Anspruch auf ALG II habe, würde ich folgender Maßen jetzt vorgehen und bitte von fachmännischer Seite (bitte keine Vermutungen) um Feedback, ob mein Vorhaben so funktioniert:

Da die Krankenkassen Arbeitslose einen Monat nach Ausscheiden aus der Firma auf eigene Kosten weiter versichern, würde ich mich nicht ab dem 10.06., sondern erst ab dem 10.07.2026 arbeitslos melden. Ab dann würde das Arbeitsamt den Restanspruch auf ALG I einschließlich Krankenversicherung bis zum ca. 18 Tag zahlen.

Der Vorteil:
Ich zahle unter dem Strich weniger Krankenversicherung. In der Zeit vom 10.06. bis 10.07. müsste ich zwar vom eigenen Ersparten leben und wäre auch nicht Rentenversichert. Aufgrund meines Alters und der Stellenangebote rechne ich sowieso damit, dass ich einige Monate mich selber finanzieren muss. Diese Zeit möchte ich nur so kurz wie möglich halten. Das heißt: Diese vier Wochen wäre ich zumindest kostenlos Krankenversichert, ohne dass das Arbeitsamt die Versicherung aus meinen Restanspruch zahlt. Nach den vier Wochen müsste dann das Arbeitsamt einspringen bis der Restanspruch komplett erloschen ist. Erst dann trage ich bis zur neuen Stelle meine Krankenversicherung selber.

Viele Grüße!
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 12:25:19
Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 11:28:49Da die Krankenkassen Arbeitslose einen Monat nach Ausscheiden aus der Firma auf eigene Kosten weiter versichern, würde ich mich nicht ab dem 10.06., sondern erst ab dem 10.07.2026 arbeitslos melden.

Das wird nicht funktionieren. Nach einer Kündigung muss man zwei wichtige Fristen einhalten, um finanzielle Nachteile oder Sperrzeiten zu vermeiden.
Arbeitssuchend melden: Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung.
Arbeitslos melden: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich oder online.

Du bist dir absolut sicher, dass du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast?
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 27. Mai 2026, 12:54:11
Als ich letztes Jahr meine Stelle verloren hatte, war ich in einer ähnlichen Situation. Ich hatte mich nach Erhalt der Kündigung zwar sofort arbeitsuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos.

Erst als der Termin bei der Jobvermittlung / Sachbearbeiterin war, wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Arbeitslosmeldung noch fehlte. Das war glaube ich ca. drei Wochen nach dem Datum der Arbeitslosigkeit. In diesen drei Wochen hatte ich zwar keine Sozialleistungen erhalten, war aber über die Krankenversicherung zumindest weiterhin versichert. Sanktionen gab es nicht, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass das heute eigentlich auch so funktionieren müsste. Mit der Argumentation, dass das Arbeitsamt sagt, dass man für diese Zeit keine Sozialleistungen erhält bzw. sich der Anspruch um diese Zeit nach vorne verschiebt. Oder wäre das im wiederholten Fall definitiv anders? :-)

PS: Ja, das ersparte Vermögen ist zwar fest angelegt, liegt aber trotzdem weit über dem Limit. Kann ich definitiv knicken.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Mai 2026, 13:04:02
Frankmany

Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 12:54:11PS: Ja, das ersparte Vermögen ist zwar fest angelegt, liegt aber trotzdem weit über dem Limit. Kann ich definitiv knicken.
Sagt das JC?
Ist es ersichtlich das es eine Rentenvers. ist wäre die Aussage schon mal falsch.
Schau mal in den Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatVoraussetzung für die Berücksichtigung als Vermögen ist, dass dieses kurzfristig verwertet werden kann (§ 12 Abs. 1 SGB II).
und zusätzlich https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

MfG FN
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 13:07:40
Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 12:54:11In diesen drei Wochen hatte ich zwar keine Sozialleistungen erhalten, war aber über die Krankenversicherung zumindest weiterhin versichert. Sanktionen gab es nicht, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass das heute eigentlich auch so funktionieren müsste.


Keine Ahnung ob das auch mit nur 18 Tagen Restanspruch so funktioniert. Mir wäre das zu blöd, wegen vielleicht 250€ freiwillige KV/PV einmalig einsparen so ein Heckmeck zu machen. Was gewinnst du denn, wenn du zwar krankenversichert bist, aber die Leistung für die 18 Tage nicht bekommst?

Die Agentur für Arbeit sanktioniert übrigens nicht.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 27. Mai 2026, 14:24:26
Was man dadurch gewinnt hatte ich ja bereits geschrieben. Da man mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass die Arbeitslosigkeit länger als die restlichen 18 Tage dauern wird, spare ich zumindest einen Monat Krankenversicherungsbeitrag, wenn sich die Auszahlung des Arbeitslosengelds sowie die Finanzierung der Krankenkasse (für den zweiten Monat) nach hinten verschiebt. Natürlich nur dann, wenn das Amt den Anspruch auf die 18 Tage nicht vollkommen streicht, weil ich mich zu spät arbeitslos gemeldet habe. Du schreibst aber, dass das AA nicht sanktioniert...).

Wenn die Arbeitsmarktsituation in meiner Region anders wäre und ich keine 55 Jahre, würde ich das auch lockerer sehen. Wenn man von den 18 Resttagen absieht, muss ich aber leider damit rechnen bis zur nächsten Stelle vom Ersparten zu leben (Giro- und Festgeldkonten liegen über dem Schonvermögen, keine Altersvorsorge etc.).

Deshalb diese Kalkulation, wie man am vernünftigsten plant.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 14:33:41
Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 14:24:26Was man dadurch gewinnt hatte ich ja bereits geschrieben. Da man mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass die Arbeitslosigkeit länger als die restlichen 18 Tage dauern wird, spare ich zumindest einen Monat Krankenversicherungsbeitrag, wenn sich die Auszahlung des Arbeitslosengelds sowie die Finanzierung der Krankenkasse (für den zweiten Monat) nach hinten verschiebt.

Ich denke, du hast das System der Arbeitslosenversicherung nicht verstanden.
Wenn du dich zu spät arbeitslos meldest, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht komplett, aber du musst mit finanziellen Einbußen in Form einer Sperrzeit (meist eine Woche) rechnen. Zudem erhältst du für die Tage bis zur tatsächlichen Meldung rückwirkend kein Geld. Somit dürfte sich das mit den Leistungen für die 18 Tage erledigt haben, weil der Anspruch dann abgelaufen ist. Unterm Strich hast du da gar nichts gespart.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 16:19:43
Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 11:28:49Da ich definitiv kein Anspruch auf ALG II habe

Dann brauchst du auch keinen Antrag stellen, wenn du dir da definitiv sicher bist.
Heißt, du müsstest dich selbst krankenversichern, wenn dein Vermögen zu viel ist.
Davon leben bis dein Freibetrag erreicht ist.

Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 11:28:49Der Vorteil:
Es gibt schlicht keinen, eher aber einen ordentlichen Nachteil.

Melde dich beim AA und nimm wenigstens die 18 Tage noch mit.

Bei deinem Weg kann ich wirklich keine Ersparnis bei der KV sehen.


Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 16:28:56
Zitat von: Frankmany am 27. Mai 2026, 14:24:26Wenn die Arbeitsmarktsituation in meiner Region anders wäre und ich keine 55 Jahre, würde ich das auch lockerer sehen. Wenn man von den 18 Resttagen absieht, muss ich aber leider damit rechnen bis zur nächsten Stelle vom Ersparten zu leben (Giro- und Festgeldkonten liegen über dem Schonvermögen, keine Altersvorsorge etc.).

Ich würde an deiner Stelle aber trotzdem einen Antrag auf Bürgergeld stellen (sofern du alleinstehend und alleinlebend bist), mehr als den Anspruch verneinen können die auch nicht, aber dann weißt du es wenigstens genau, auch wie lange du mit deinen Rücklagen klarkommen musst.


Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54
Ich habe aber trotzdem eine andere Frage, die ich gestern mit einem Freund diskutiert habe. Der Fall trifft auf mich zwar nicht zu, ist deshalb nur rein theoretisch. Würde mich aber trotzdem interessieren, wie das Jobcenter in einem solchen Fall überhaupt reagiert (um das System zu verstehen).

Angenommen man kauft vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Immobilie (Singlehaushalt ca. 80 m²), die für den Eigenbedarf gedacht ist. Den Rest des Ersparten legt man in staatlich akzeptierten Anlagemöglichkeiten an. Anschließend stellt man einen Antrag auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung.

Akzeptiert das Jobcenter diese Investition oder verhängt es eine Sperre, weil man von dem Geld hätte leben müssen (wenn letzteres, wie lange gilt die Sperre maximal)?
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 09:49:28
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54Akzeptiert das Jobcenter diese Investition

Du meinst die selbstbewohnte Immobilie? Ja.

Das Jobcenter verhängt keine Sperrzeiten, entweder es wird der Antrag auf die Leistung bewilligt oder abgelehnt.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Birgit63 am 28. Mai 2026, 10:20:50
Wobei man wissen muss, dass das JC keine Tilgungsraten übernimmt, sondern nur die Betriebskosten und Nebenkosten bis max. zur Höhe der KdU.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 10:21:59
Ich habe das jetzt nicht so verstanden, dass die selbstgenutzte Immobilie finanziert werden soll, sondern dass Vermögen in eine Immobilie investiert wird.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 28. Mai 2026, 11:03:15
Zitat von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 10:21:59Ich habe das jetzt nicht so verstanden, dass die selbstgenutzte Immobilie finanziert werden soll, sondern dass Vermögen in eine Immobilie investiert wird.

Genau so war's auch gemeint. ...das man praktisch in die neue Wohnung einzieht und diese aus eigenen Reserven finanziert.

Wie hoch dürfen denn eigentlich maximal die Kosten für das Hausgeld (für Betriebs- / Nebenkosten) sein, das man als Eigentümer an die Hausverwaltung zahlt - wenn das Jobcenter die übernimmt?
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 11:52:16
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 11:03:15Wie hoch dürfen denn eigentlich maximal die Kosten für das Hausgeld (für Betriebs- / Nebenkosten) sein, das man als Eigentümer an die Hausverwaltung zahlt - wenn das Jobcenter die übernimmt?

Zitat von: Birgit63 am 28. Mai 2026, 10:20:50sondern nur die Betriebskosten und Nebenkosten bis max. zur Höhe der KdU

Scroll mal hier  (https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html) weiter nach unten und suche deine Stadt bzw. Gemeinde.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:17:18
Vielen Dank!

Das heißt, es gibt tatsächlich nur diese eine Regelung, die sowohl für Mietverhältnisse gilt, als auch für selbstgenutztes Wohneigentum?

Beim Wohneigentum sind die Kosten logischerweise höher, wobei die Nebenkosten für Miete in der Tabelle schon ziemlich niedrig sind.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 12:24:08
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:17:18Beim Wohneigentum sind die Kosten logischerweise höher

Warum sollten die Betriebskosten bei Wohneigentum höher sein?

Eine angemessene Eigentumswohnung hat nicht zwingend höhere Betriebskosten als eine entsprechende Mietwohnung.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:57:42
(???) Als Eigentümer einer Wohnung zahlt man keine Nebenkosten, sondern in der Regel Hausgeld an die Hausverwaltung. Darin sind Kosten enthalten, die über die Nebenkosten (für Mieter) hinausgehen wie z.B. die Kosten für die Hausverwaltung, Versicherung, Reparaturen, diverse Gebühren...

Deshalb sind die monatlichen Fix-Kosten für Eigentümer definitiv höher und somit ist die Belastung härter als für Mieter.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 13:31:08
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:57:42z.B. die Kosten für die Hausverwaltung, Versicherung, Reparaturen, diverse Gebühren...

Das meiste davon ist auch bei Mietverträgen in den kalten Nebenkosten enthalten. Einzig bei der Instandhaltungsrücklage bin ich mir unsicher, aber das dürfte leicht zu klären sein.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2026, 15:26:59
Frankmany

Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54Angenommen man kauft vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Immobilie (Singlehaushalt ca. 80 m²), die für den Eigenbedarf gedacht ist. Den Rest des Ersparten legt man in staatlich akzeptierten Anlagemöglichkeiten an.
staatlich akzeptierten Anlagemöglichkeiten wären dann wenn es nicht angerechnet werden soll nur noch für die Rente angedacht
und
Dann ist aus meiner Sicht die Whg. bezahlt
und
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 11:03:15das man praktisch in die neue Wohnung einzieht und diese aus eigenen Reserven finanziert.
was soll es dann noch zu finanzieren geben  :weisnich:

Wäre aber alles in dem Ratgeber gestanden den ich dir eingestellt habe.

MfG FN
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 17:44:58
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54Angenommen man kauft vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Immobilie (Singlehaushalt ca. 80 m²), die für den Eigenbedarf gedacht ist.

Ganz heißes Eisen, auf jeden Fall so wie hier gedacht.

Die werten das dann gegebenenfalls als sozialwidriges Verhalten.

Anders wäre es, wenn man das macht, wenn man noch in Arbeit ist und völlig überraschend den Job verliert.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 17:58:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 17:44:58Die werten das dann gegebenenfalls als sozialwidriges Verhalten.

Nein. Man kann VOR Antragstellung sein Vermögen anlegen, wie man will, auch in eine selbstgenutzte Immobilie. Er verschenkt das Geld ja nicht.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41
Zitat von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 17:58:00Nein. Man kann VOR Antragstellung sein Vermögen anlegen, wie man will
Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.
Um genau das zuviel an Vermögen noch schnell zu sichern.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 18:18:57
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Ich bin mir da aber sicher.

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.

Auch dann ist das kein sozialwidriges Verhalten.

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Um genau das zuviel an Vermögen noch schnell zu sichern.
Man darf sein Vermögen umschichten VOR Antragstellung wie man möchte, nur nicht verschenken. Und wenn der TE einen Teil seines Vermögens (oder auch alles) in eine angemessene selbstbewohnte ETW investiert, braucht er nach Antragstellung schon mal keine KdU für die Kaltmiete (nur die Betriebskosten), wenn sein Vermögen dann innerhalb der Freigrenzen liegt und der Antrag bewilligt wird.
Titel: Aw: Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Mai 2026, 15:00:15
Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.
Da hat Sheherazade auf jeden Fall recht!

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2026, 15:26:59Wäre aber alles in dem Ratgeber gestanden den ich dir eingestellt habe.

MfG FN