Bürgergeld- und Sozialhilfebezieher haben ein gesetzliches Recht auf kostennahe Rechtsberatung durch einen Anwalt: Für einen Eigenanteil von nur 15 Euro stellt das Amtsgericht den sogenannten Beratungshilfeschein aus.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-nur-15-euro-fuer-einen-anwalt
Für ein Erstgespräch kann der schon hilfreich sein.
Selbst habe ich auf den aber verzichtet und bin direkt zum Anwalt.
Da eh klar war, dass Klage beim Sozialgericht eingereicht werden muss.
Manchmal muss man diese 15 € nicht unbedingt investieren.