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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 27. Mai 2026, 13:26:56

Titel: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: selbiger am 27. Mai 2026, 13:26:56
Das Sozialgericht Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 27. April 2026 entschieden, dass ein Jobcenter die Kosten für die Beschaffung ausländischer Reisepässe als Mehrbedarf nach dem SGB II übernehmen muss.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-sozialgericht-verpflichtet-jobcenter-zur-uebernahme-von-passkosten
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 13:36:43
Ja, schön. Und für alle, die mal wieder nur die Überschrift lesen:
ZitatDamit stellte sich die Frage, ob solche Kosten bereits im Regelbedarf enthalten sind. Nur wenn dies der Fall wäre, käme grundsätzlich ein Verweis auf eigene Einsparungen oder gegebenenfalls auf ein Darlehen in Betracht.

Genau diesen Ansatz lehnte das Sozialgericht Berlin jedoch ab. Nach seiner Auffassung gehören die Kosten für ausländische Reisepässe nicht zu den typischen Bedarfen, die im Regelbedarf abgebildet sind.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: selbiger am 27. Mai 2026, 15:02:14
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 13:36:43Ja, schön. Und für alle, die mal wieder nur die Überschrift lesen:

was genau wilst du damit andeuten..??
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 15:11:31
Wo siehst du da eine Andeutung? Ich habe doch recht klar kommuniziert. Die, die es betrifft, werden sich angesprochen fühlen.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 16:00:07
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 13:36:43Nach seiner Auffassung gehören die Kosten für ausländische Reisepässe nicht zu den typischen Bedarfen, die im Regelbedarf abgebildet sind.


Schön, aber für Deutsche dann schon?
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 16:13:46
Häh? Inwiefern brauchen Deutsche einen ausländischen (Reise-)Pass?
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Dwight Manfredi am 27. Mai 2026, 16:15:23
Der Deutsche hat einen Personalausweis und braucht keinen Reisepass. Selbst wenn der BG Empfänger Urlaub macht braucht er keinen Reisepass. In Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien sowie Island, Norwegen und die Schweiz und Türkei reicht der Personalausweis.

Wer allerdings in USA (zusätzlich ESTA nötig), Kanada, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Dominikanische Republik, Thailand, Japan, Singapur, China, Vietnam, Indien, Indonesien, Malediven,  Südafrika, Ägypten, Kenia, Marokko, Namibia, Australien, Neuseeland Urlaub machen will braucht zwingend einen Reisepass.
Aber welcher BG Empfänger kann sich einen Urlaub in diesen Ländern leisten? :scratch:
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 16:32:48
Vielleicht hätte ich doch den ganzen Artikel zitieren müssen.

ZitatDie beiden Kläger bezogen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie benötigten neue niederländische Reisepässe, weil der Pass der Klägerin gestohlen worden war und der Pass des zweiten Klägers abgelaufen war.

Andere gültige Ausweisdokumente standen ihnen nach den Feststellungen des Gerichts nicht zur Verfügung. Damit waren sie auf die Beschaffung neuer Pässe angewiesen.

Für einen niederländischen Reisepass fielen pro volljähriger Person Kosten in Höhe von 169,15 Euro an. Bei zwei Personen ergab sich daraus ein Gesamtbetrag von 338,30 Euro.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Dwight Manfredi am 27. Mai 2026, 16:45:30
Wo waren denn dann ihre Ausweise? Billiger Trick, um an kostenlose Dokumente zu kommen mehr nicht.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 16:52:34
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 16:32:48Vielleicht hätte ich doch den ganzen Artikel zitieren müssen.

Was aber nichts ändert.

Niederländer benötigen genausowenig einen Reisepass wie Deutsche.

Zitat von: Dwight Manfredi am 27. Mai 2026, 16:15:23Der Deutsche hat einen Personalausweis und braucht keinen Reisepass.

Der Niederländer hat einen Personalausweis und braucht keinen Reisepass.

Also nochmal, warum sollte dieser einen Reisepass bezahlt bekommen, der Deutsche aber nicht?

Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 17:38:23
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 16:52:34Also nochmal, warum sollte dieser einen Reisepass bezahlt bekommen, der Deutsche aber nicht?

Kannst du bitte mal mein Zitat aus dem letzten Beitrag erweitern? Die Begründung steht da.

@selbiger
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 15:11:31Wo siehst du da eine Andeutung? Ich habe doch recht klar kommuniziert. Die, die es betrifft, werden sich angesprochen fühlen.

Sorry, die Betroffenen fühlen sich scheinbar NICHT angesprochen.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 18:02:09
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 17:38:23Die Begründung steht da.

Dann beantragt man einen neuen Personalausweis, wenn abgelaufen, und meldet den anderen als gestohlen.
Genauso wie bei uns.
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Sheherazade am 27. Mai 2026, 18:18:28
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 18:02:09Dann beantragt man einen neuen Personalausweis, wenn abgelaufen, und meldet den anderen als gestohlen.

Wird wohl so gelaufen sein. Aber wenn dir das so gar nicht gefällt, dass diese Kosten in einer Einzelfallentscheidung  letztendlich übernommen wurden, beschwer dich doch beim SG in Berlin.  :weisnich:
Titel: Aw: Sozialgericht verpflichtet Jobcenter zur Übernahme von Passkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Mai 2026, 18:24:02
Mach ich.  :clever: