Moin zusammen,
ich will diverse Modellsammlungen, Fachbücher usw verkaufen, u.a. aus Altersgründen.
Die Grenze von 30 Artikeln bzw. 2000 E vor der Meldung ans Finanzamt ist bekannt, und wird wahrscheinlich überschritten.
Nun möchte ich Probleme mit dem JC vermeiden, und frage, ob es Sinn macht, diesen Verkauf (ohne Mehrgewinn, eher weniger) beim JC anzumelden, bzw. eine schriftliche Stellungnahme/Genehmigung vom SB einzuholen.
Oder soll mans drauf ankommen lassen und dann erst nach dem Jahreswechsel auf "Nachrichten" vom JC warten?
Danke!
Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst. Es macht überhaupt keinen Sinn, da irgendetwas vorsorglich regeln oder anmelden zu wollen.
Alternativ kannst du doch auf Kleinanzeigen ausweichen oder wenigstens einen Teil darüber verkaufen. Das Streuen von vielen Verkäufen auf mehrere Plattformen ist sinnvoller als dem Jobcenter eine Vorwarnung zu geben.
Antwort 1 ist nichts mehr hinzuzufügen.
Niemals sollte man das JC darüber informieren.
Zitat von: castagir am 28. Mai 2026, 15:58:35u.a. aus Altersgründen
Dann kannst du es doch auf die Jahre verteilen?
Falls möglich, Trödelmarkt geht auch gut.
Streuen geht nicht, Testverkäufe haben ergeben, daß nur eBay sinnvoll ist. Und es muss jetzt sein, da ich grade noch fit genug bin, das zu regeln, und den Platz brauch.
Ab 4/27 gehts in die Grundsicherung im Alter...
Zitat von: castagir am 28. Mai 2026, 18:32:43Testverkäufe haben ergeben, daß nur eBay sinnvoll ist.
Dann soll es wohl so sein.