Hallo an alle,
ich komme hier mit einem ganz speziellen Problem und würde mich sehr freuen, wenn da jemand von euch einen Rat für mich hätte. Ich glaube fast, dass es sowas noch nicht gegeben hat, oder zumindest sehr selten.
Vorweg: Ich selbst beziehe kein Bürgergeld, aber kannte jemanden, der es bezogen hat und um den geht es hier auch.
Es geht um ein Erbe für meinen Sohn, dessen Vater ist verstorben. Nun gibt es dort ein Haus zu erben mit Schulden. Es handelt sich um Wasserkosten und Grundsteuer und Strom.
Es sind wohl an die 30.000 Schulden - fragt mich nicht, wie das überhaupt soweit kommen konnte, ohne, dass ihm schlimmeres passiert ist...naja, ihm wurde mal das Wasser gesperrt und da hatte er 4 Monate lang kein Wasser, weil er die Rechnung nicht zahlen konnte.
Soweit ich es weiß, hat er vom Jobcenter nur die Heizkosten bekommen, er hatte lediglich Öfen in dem Haus und bekam Kohle.
Ist es möglich, dass ich mittels Überprüfungsantrag die Kosten für Wasser und Grundsteuer rückwirkend erhalten kann?
Er hat wohl nie, in all dieser Zeit weitere KdU außer Heizkosten (Kohle) vom Jobcenter bekommen, dabei bezog er schon über 10 Jahre Bürgergeld/HartzIV. Ich habe da etwas gelesen, vom Amtshaftung... Allerdings, wie soll ich denn beweisen, dass er vom Jobcenter nicht aufgeklärt wurde?
Ich habe leider keine weiteren Unterlagen, erst wenn ich das Erbe annehmen würde, dann würde ich auch Zugriff auf die Bescheide bekommen.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand raten könnte, ob das Sinn macht oder ob ich da überhaupt keine Chance hätte, es zu probieren. Mein Sohn würde Erbe werden, doch da er minderjährig ist, würde ich für ihn handeln und das alles klären.
Wäre es möglich, dass das Jobcenter die Schulden rückwirkend zahlen kann, zumal sie in dem Zeitraum entstanden sind und der Verstorbene sie hätte erhalten müssen?
Beste Grüße
:zwinker:
Verstehe ishc das richtig..
30000€ euro jetzt für den verstorbenen Vater vom JC bekommen? Also KDU Leistungen die vieleicht erhalten hätte oder hat? Um das Erbe schuldenfrei zu machen und dann das Häuschen Schuldenfrei zu nehmen?
Kläre erstmal woher die 30K€ Schulden im Detail und Zeitraum sind. Dann schau was der Vater an Leistungen erhalten hat. (Bewilligungsbescheide)
Strom ist im Regelsatz! da musste er ein Problem mit den Stromanbieter gehabt haben. Briefe...
Grundsteuer + angemessener Wasser im KDU bzw Kosten für Haus.
Bei ausstehenden Grundsteuer ist das Finanzamt auch sehr schnell da!
(ungeöffnete Post)
Wenn er irgendwelche Leistungen die Ihm zugestanden hätten nicht beantragt hat.. ist m.E. der Zug abgefahren
Ich kann mir nicht vorstellen das das JC für einen verstorbenen Rückwirkend was bezahlt.
Dann müsst Ihr das Erbe auschlagen oder mit Schulden nehmen.
Das Problem ist auch - ich kenne das - Ihr keine Detai Infos hat bzw bekommt. Vieleicht auch kein Zugang in Haus.
Weil das Erbe noch nicht angenommen oder Ausgeschlagen ist. (6 Wochen Frist- allerding bein Minderjährigen keine Ahnung ob auchso)
Und wenn wird das vermutlich ein sehr langer Streit mit dem JC, Anwälten & Co.
und sind die 30k€ Schulden die einzige Überraschung... ?
Naja.. Problem ist, die Zeit die der Überprüfungsatag zurückreicht ist bei Bürgergeld sehr Kurz.. grob 12 Monate im Vergangen Jahr und das laufend. Das ist Sozialrecht.
Amtshaftung ist Zivilrecht, da ist ein Schaden geltend zu machen... mit der regulären Verjährung... tricky..
Aber ja KdU bei Eigentum können und wollen die wohl gern nicht ... und §14 SGB I ist beim Jobcenter oft falsch abglegt - oder der Hund hat den gefressen
Ich vermute mal die Uhr tickt. 6 Wochen Frist
KI/Google:
Minderjährige Kinder: Wenn das Kind minderjährig ist, beginnt die Frist erst, wenn die gesetzlichen Vertreter (in der Regel beide Elternteile) von der Erbenstellung erfahren.
Das kann ein schönes Überaschungsei sein!
Zitat von: Joschua am 28. Mai 2026, 21:57:34Ich vermute mal die Uhr tickt. 6 Wochen Frist
KI/Google:
Minderjährige Kinder: Wenn das Kind minderjährig ist, beginnt die Frist erst, wenn die gesetzlichen Vertreter (in der Regel beide Elternteile) von der Erbenstellung erfahren.
Das kann ein schönes Überaschungsei sein!
Welche 6 Wochen??
Kenntnis bezieht sich .. zumindest im BGB immer auf die Umstände und die "persion" des schädigers.. anzurechnen ist die Kenntnis des vertreters ...(zivilrecht /Schaden)
für sozialrechtliche Ansprüche gelten die kürzeren Fristen (12 monate zum ene des Jahres - beim Überprüfungsantrag) im SGB - unabhängig davon... woher kommen deine 6 Wochen??
die 6 Wochen frist ein Erbe anzunehmen oder abzulehnen.
Stellt sich heraus, dass Sie mehr Schulden als Vermögen erben, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben - unabhängig von deren Inhalt.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-32411
Naja gut... hatsie es nicht aktiv ausgeschlagen hat sie es angetreten... und in welchem gottverlassenen Ort ist einne Immobilie mit weniger Verkehrswert unterwegs als 30.000€ :grins:
@Joschua
Also...ich vermute mal, dass es nicht 30.000 nur Schulden vom Jobcenter sind, aber ich bin davon überzeugt, dass 10.000 davon möglich sind. Der Vater hatte immer alles selbst (außer Kohle) bezahlt, egal, was auch für sein Haus angefallen ist. Wenn man inzwischen in den Supermarkt geht, ist das ja schon normal, dass man mindestens 50 Euro für den Einkauf ausgeben muss und sich hinterher fragt, was war denn da nur so teuer?
...klar, das Essen :blum:
Er war überfordert gewesen mit der ganze Sache, man hat es gemerkt, wenn er darüber geredet hat und ich vermute mal, dass beim dem Strom wohl auch Rechnungen offen sind, weil er nicht gemerkt hat, dass es teurer geworden ist.
Aber wie du auch sagtest: Mich wundert es wirklich sehr, dass bei den Schulden nie was schlimmeres passiert ist. Gibt ja auch Behörden, die legen dann gleich richtig los, sodass es zum Schluss zur Zwangsversteigerung kommen kann.
Ich denke, für ihn war es 4 Monate schon schlimm genug ein Leben ohne Wasser zu führen, aber ob die das überhaupt durften, ist eine andere Frage.
Kurz gesagt: Du denkst, ich hätte da keine Chance, irgendwas per Überprüfungsantrag erreichen zu müssen? Ich meine, er hatte auch Termine bei verschiedenen Bearbeitern, da hätte doch mal einer merken müssen, dass er überfordert ist (Man hat das auch mitbekommen, wie er geredet und geschrieben hat).
Genau, 6 Wochen und die können soooo schnell um sein :smile:
@ oldtom
Also denkst du auch, da besteht keine Chance?
Echt gut deine Aussage. Was ich da schon ein Geschichten vom Jobcenter gehört habe, das ist auch echt nur :nea:
Da wurde mal einer Frau vorgeworfen, die bereits im Bürgergeldbezug war, als sie auch noch schwanger geworden ist, dass sie das nur provoziert hat, damit sie weiter Bürgergeld beziehen kann. Na klar. Deswegen "züchtet" man sich ja auch ein Kind, nur weil sie daran gedacht hatte... Oh man.
Zum Haus:
Das Problem ist, ich habe das Familiengericht, was mitentscheiden muss, ob das Erbe für das Kind wirtschaftlich sinnvoll ist. Tatsächlich behaupten die nun, dass das Haus nur einen Wert von 30.000 hat.
Sorry, für den Ausdruck, aber vera*** kann ich mich alleine. Das Amt denkt da wohl so, dass ich mich da überhaupt nicht auskenne.
Das Haus ist doch keine Abrissbude, da fehlt zwar die Zentralheizung, aber an sich ist der Strom neu gemacht worden und die Fenster, nochdazu ist der Bodenwert deutlich gestiegen im Vergleich zu den letzten Jahren. Passenderweise wird auch ein Haus verkauft, welches diesem Baugleich ist und das steht im Internet für 80.000 drin - und dann soll das nur 30.000€ wert sein?
Jedenfalls ist das Plus minus gar nichts für meinen Sohn, wie das Gericht behauptet und plus minus gar nichts, ist schlimm, daher habe ich gedacht, wenn ich denen vorlege, dass ein Teil der Schulden widerrechtlich ist, hätte ich vielleicht eine Chance.
Ähm... wo steht denn das Haus? Gibt's sowas?
Zitat von: Kämpferin am 28. Mai 2026, 20:40:20Es sind wohl an die 30.000 Schulden - fragt mich nicht, wie das überhaupt soweit kommen konnte, ohne, dass ihm schlimmeres passiert ist...naja, ihm wurde mal das Wasser gesperrt und da hatte er 4 Monate lang kein Wasser, weil er die Rechnung nicht zahlen konnte.
Soweit ich es weiß, hat er vom Jobcenter nur die Heizkosten bekommen, er hatte lediglich Öfen in dem Haus und bekam Kohle.
Die KdU ist eine Antragsleistung, ebenso wie die Brennstoffbeihilfe für Kohlen. Wie willst du nachweisen, dass er den Antrag für die KdU jemals gestellt hat? Und wie willst du nachweisen, dass die fehlenden/nicht beantragten Leistungen (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer) für 30.000€ Schulden ursächlich sind? Hast du mal ausgerechnet wie hoch die Kosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer) für ein Jahr gewesen sind? Ich habe es mal für uns hier ausgerechnet: 70€ im Monat, hoch rechnen kannst du bestimmt selbst.
Zitat von: Kämpferin am 29. Mai 2026, 07:17:43Das Problem ist, ich habe das Familiengericht, was mitentscheiden muss, ob das Erbe für das Kind wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dieser Umstand alleine wird es dir unmöglich machen, diesen Rechtsstreit für dein Kind zu führen.
Also ich würde davon ausgehen das du kein Geld nachträglich bekommst.
gehe davon aus das das Kind Allein Erbe ist..
WAS ICH TUN WÜRDE:
a) Versuchen bei einem Makler eine grobe Einschätzung für den Immobilien Wert zu bekommen.
b) versuchen rauszubekommen ob noch mehr Schulden irgendwo lauern
c) wenn Zugang zum Haus Möglich.. nach allen möglichen Unterlagen, Rechnungen, Mahnungen suchen und mir ein Bild machen
und auf dem Ergebniss dessen eine Entscheidung treffen.
Ich denke (nicht wissen) Ablehen kannst du immer - auch was das Familengericht sagt.
Oder sind die 6 Wochen um?
@ oldtom
Das Haus befindet sich in Sachsen-Anhalt. Aber da ja zufälligerweise ein baugleiches Haus verkauft wird, ist das schon sehr sehr grenzwertig mit den 30.000.
@sheherazade
Ich würde, wenn ich das Erbe annehme, Einsicht in seine Jobcenter Akte verlangen und nachschauen, was da überhaupt alles drinsteht. Das Jobcenter wusste, dass er ein Haus hatte, demnach wussten sie auch, was dort für Kosten anfallen. Des Weiteren hat er oft nicht verstanden, was die überhaupt von ihm wollten, man hat ihm das angemerkt, dass er eigentlich jemanden gebraucht hätte, der ihn bei den Angelegenheiten hilft. Wer lässt es denn freiwillig soweit kommen, dass das Wasser abgestellt wird? Das Jobcenter hat eine Hinweispflicht und Beratungspflicht, wie ich mitbekommen habe, da hätten sie ihm das doch sagen müssen und nicht weiterzusehen, wie er um seine Existenz kämpft.
Leider ist es so, dass da noch zwei andere Erben waren, welche in seinem Haus waren, sich dort über die Unterlagen hergemacht haben, das Erbe ausgeschlagen haben und nun habe ich nichts mehr - bis auf eine Wasserrechnung.
Auf dieser ist ein monatlicher Abschlag von 60 Euro zu sehen.
Ich glaube auch nicht, dass ich 30.000 vom Jobcenter wiederbekomme, aber ich gehe davon aus, dass wohl 10.00 davon für Wasser, Grundsteuer, etc an KdU anfallen.
Die 20.000 sind da kein Problem, ich würde das selbst beherbergen, zumal ich einen Interessenten habe, der das Haus auch sofort mieten würde. Es geht halt auch nur darum, dass das Familiengericht keinen wirtschaftlichen Vorteil für meinen Sohn sieht.
Würde ich ihnen sagen können: "Da sind Schulden, die widerrechtlich sind, zum Beispiel, Wasser", dann würde es ja weniger von der Summe werden und das Erbe wäre vorteilhaft.
Bezüglich des Rechtsstreits, ich kann da erst etwas machen, sobald ich das Erbe angenommen habe, im Voraus geht da leider nicht viel. Immerhin habe ich herausgefunden, dass er schonmal 2.000 Wasserschulden hat von den 30.000.
@ Joschua
Ja, er wäre Alleinerbe, weil die anderen Erben ausgeschlagen haben.
Meinst du, dass das geht, dass ich da einen Makler fragen könnte, obwohl meinem Sohn das Haus eigentlich noch nicht gehört? Das gibt doch bestimmt Probleme...
Das andere ist ja die Sache - die anderen Erben haben sich schon daran bedient. Er war jemand, der echt alle Papiere aufgehoben hatte und nun sind die fort. Ansonsten hätte ich schon längst mich darum gekümmert, in das Haus zu kommen, wegen der Papiere. Aber nützt nun nichts mehr, wenn alles weg ist.
Edit: Ich frage mich sowieso, was auf seinem Bescheid alles angegeben wurde, wenn ich nur irgendwie an einen herankommen könnte... ob da überhaupt was von KdU draufsteht.
Zitat von: Kämpferin am 29. Mai 2026, 11:31:45Das Jobcenter wusste, dass er ein Haus hatte, demnach wussten sie auch, was dort für Kosten anfallen.
Wenn er mit dem Hauptantrag auf Bürgergeld nicht auch die Anlage KdU eingereicht hat, wussten die gar nichts, schon gar nichts über die Höhe der Kosten, die er mit dem Antrag auf KdU hätte belegen müssen.
Und wie gesagt:
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 10:06:01Hast du mal ausgerechnet wie hoch die Kosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer) für ein Jahr gewesen sind? Ich habe es mal für uns hier ausgerechnet: 70€ im Monat, hoch rechnen kannst du bestimmt selbst.
Dann rechne ich mal hoch: 840€ für ein Jahr. Wie willst du da in die Nähe von 10.000€ kommen?
Kannst du das Erbe für dein Kind überhaupt annehmen ohne Zustimmung vom Jugendamt?
Zitat von: Kämpferin am 29. Mai 2026, 11:31:45Meinst du, dass das geht, dass ich da einen Makler fragen könnte, obwohl meinem Sohn das Haus eigentlich noch nicht gehört? Das gibt doch bestimmt Probleme...
das sit doch alles inoffizell - damit du weißt wo du dran bist. Ruf doch mal eine Makler dort an. Mehr wie NEIN kann er nicht sagen.
Schildere kurz die Situation. Wenn er hinfährt will er bestimmt was haben.. Du musst überlegen ob du evt. 100-200€ oder mehr für eine "Info" ausgibts.
Kommst du in das Haus? Zugang? Also alles aus der Ferne wird nicht klappen. Da must du schon was tun
vermutlich must du erstmal Geld in die Hand nehmen um weiterzukommen. Ich wurde auch hinfahren. Es geht m.E. hier nicht anders.
Du must doch mal sehen " wie es da aussieht"... Häuser online vergleichen halte ich für nicht zielführend.
Irgendwie wird das Pferd von hinten aufgezäumt.
Die richtige Reihenfolge (auch wegen des Zeitfaktors) wäre: Darf ich als Mutter das überschuldete Erbe für mein minderjähriges Kind annehmen? Kann ich als Mutter des minderjährigen Erben die Schulden von 30.000€ für mein Kind bezahlen um dann das Haus später gewinnbringend für mein Kind zu verkaufen? Wenn diese beiden Fragen mit Ja zu beantworten sind, kann man ganz zum Schluß darüber nachdenken, das Jobcenter für Versäumnisse in Regress zu nehmen.
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 12:10:10Irgendwie wird das Pferd von hinten aufgezäumt.
Teilweise ja. Aber die Situation ist halt blöd. Ein Überraschungsei eben das man nach 6 Wochen aufmachen darf oder wegwerfen muss.
ICH !! würde erst rausfinden wollen was ich erben könnte. Würde erstmal hinfahren und mir das anschauen.
Ja, aber in diesem Fall hier ist es die 1. Frage, die mit Ja zu beantworten sein sollte, bevor man an alles andere denkt.
Und daran scheitert es ja schon mal.
Zitat von: Kämpferin am 29. Mai 2026, 07:17:43Zum Haus:
Das Problem ist, ich habe das Familiengericht, was mitentscheiden muss, ob das Erbe für das Kind wirtschaftlich sinnvoll ist. Tatsächlich behaupten die nun, dass das Haus nur einen Wert von 30.000 hat.
Sorry, für den Ausdruck, aber vera*** kann ich mich alleine. Das Amt denkt da wohl so, dass ich mich da überhaupt nicht auskenne.
Das Haus ist doch keine Abrissbude, da fehlt zwar die Zentralheizung, aber an sich ist der Strom neu gemacht worden und die Fenster, nochdazu ist der Bodenwert deutlich gestiegen im Vergleich zu den letzten Jahren. Passenderweise wird auch ein Haus verkauft, welches diesem Baugleich ist und das steht im Internet für 80.000 drin - und dann soll das nur 30.000€ wert sein?
Jedenfalls ist das Plus minus gar nichts für meinen Sohn, wie das Gericht behauptet und plus minus gar nichts, ist schlimm, daher habe ich gedacht, wenn ich denen vorlege, dass ein Teil der Schulden widerrechtlich ist, hätte ich vielleicht eine Chance.
Man wird ein Familiengericht nicht überzeugen können, wenn man mit Kapital rechnet, dass entweder erst Jahre später fließt oder gar nicht.
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 10:06:01Die KdU ist eine Antragsleistung, ebenso wie die Brennstoffbeihilfe für Kohlen. Wie willst du nachweisen, dass er den Antrag für die KdU jemals gestellt hat?
Was redest du??
B 14 AS 6/09 R
ZitatAls beantragt sind dementsprechend alle Leistungen anzusehen, die nach Lage des Falles ernsthaft
in Betracht kommen (vgl Link in Eicher/Spellbrink aaO; Striebinger in Gagel, SGB II, Stand
Dezember 2009, § 37 RdNr 34). Das sind bei einem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts regelmäßig alle im 1. und 2. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des 3. Kapitels
SGB II genannten Leistungen (vgl auch die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Umfang
des Antrags (37.4)).
Steht aber auch direkt im § 37 abs1 SGB2 wenn man den ganz liest...
Leistungen nach dem SGB II sind grundsätzlich als einheitliche Leistung zu verstehen; der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst daher regelmäßig auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Das ist ein Antrag.. KdU ist nur ein Formular als Anlage..
Zitat von: oldtom am 29. Mai 2026, 12:31:42Was redest du??
Ich rede gar nicht, ich schreibe. Und selbst wenn dem so ist wie du es aufzeigst, die TE scheitert scheinbar schon an der 1. Voraussetzung dafür, das Jobcenter stellvertretend für ihr Kind in Regress für Fehlleistungen gegenüber dem verstorbenen Vater nehmen zu können. Denn dafür muss das Erbe vom Kind bzw. dessen Verteter angenommen werden.
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 12:20:26Man wird ein Familiengericht nicht überzeugen können, wenn man mit Kapital rechnet, dass entweder erst Jahre später fließt oder gar nicht.
Da würde ja bedeuten das das Famileingericht auch feststellen müsste ob es "Guthaben" oder "Schulden" gibt.
oder hab ich einen Denkfehler?
Zitat von: Joschua am 29. Mai 2026, 13:15:43Da würde ja bedeuten das das Famileingericht auch feststellen müsste ob es "Guthaben" oder "Schulden" gibt.
Ja, so wie die Mutter auch in Vertretung des Kindes. Ob das Jugendamt/Familiengericht sich auf die Prüfung der Mutter verlässt, kann ich dir nicht sagen.
Außerdem muss man ja auch so rechnen: Selbst, wenn das Haus noch einen Verkehrswert von 80.000€ haben sollte (was ich mal bezweifele, denn Angebotspreise sind keine Verkaufspreise), dann muss man davon noch alle Schulden des Verstorbenen abziehen. Dazu kommen noch notwendige Investitionen um das Haus überhaupt noch mal vermarkten zu können, schon ist man bei einem Erlös für das Kind bei fast Null.
Und wei soll das praktische funktionieren? Das Familiengericht (FG) stellt fest was die Erbschaft ist ( + oder -) und dann?
Und in welcher Zeit? 6 Wochen oder gilt das nicht mehr.
Für mich nicht klar! 2 Parteien entscheiden? Kindeswohl?
Die Diskussion ist nach meiner Meinung komplett sinnlos - wenn man nur rät was das Haus bzw. das Grundstück wert ist... 30.000,-€ sind hier z.B. für etwas mit einem Dach und einer Tür drin undenkbar, wenn es bis zum Boden reicht... Steht die Bude in Tschernobyl?
Das Familiengericht muss zwingend die Erbausschlagung genehmigen, wenn die Eltern das Erbe im Namen des Kindes ablehnen wollen, um es vor Schulden zu schützen.
Warum die TE hier das Erbe für ihr Kind nicht aktiv annehmen kann, ist mir auch nicht ganz klar, aber das sollte sie dem Schriftverkehr entnehmen können. Sie hat sich zumindest falsche Prioritäten gesetzt für die Beantwortung der wichtigsten Punkte.
Also es ist schon eine verworrene Kostellation.
Ich für meinen Teil würde wissen wollen was da steht! daher würde ich hinfahren und alles an Infos besorgen wa möglich ist. .. und dann weitersehen... veileiecht jetzt auch eine RA einschalten.
:scratch:
und sollte es irgendwie gegen das JC gehen, also gerichtlich, dann macht man auch keinen Ü.-Antrag sondern agiert über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch denn da verwirken keine Fristen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Mai 2026, 15:34:45und sollte es irgendwie gegen das JC gehen, also gerichtlich, dann macht man auch keinen Ü.-Antrag sondern agiert über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch denn da verwirken keine Fristen.
Wobei mich wirklich interessieren würde ob man als Nicht-BG-Angehöriger bzw. Nichtlebenspartner so auch für verstorbene Leistungsbezieher agieren kann.
Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2026, 15:45:49Wobei mich wirklich interessieren würde ob man als Nicht-BG-Angehöriger bzw. Nichtlebenspartner so auch für verstorbene Leistungsbezieher agieren kann.
in dr Tat. Der Gedanke ist mir gar nicht gekommen :ok:
Aber da wird es eh einen RA brauchen und der sollte das schon vorab klar machen das es da keinen Zweck macht.
Ein schönes WE
FN
Oh, ich habe eine Diskussion ausgelöst, über Erbe und Jobcenter, das sind schon zwei Themen für sich :scratch:
@sheherazade
Der Betrag wird sich wohl über die Jahre angesammelt haben und ich vermute mal, da habe ich wohl wirklich kaum Chancen, da überhaupt heranzukommen. Das war auch meine Frage, da ich mich in Sachen Bürgergeld nicht so auskenne.
@Joschua
Du hast Recht, einfach probieren, mehr als nein kann der Makler nicht sagen. Aber reicht denn eine Bewertung von außen schon? Rein komme ich leider nicht und man kann nicht mal mehr in die Fenster schauen, da ist alles rollodicht gemacht.
Und genauso wie du es sagst, das ist auch mein Stichwort: Erstmal herausfinden, was da wirklich los ist, denn ich bin überzeugt, dass da irgendwas nicht stimmt. Allein schon an dem Wert des Hauses. Dann kann ich entscheiden, wie ich das mit dem Familiengericht auf die Reihe bekomme, sollte es so sein.
Ich denke auch, ein Anwalt macht schon Sinn, ihm mal die Sache zu schildern. Einfach sagen: Nee, das ist nichts, wäre aus meiner Sicht verkehrt. Ich bin irgendwie davon überzeugt, dass da was nicht stimmt.
Wenn ihr Interesse habt, kann ich euch auch gerne Rückmeldung geben, was aus meinem Fall geworden ist, aber es wird wohl dauern. Selbst ich weiß, dass die Behörden sehr schnell sind und das Jobcenter ist ja am allerschnellsten :blum:
Aber wehe, die wollen was von dir, dann muss es gleich heute noch sein...