Moin,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob Ersparnisse der sogenannten SED-Opferrente, also der "Besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des StrRehaG" an die Grundsicherung (SGBXII) angerechnet werden.
Ich bekomme seit 2014 volle Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung nach SGBXII. Seit Ende 2024 bekomme ich die o.g. SED-Opferrente, da mein Antrag auf Strafrechtliche Rehabilitierung für meine Zeit im Jugendwerkhof der DDR erfolgreich war.
Im September diesen Jahres muss ich einen Wiederbewilligungsantrag für die Grundsicherung stellen und auch Angaben zu möglichem Vermögen machen nebst Kontoauszüge. Zuvor war die Grusi für zwei Jahre (2024 bis 2026) bewilligt worden.
Die Opferrente ist an sich anrechnungsfrei. Wie aber sieht es mit den entsprechenden Ersparnissen aus? Mal angenommen, ich hätte das zusätzliche Geld über die ganzen zwei Jahre nicht ausgegeben und angespart, und könnte auch belegen, dass es das Geld der Opferrente ist. Wäre das dann verwertbares Vermögen?
Bei der Grundsicherung gibt es auch feste Vermögensschongrenzen, dabei ist es völlig egal, woraus man das Vermögen angespart hat.
Diese Grenze beläuft sich verschiedener Quellen zufolge bei Menschen, die alleine leben, auf 10.000€. Alles darüber wird angerechnet, richtig?